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Bookbot

Rolf Gröschner

    4. Dezember 1947
    Rechts- und Staatsphilosophie
    Die Bedeutung P. J. A. Feuerbachs (1775 - 1833) für die Gegenwart
    Kants Doppelleben
    MORLOCK
    Rätsel des Rechts
    Zweck, Ziel, Zufall
    • 2022

      Zweck, Ziel, Zufall

      Dialog über die Entwicklung evolutiven Denkens

      • 280 Seiten
      • 10 Lesestunden

      Zwecke und Ziele sind maßgebliche Bestimmungsgründe menschlichen Handelns. Als solche waren sie immer auch Gegenstand der Philosophie. Aristoteles fragte nach dem Endziel des Lebens, Kant nach dem Endzweck der Moral und Hegel nach dem letzten Ziel der Geschichte. In diesen metaphysischen Konzeptionen des Ziel- und Zweckdenkens hat der Zufall kein philosophisches Zuhause. Unbehaust ist er auch in der theologischen Metaphysik der Schöpfung. Mit Darwins Evolutionstheorie beginnt jedoch eine Entwicklung evolutiven Denkens, die das Ende der alten Metaphysik bedeutet. Insbesondere die kosmische Evolution ist geeignet, den Zufall als Modus kreativer Prozesse der Selbstorganisation zu verstehen und ihm unter der Adresse ŽAutogenese` eine philosophische Heimstatt zu bieten. In ihr sind menschliche Freiheit und religiöser Glaube neu zu bestimmen - ohne vorgegebene Zwecke und Ziele.

      Zweck, Ziel, Zufall
    • 2021

      Mord im Lottoladen des legendären Fußballers Max Morlock? Am Weltmeistersonntag des 4. Juli 1954 beginnt eine Mordgeschichte um Nürnbergs Meisterspieler, in der die junge Liebe zwischen einer Deutschen und einem amerikanischen Soldaten ein tragisches Ende findet. Der Regionalkrimi gewährt Einblicke in zeitgeschichtliche Ereignisse des Wirtschaftswunders und des Kalten Krieges und bleibt spannend bis zum überraschenden Ausgang.

      MORLOCK
    • 2021

      Kants Doppelleben

      Audienzen bei einem philosophisch Unsterblichen

      Philosophisch fuhrte Immanuel Kant ein Doppelleben - als Vernunft- und Sinnenmensch. In einer entsprechend gestalteten Doppelrolle gewahrt der 'gespaltene' Konigsberger Philosoph acht Groaen europaischen Geistes Audienz: Luther, Rousseau, Darwin, Feuerbach, Nietzsche, Freud, Einstein und Arendt. Mit literarischer Leichtigkeit und nicht ohne philosophische Ironie in Szene gesetzt, findet die kritische Auseinandersetzung des Gastgebers mit seinen Audienzgasten im virtuellen Raum der Unsterblichkeit statt.

      Kants Doppelleben
    • 2020

      Rätsel des Rechts

      Jurisprudenz für juristische Laien und philosophierende Juristen

      • 185 Seiten
      • 7 Lesestunden

      Im Untertitel des Buches kommen zwei Anliegen zum Ausdruck: "für juristische Laien" verständlich zur Enträtselung des Rechts beizutragen und zugleich "für philosophierende Juristen" einen Beitrag zum vertieften Verständnis ihrer traditionsreichen Disziplin, der stolzen "Jurisprudenz", zu leisten. Im Gespräch zwischen einem Juristen und einem Philosophen können beide Anliegen verbunden und juristische Rätsel sozusagen über Kreuz mit zugrundeliegenden philosophischen Problemen kombiniert werden. Bereit, bei dieser Kombination an ein Kreuzworträtsel zu denken - waagrecht die juristischen, senkrecht die philosophischen Rätsel -, hätten die Autoren nichts dagegen, wenn ihrem ernsthaften wissenschaftlichen Dialog auch ein gewisser Unterhaltungswert attestiert würde.

      Rätsel des Rechts
    • 2016

      Weil Wir frei sein wollen

      Geschichten vom Geist republikanischer Freiheit

      „Weil Wir frei sein wollen“ beantwortet die Frage, warum wir den Staat brauchen. Die Antwort thematisiert ihn als Republik oder - in korrekter Übersetzung des lateinischen Lehnwortes - als Freistaat. Thema des Buches ist daher nicht der rechtsstaatliche Schutz privater, persönlicher Freiheit, sondern der republikanische Wille zu öffentlicher, politischer Freiheit. Was der betreffende Freiheitswille vermag, hat die Welt am 9. November 1989 gehört und gesehen: „Wir sind das Volk“ war die Parole eines Umsturzes, der den Vergleich mit den Freiheitsrevolutionen in Amerika und Frankreich nicht zu scheuen braucht. Diese und andere Geschichten vom Geist republikanischer Freiheit, vom Willen zu einer freistaatlichen Verfassung und von der Macht im „Wir“ freiheitswilliger Bürger erzählen die zwölf Kapitel des Buches. Als dessen Kennwort wird „Wir“ groß geschrieben. Es eröffnet den philosophischen Zugang zum Gelingen gesamtgesellschaftlichen Lebens in einer Gemeinschaft von Freien, die sich nicht beherrschen lassen wollen. Im internationalen Diskurs der politischen Philosophie, die derzeit eine Renaissance des Republikanismus erlebt, ist die alteuropäische Freiheitstradition der Nichtbeherrschung aktueller denn je.

      Weil Wir frei sein wollen
    • 2015

      Person und Rechtsperson

      Zur Ideengeschichte der Personalität

      Der elfte Band der Reihe führt die im ersten Band geübte Kritik an der Konstruktion isolierter Individuen mit individualistisch konzipierter „Würde“ und die Arbeit an einer philosophischen Alternative fort: Er behandelt das Phänomen der Personalität aus der Perspektive der Interpersonalität. Hervorgegangen aus einer Tagung des Arbeitskreises Ideengeschichte der Rechtsphilosophie trägt er mit „Person und Rechtsperson“ zwar den Titel der Tagung, enthält zusätzlich zu neun Tagungsreferaten aber sechs Originalbeiträge. Die Präsentation eines Sammelbandes ohne große Lücken in der ideengeschichtlichen Erschließung des Themas war den Herausgebern ein wichtiges Anliegen. In ihrer nach dem Muster des ersten Bandes in Dialogform geschriebenen Einleitung erläutern sie, welche Positionen der Personalität historisch und philosophisch vertreten sind - von der Entdeckung der Person in der Rhetorik des zweiten vorchristlichen Jahrhunderts bis zur Stellung der juristischen Person im Verfassungsstaat des Grundgesetzes. Mit Beiträgen von: Alexander Aichele, Tilman Altwicker, Marietta Auer, Ino Augsberg, Paul Richard Blum, Horst Dreier, Rolf Gröschner, Tobias Herbst, Stephan Kirste, Theo Kobusch, Oliver W. Lembcke, Ulrich Palm, Claudia Ritzi, Stephan Schaede, Jan Philipp Schaefer, Michael Städtler, Chris Thomale.

      Person und Rechtsperson
    • 2014

      Die Abhandlung besteht aus drei Teilen: Teil I stellt einführende Fragen nach den Titelbegriffen „Technik“ und „Theorie“ und entwickelt ein erstes, vorläufiges Verständnis für das Können von Subsumtionstechnikern und das Wissen von Subsumtionstheoretikern. Teil II vertieft dieses Vorverständnis anhand der Methodengeschichte griechischer techne und lateinischer ars in hippokratischer Medizin, sokratischer Philosophie und römischer Jurisprudenz. Teil III bildet daraus Basisbegriffe einer rechtsphilosophischen Theorie der Subsumtion, und zwar unter Rückgriff auf Aristoteles als Altmeister der Logik und der Rhetorik sowie auf Kant und Hegel als Klassiker der Urteilskraft und deren Dialektik. In kritischer Distanz zur Logik des Justizsyllogismus wird die Technik der Subsumtion als Schlüsselkompetenz juristischer Dialogik rekonstruiert: als Kunst, einen Rechtsstreit in argumentativer Auseinandersetzung mit den Beteiligten lebensweltlich gerecht und rechtsdogmatisch richtig zu entscheiden. Die methodologische Pointe dieser kognitiv anspruchsvollen Abwägungs- und Entscheidungskunst ist ihre Vermittlungsleistung – zwischen Gesetz und Fall, Deduktion und Induktion, Theorie und Praxis.

      Subsumtion
    • 2013

      Dialogik des Rechts

      Philosophische, dogmatische und methodologische Grundlagenarbeiten 1982-2012

      • 395 Seiten
      • 14 Lesestunden

      In einer Sammlung seiner Schriften erscheint Rolf Gröschners Arbeit an den Grundlagen des Rechts. Publiziert von 1982 bis 2012, in den drei Jahrzehnten zwischen Promotion und Pensionierung, erzählen die Veröffentlichungen eine Geschichte, die philosophisch, dogmatisch und methodologisch in immer neue Zusammenhänge gestellt wird. Es ist die Erzählung vom argumentativen Streit, in dem Personen ein Verhältnis zueinander entwickeln. Zunächst wird eine an Martin Buber orientierte Philosophie des Dialogs konzipiert; sodann, vom positiven Recht ausgehend, eine in Rechtsverhältnissen fundierte Dogmatik; und schließlich, in sokratischer Tradition stehend, eine dialogische Methodenlehre der Jurisprudenz mit einem dezidiert alteuropäischen Verständnis philosophischer phronesis und juridischer prudentia. Nicht die Norm oder die aus der Norm deduzierte Entscheidung stehen in ihrem Zentrum, sondern interpersonale, im Streit um gute Gründe konstituierte Verhältnisse: Lebens- und Rechtsverhältnisse, deren Basisbegriff das von Buber so benannte „Zwischen“ ist - der Ort eines gelingenden Gesprächs im Miteinander einer vernünftigen Argumentation oder im Gegeneinander einer juristischen Auseinandersetzung.

      Dialogik des Rechts
    • 2013

      Wörterbuch der Würde

      • 402 Seiten
      • 15 Lesestunden

      Was ist Würde? In 241 Beiträgen bringt das „Wörterbuch der Würde“ Transparenz in die vielfältigen Argumentationen und Diskurse eines zentralen Begriffs der Gegenwart: von der Antike bis zum 21. Jahrhundert und von Achtung bis Zweck. Als Referenzwerk bietet das Buch Hinweise für weitere Analysen, verzeichnet ideengeschichtliche Entwicklungen, erläutert Leitbegriffe und Theorien sowie zugehörige Problemfelder. Die Ideengeschichte von Platon bis Marx wird dabei ebenso nachgezeichnet wie die Relevanz des Begriffs in modernen Theorien (z. B. Ricoeur, Rawls, Luhmann) und in aktuellen Praxisfeldern (z. B. Biowissenschaft, Medizin, Tierschutz, Medien oder Wirtschaft).

      Wörterbuch der Würde
    • 2011

      Freistaatlichkeit

      Prinzipien eines europäischen Republikanismus

      • 367 Seiten
      • 13 Lesestunden

      Freistaatlichkeit ist Staatlichkeit im Geiste des Republikanismus. Die Autoren des vorliegenden Bandes versuchen, diesen Geist zu erfassen: in Begriffen aus der ideengeschichtlichen Tradition aristotelischer politeia und ciceronischer res publica und im Rahmen einer gleichermaßen traditionsbewußten wie modernen politischen Theorie der Republik. Hervorgegangen ist der Band aus einer Tagung des Hellmuth-Loening-Zentrums für Staatswissenschaften in Jena. Die Vorträge dokumentieren die Dramaturgie einer Doppelbesetzung der Themen mit je einem Vertreter der Politikwissenschaft und der Staatsrechtslehre. Zusätzlich zu den sieben Vorträgen sind sechs Originalbeiträge abgedruckt. Zusammengenommen verfolgen die dreizehn Beiträge das Ziel, den spätmittelalterlichen Formendualismus von Monarchie und Republik zu verabschieden und einer transdisziplinär überzeugenden Antwort auf die Frage europäischer Freistaatlichkeit vorzuarbeiten.

      Freistaatlichkeit