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Ralf Schürmann

    Aufsichtspflichtverletzungen im Spannungsfeld zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht
    • Die Arbeit hat das Forschungsziel, ob und inwieweit im Bereich der Organisationsverantwortung der Geschäftsleitung zivilrechtliche Grundsätze vom Strafrecht übernommen werden können bzw. das Strafrecht sich daran orientieren kann, wobei der Autor das Thema tiefgründig versteht, da er sich maßgeblich den Funktionsprämissen beider Rechtsgebiete im Umgang mit betrieblichen Großrisiken widmet. Als Ergebnis bleibt, dass die unterschiedlichen Wertekategorien im Strafrecht und Zivilrecht fundamental sind, so dass sich ein Gleichlauf zivilrechtlicher und strafrechtlicher Pflichten auf traditioneller strafrechtlicher Basis verbietet, wenngleich eine bereichsspezifische Indizfunktion nicht von der Hand zu weisen ist.

      Aufsichtspflichtverletzungen im Spannungsfeld zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht