Dieter Grimm ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Bundesverfassungsrichter, der auch mehrere juristische Werke verfasst hat. Seine Schriften befassen sich eingehend mit Rechtsfragen und deren gesellschaftlichen Auswirkungen. Grimm bietet einen tiefen Einblick in die Entwicklung des Rechtsdenkens und seine Anwendung in der modernen Welt. Seine Texte werden für ihre Sachkenntnis und Klarheit geschätzt.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Konflikt zwischen Hans Kelsen und Carl Schmitt über die Rolle von Verfassungsgerichten. Kelsen betrachtete diese als essenziellen Bestandteil einer Verfassung, während Schmitt eine alternative Auffassung vertrat und die Verfassungsgerichtsbarkeit ablehnte. Die Gründung zahlreicher Verfassungsgerichte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts schien Kelsen zu bestätigen, doch im 21. Jahrhundert wächst die Kritik erneut, die das Spannungsfeld zwischen Recht und Politik beleuchtet. Die Schrift bietet eine tiefgehende Analyse dieser Thematik.
Die Europäische Union hat keinen Mangel an Kritik und Akzeptanzproblemen – doch die Ursachen werden häufig an der falschen Stelle gesucht. Während viele hoffen, dass sich durch eine Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments das Demokratiedefizit der Union beheben lässt, zeigt Dieter Grimm, warum diese Hoffnung trügt. In grundsätzlichen Erörterungen und Einzelstudien zeigt Grimm, einer der renommiertesten deutschen Rechtswissenschaftler, dass eine Ursache für die starken Akzeptanzprobleme meist übersehen wird, nämlich die Verselbständigung der exekutiven und judikativen Organe der EU (Kommission und Europäischer Gerichtshof) von den demokratischen Prozessen in den Mitgliedstaaten und der EU selbst, die ihre Wurzel wiederum in der vom Gerichtshof vorgenommenen „Konstitutionalisierung der Verträge“ hat. Er geht den Ursachen für diese problematische Entwicklung nach und bietet Vorschläge zu ihrer Korrektur an.
Die Verfassung hat sich im 20. Jahrhundert weltweit durchgesetzt. Die Zahl der Staaten, in denen heute noch ohne Verfassung regiert wird, ist verschwindend gering. Es mehren sich aber Anzeichen, die auf eine zunehmende innere Schwäche der Verfassung hindeuten und Zweifel an ihrer unverminderten Fähigkeit zur Politikregulierung wecken. Da es der Verfassung nicht mehr gelingt, alle Träger öffentlicher Gewalt in ihr Regelungswerk einzubeziehen, muß man damit rechnen, daß sie auch nicht mehr alle Bereiche der Staatstätigkeit erfassen wird. Ob ein verändertes Verfassungsverständnis diesen Geltungsschwund auffangen kann oder die Verfassung zu einer Teilordnung verkümmert, bleibt vorerst offen.
1806 löste sich die politische Form auf, die tausend Jahre lang das Zusammenleben der Deutschen geprägt hatte, das »Heilige Römische Reich Deutscher Nation«. Kurz zuvor war in Amerika und Frankreich eine neue Form der politischen Existenz eines Volkes entstanden: der moderne Verfassungsstaat. Seine Übernahme und Ausgestaltung bestimmte fortan auch die deutsche Geschichte. An Verfassungsrecht, Verfassungsinterpretation und Verfassungspraxis lassen sich die jeweiligen Gesellschaftszustände und Machtverhältnisse ablesen. Die wechselvolle Entwicklung wird hier in ihrem politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Kontext dargestellt: Der erste Band behandelt Durchsetzung und Ausbreitung des Verfassungsstaats von den Anfängen bis zur Auflösung des Deutschen Bundes, der zweite Band Konsolidierung und Krise von der Reichsgründung bis zur Gegenwart.
Das neue nationale Kulturgutschutzgesetz ist umstritten. Untersucht wurde es bisher fast ausschließlich unter rechtlichen Gesichtspunkten. In diesem Buch arbeiten Kunsthistorikerinnen und Rechtswissenschaftler erstmals gemeinsam und auf der Grundlage von umfangreichen Archivstudien die folgenreichen Anfänge des Abwanderungsschutzes auf und evaluieren den Nationsbegriff des Gesetzes und die impliziten Bewertungskriterien für "national wertvolles Kulturgut" in der Praxis. Sie identifizieren dabei wiederkehrende Konflikte und entwickeln Vorschläge für Vollzug und Reform des Gesetzes.
Wie entwickelt sich das Recht in Zukunft? Welches Recht findet der Jurist in der Zukunft vor? Welche Regelungsaufgaben sind absehbar und welche rechtlichen und methodischen Innovationen wurden sie verlangen? Wie keine andere rechtliche Institution ermoglichen Grundrechte normative Lernprozesse. Die Aufsatze von Dieter Grimm (Hauptreferat) und Anne Peters (Kommentar) blicken deswegen auf die Errungenschaften von Grundrechten und auf ihre Zukunft jenseits des Staates.
Ein Beitrag zur Wirkungsgeschichte des Grundgesetzes
»Die Geschichte der Bundesrepublik ist maßgeblich vom Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt worden. In den Darstellungen der Historiker kommt das jedoch nur unvollkommen zum Ausdruck. Dieter Grimm, selbst von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, zeigt, wo es zum Verständnis der historischen Entwicklung hilfreich gewesen wäre, auf Verfassung und Verfassungsrechtsprechung ausführlicher einzugehen. Sein scharfsinniges Buch trägt damit zugleich zu einer Wirkungsgeschichte des Grundgesetzes bei, die bisher fehlt.Die Bundesrepublik verdankt ihre insgesamt recht glücklich verlaufene Entwicklung zu einem Gutteil dem Grundgesetz. So konnte man es jedenfalls bei allen Jubiläen des Grundgesetzes immer wieder hören. Liest man die Gesamtdarstellungen der bundesrepublikanischen Geschichte, findet man dieses Urteil jedoch nicht bestätigt. Das Grundgesetz und seine Auslegung und Anwendung durch das Bundesverfassungsgericht spielen in den Werken der Historiker nur eine verhältnismäßig geringe Rolle. Dieter Grimm zeigt, wo es zur Erklärung und zum Verständnis der Ereignisse, Zustände und Entwicklungen, welche die Historiker schildern, hilfreich gewesen wäre, die Verfassung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. Das Buch stößt damit in eine Leerstelle zwischen den Disziplinen: Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich zwar mit den Wirkungen derVerfassung, beschränkt sich aber auf die Wirkungen im Rechtssystem, während die Geschichtswissenschaft vor der Anwendungsebene des Rechts haltmacht, wo sich jedoch erst entscheidet, ob und wie der normative Anspruch der Verfassung eingelöst wird.« -- Résumé de l'éditeur