Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

Martin Löhnig

    23. Februar 1971
    Erbrecht
    Reform und Revolte
    Fristen und Termine im Zivilrecht für die gerichtliche und anwaltliche Praxis mit tabellarischer Fristenübersicht
    Fälle zum Familien- und Erbrecht
    Rechtsvereinheitlichung trotz Rechtsbindung
    Quellen zur deutschen Verfassungsgeschichte der Moderne
    • Rechtsvereinheitlichung trotz Rechtsbindung

      Zur Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen 1879-1899

      • 104 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Mit dem am 1. Oktober 1879 in Leipzig eröffneten Reichsgericht wurde im Deutschen Reich ein reichseinheitliches Höchstgericht eingeführt. Mit der Schaffung dieses Gerichts korrespondierte jedoch nicht die Schaffung eines reichseinheitlichen Zivilrechts. Das bis heute geltende Bürgerliche Gesetzbuch trat vielmehr erst zum 1. Januar 1900 an die Stelle zahlreicher Partikularrechte und des Gemeinen Rechts. Martin Löhnig untersucht, wie das Reichsgericht mit dieser Rechtszersplitterung umgegangen ist. Hat das Gericht die Rechtsvielfalt bewahrt? Oder hat es Rechtsvereinheitlichung durch Rechtsprechung betrieben und dadurch zur inneren Reichsgründung beizutragen versucht? Und falls ja, mit welchen Mitteln und in welchen Bereichen?

      Rechtsvereinheitlichung trotz Rechtsbindung
    • Zum Werk Das Familien- und Erbrecht ist Pflicht- und Schwerpunktbereichsstoff im juristischen Studium. Außerdem sind Teile des Familien- und Erbrechts in vielen Bundesländern Prüfungsgebiet des Ersten Staatsexamens. Das Übungsbuch richtet sich sowohl an Pflichtfach- wie an Schwerpunktbereichsstudierende und kombiniert kürzere und längere Übungsfälle. Darüber hinaus bietet der Band taktische Hinweise: Welche Punkte in der Klausur sind besonders fehlerträchtig? Wie lassen sich derartige Fehler vermeiden? Welche Querverweisungen sollten bekannt sein und gegebenenfalls kommentiert werden? Welches über das Gesetz hinausweisende positive Wissen ist unbedingt erforderlich? Welche Variationsmöglichkeiten bieten sich dem Klausursteller in bestimmten familien- oder erbrechtlichen Fallgestaltungen? Vorteile auf einen Blick - für Pflicht- und Schwerpunktfach - mit allen Reformen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Zielgruppe Für Studierende, Referendare.

      Fälle zum Familien- und Erbrecht
    • Die exakte Kenntnis von Fristen und Terminen hat in der zivilprozessualen Praxis eine kaum zu überschätzende Bedeutung. An das Verstreichen von Fristen und Terminen knüpfen sich regelmäßig erhebliche Rechtsnachteile für denjenigen, der Frist oder Termin einzuhalten hat. Rechtsanwälten droht die Haftung, denn die Folgen von Fristversäumnissen lassen sich oftmals nicht korrigieren. Die verschiedenen Reformen der letzten Jahre haben gerade in diesem Bereich zu einer erheblichen Unsicherheit geführt. Privatdozent Dr. Martin Löhnig unterstützt bei der präzisen und fehlerfreien Erfassung und Berechnung aller für die zivilprozessuale Praxis maßgeblichen Fristen und Termine. Er kombiniert problemorientierte Darstellung mit tabellarischer Fristenübersicht. Das Werk erfasst alle bedeutenden materiell- und prozessrechtlichen Fristen und erläutert die damit zusammenhängenden Probleme: - Verjährungsfristen - Ausschlussfristen - Leistungsfristen - Kündigungsfristen - die Zustellung als fristauslösendes Ereignis im Prozessrecht - Rechtsmittelfristen - die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristversäumnis - den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil. Eine übersichtliche Fristentabelle rundet das Werk ab. Das Buch erübrigt die Konsultation unterschiedlicher Handbücher oder Kommentare und minimiert die Gefahr des Fristversäumnisses. Es bildet somit die unverzichtbare Grundlage des anwaltlichen Fristenmanagements.

      Fristen und Termine im Zivilrecht für die gerichtliche und anwaltliche Praxis mit tabellarischer Fristenübersicht
    • Reform und Revolte

      Eine Rechtsgeschichte der 1960er und 1970er Jahre

      • 391 Seiten
      • 14 Lesestunden

      Die Historisierung der 1960er und 1970er Jahre wurde durch die Juristische Zeitgeschichte bislang nicht nachhaltig unternommen. Wenn heute eine in ihren Grundlinien oft weitgehend unveränderte Fortgeltung von zentralen, in dieser Zeit erlassenen, Reformgesetzen festzustellen ist, waren die Reformen offensichtlich nicht nur von vorübergehender Natur. Zu erwarten ist, dass sie unsere Gesellschaft wie unsere Rechtskultur geprägt haben. Deshalb erscheint es angeraten, sich damit auseinanderzusetzen, wie diese Reformen zustande gekommen sind, welche Entwicklungen von ihnen ausgegangen sind und wie sie bis heute wirken. Der vorliegende Band unternimmt dies aus interdisziplinärer Perspektive.

      Reform und Revolte
    • Der als Grundriss konzipierte Band vermittelt den Studenten der Rechtswissenschaften Grundkenntnisse im Erbrecht und dient insbesondere der Vorbereitung auf die Abschlussklausuren im Erbrecht, die an vielen Fakultäten entweder im Rahmen der Zwischenprüfung oder als Teilprüfung zum „Großen BGB-Schein“ üblich geworden sind. Zudem bietet das Buch den Kandidaten der beiden juristischen Staatsexamina eine nützliche, komprimierte Wiederholung der erbrechtlichen Grundlagen in einem lerntaktisch angemessenen Umfang und behandelt neben den Grundstrukturen und -begriffen des Erbrechts wie Erbfall, Erbfolge, Erbschein etc. Fragestellungen der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge sowie die - nicht nur im Erbrecht - prüfungsrelevanten Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall. Zum Autor Prof. Dr. Martin Löhnig ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Regensburg.

      Erbrecht
    • Treuhand

      Interessenwahrnehmung und Interessenkonflikte

      • 904 Seiten
      • 32 Lesestunden

      Die Bewältigung von Interessenkonflikten bei der Wahrnehmung fremder Interessen ist ein zentrales Thema der modernen Dienstleistungsgesellschaft. Das Vertragsrecht entwickelt sich maßgeblich im Bereich der Wahrnehmung fremder Interessen, wo zahlreiche neue Vertragstypen entstehen. Im Fokus stehen Schuldverhältnisse zwischen Treugeber und Treuhänder, wobei der Treuhänder verpflichtet ist, die Interessen des Treugebers zu wahren. Diese Trennung von Interessenträgerschaft und Interessenwahrnehmung führt zu spezifischen Interessenkonflikten, die in anderen Vertragsverhältnissen nicht in dieser Form auftreten. Während es bereits Untersuchungen zu einzelnen Treuhandverhältnissen gibt, mangelt es an allgemeinen Grundsätzen zur rechtlichen Behandlung von Interessenkonflikten, die über die Zufälligkeiten des Fallrechts hinausgehen. Martin Löhnig geht umfassend auf dieses komplexe Problem ein und trägt zur Entwicklung eines 'Allgemeinen Treuhandrechts' bei. Er präsentiert Konfliktlösungsregeln, die für alle Treuhandverhältnisse gelten oder zumindest auf bestimmte Gruppen von Treuhandverhältnissen anwendbar sind.

      Treuhand
    • Auch nach der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 ist die Frage, ob die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet sind oder nicht, mit wichtigen Rechtsfolgen verbunden. Das bedeutet: Nach wie vor gibt es ein „Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern“, das sich vom Recht des Kindes verheirateter Eltern unterscheidet. Prof. Dr. Martin Löhnig erörtert diese speziellen Regelungen ausführlich, aber dennoch so kurz und prägnant, dass der Leser schnell einen profunden Überblick über die Materie gewinnt. Das gut verständliche Buch berücksichtigt umfassend die aktuelle Fachliteratur und Rechtsprechung (insb. die wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts), beides auf dem Stand vom September 2009. Das neue Verfahrensrecht (FamFG) ist selbstverständlich vollständig eingearbeitet. Die 3. Auflage dieses wichtigen Ratgebers erläutert vor allem die Themenbereiche - Abstammung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Namensrecht - Unterhaltsrecht - Erbrecht - Staatsangehörigkeitsrecht

      Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern
    • Dieser Band versammelt die Beiträge einer Regensburger Tagung zur „Weimarer Zivilrechtswissenschaft“, welche den Auftakt zu einer vertieften Beschäftigung mit der Zivilrechtsgeschichte der Weimarer Zeit bilden soll. Die Autoren nehmen verschiedene Sparten der Weimarer Zivilrechtswissenschaft mit ihren Leistungen in den Blick und präsentieren eine erstaunlich produktive und leistungsfähige Wissenschaftsdisziplin. Im Ergebnis lassen sich zwar keine prägenden Spezifika einer Weimarer Zivilrechtswissenschaft isolieren oder eine Periodisierung mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1918/19 und 1933 vornehmen, sehr wohl jedoch lässt sich der Befund gewinnen, dass in vielen Bereichen der Zivilrechtswissenschaft Bonn sehr wohl Weimar war.

      Weimarer Zivilrechtswissenschaft
    • Wo lassen sich die Pflichten zwischen zwei Eltern im Hinblick auf die gemeinsame Ausübung der elterlichen Verantwortung gegenüber ihrem Kind verorten? Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten. Aus einer verrechtlichten Paarbeziehung zwischen den Eltern lassen sich derartige Pflichten jedenfalls nicht herleiten, denn eine solche Beziehung besteht zwischen Eltern nicht notwendig. Die Autorinnen dieses Bandes widmen sich daher der Grundfrage, ob allein kraft gemeinsamer Elternschaft ein besonderes Rechtsverhältnis besteht, aus dem sich derartige Pflichten gegenüber den gemeinsamen Kindern ableiten lassen.

      Das Eltern-Eltern-Verhältnis