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Wolf-Dieter Grimm

    Dieter Grimm ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Bundesverfassungsrichter, der auch mehrere juristische Werke verfasst hat. Seine Schriften befassen sich eingehend mit Rechtsfragen und deren gesellschaftlichen Auswirkungen. Grimm bietet einen tiefen Einblick in die Entwicklung des Rechtsdenkens und seine Anwendung in der modernen Welt. Seine Texte werden für ihre Sachkenntnis und Klarheit geschätzt.

    Deutsche Verfassungsgeschichte
    Verfassung und Privatrecht im 19. Jahrhundert
    "Ich bin ein Freund der Verfassung"
    Die Zukunft der Verfassung
    Europa ja - aber welches?
    Recht oder Politik?
    • Recht oder Politik?

      Die Kelsen-Schmitt-Kontroverse zur Verfassungsgerichtsbarkeit und die heutige Lage.

      • 51 Seiten
      • 2 Lesestunden
      4,0(1)Abgeben

      Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Konflikt zwischen Hans Kelsen und Carl Schmitt über die Rolle von Verfassungsgerichten. Kelsen betrachtete diese als essenziellen Bestandteil einer Verfassung, während Schmitt eine alternative Auffassung vertrat und die Verfassungsgerichtsbarkeit ablehnte. Die Gründung zahlreicher Verfassungsgerichte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts schien Kelsen zu bestätigen, doch im 21. Jahrhundert wächst die Kritik erneut, die das Spannungsfeld zwischen Recht und Politik beleuchtet. Die Schrift bietet eine tiefgehende Analyse dieser Thematik.

      Recht oder Politik?
    • Europa ja - aber welches?

      Zur Verfassung der europäischen Demokratie

      4,0(1)Abgeben

      Die Europäische Union hat keinen Mangel an Kritik und Akzeptanzproblemen – doch die Ursachen werden häufig an der falschen Stelle gesucht. Während viele hoffen, dass sich durch eine Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments das Demokratiedefizit der Union beheben lässt, zeigt Dieter Grimm, warum diese Hoffnung trügt. In grundsätzlichen Erörterungen und Einzelstudien zeigt Grimm, einer der renommiertesten deutschen Rechtswissenschaftler, dass eine Ursache für die starken Akzeptanzprobleme meist übersehen wird, nämlich die Verselbständigung der exekutiven und judikativen Organe der EU (Kommission und Europäischer Gerichtshof) von den demokratischen Prozessen in den Mitgliedstaaten und der EU selbst, die ihre Wurzel wiederum in der vom Gerichtshof vorgenommenen „Konstitutionalisierung der Verträge“ hat. Er geht den Ursachen für diese problematische Entwicklung nach und bietet Vorschläge zu ihrer Korrektur an.

      Europa ja - aber welches?
    • Die Verfassung hat sich im 20. Jahrhundert weltweit durchgesetzt. Die Zahl der Staaten, in denen heute noch ohne Verfassung regiert wird, ist verschwindend gering. Es mehren sich aber Anzeichen, die auf eine zunehmende innere Schwäche der Verfassung hindeuten und Zweifel an ihrer unverminderten Fähigkeit zur Politikregulierung wecken. Da es der Verfassung nicht mehr gelingt, alle Träger öffentlicher Gewalt in ihr Regelungswerk einzubeziehen, muß man damit rechnen, daß sie auch nicht mehr alle Bereiche der Staatstätigkeit erfassen wird. Ob ein verändertes Verfassungsverständnis diesen Geltungsschwund auffangen kann oder die Verfassung zu einer Teilordnung verkümmert, bleibt vorerst offen.

      Die Zukunft der Verfassung
    • "Ich bin ein Freund der Verfassung"

      Wissenschaftsbiographisches Interview von Oliver Lepsius, Christian Waldhoff und Matthias Roßbach mit Dieter Grimm

      4,0(4)Abgeben

      Dieter Grimm ist einer der führenden Gelehrten des Öffentlichen Rechts und einer der wichtigsten juristischen Zeitzeugen der Bundesrepublik. Er hat nicht nur in herausgehobener Funktion an der deutschen Rechtsentwicklung mitgewirkt und über sie nachgedacht, er ist auch ein international wahrgenommener Beobachter und Themensetzer. In diesem wissenschaftsbiographischen Interview berichtet er über Erfahrungen und Hintergründe, die weder in Gerichtsentscheidungen noch in wissenschaftlichen Publikationen zur Sprache kommen.

      "Ich bin ein Freund der Verfassung"
    • Verfassungsgeschichte und Privatrechtsgeschichte gehen gewöhnlich getrennte Wege. Doch werden sie damit ihren Gegenständen nicht gerecht, denn Verfassung und Privatrecht stehen in enger Beziehung zueinander, und das nicht erst, seit im 20. Jahrhundert die Drittwirkung der Grundrechte entdeckt wurde. Die Beziehungen wechseln freilich mit den Begleitumständen. Sie stellten sich in Frankreich, wo der Übergang von monarchischem Absolutismus und ständisch-feudaler Gesellschaftsordnung zur bürgerlichen Staats- und Sozialordnung in einem revolutionären Akt des bereits emanzipierten Bürgertums herbeigeführt wurde, anders dar als in Deutschland, wo die Umstellung von der Obrigkeit ausging und sich in einem langen, rechtsförmigen Prozess evolutiv vollzog. Die Formationsphase der bürgerlichen Gesellschaft zwischen Revolutionen und Restauration enthält dafür vielfältiges Anschauungsmaterial, das auch die Grundlage für Analysen der weiteren Entwicklung des Verhältnisses der beiden Rechtsgebiete bietet.

      Verfassung und Privatrecht im 19. Jahrhundert
    • 1806 löste sich die politische Form auf, die tausend Jahre lang das Zusammenleben der Deutschen geprägt hatte, das »Heilige Römische Reich Deutscher Nation«. Kurz zuvor war in Amerika und Frankreich eine neue Form der politischen Existenz eines Volkes entstanden: der moderne Verfassungsstaat. Seine Übernahme und Ausgestaltung bestimmte fortan auch die deutsche Geschichte. An Verfassungsrecht, Verfassungsinterpretation und Verfassungspraxis lassen sich die jeweiligen Gesellschaftszustände und Machtverhältnisse ablesen. Die wechselvolle Entwicklung wird hier in ihrem politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Kontext dargestellt: Der erste Band behandelt Durchsetzung und Ausbreitung des Verfassungsstaats von den Anfängen bis zur Auflösung des Deutschen Bundes, der zweite Band Konsolidierung und Krise von der Reichsgründung bis zur Gegenwart.

      Deutsche Verfassungsgeschichte
    • Nationales Kulturerbe

      Lehren aus 100 Jahren Abwanderungsschutz

      • 137 Seiten
      • 5 Lesestunden

      Das neue nationale Kulturgutschutzgesetz ist umstritten. Untersucht wurde es bisher fast ausschließlich unter rechtlichen Gesichtspunkten. In diesem Buch arbeiten Kunsthistorikerinnen und Rechtswissenschaftler erstmals gemeinsam und auf der Grundlage von umfangreichen Archivstudien die folgenreichen Anfänge des Abwanderungsschutzes auf und evaluieren den Nationsbegriff des Gesetzes und die impliziten Bewertungskriterien für "national wertvolles Kulturgut" in der Praxis. Sie identifizieren dabei wiederkehrende Konflikte und entwickeln Vorschläge für Vollzug und Reform des Gesetzes.

      Nationales Kulturerbe