Token als Wertrechte und Token Offerings und dezentrale Handelsplätze
Eine wertpapierzivilrechtliche und wertpapieraufsichtsrechtliche Analyse aus der Perspektive Liechtensteins unter besonderer Berücksichtigung einschlägiger Unionsrechtsakte
Josef Bergt ist spezialisiert auf das europäische und liechtensteinische Gesellschafts-, Bank- und Finanzmarktrecht und verfügt über umfassende Expertise im regulatorischen Umfeld der Kapitalmärkte, insbesondere im Hinblick auf Distributed Ledger Technologien (DLT) wie Blockchain. Sein fundiertes Wissen umfasst die Gründung und Lizenzierung von Finanzinstituten, die Genehmigung von Wertpapierprospekten sowie Zivil- und Handelsstreitigkeiten. Er ist zudem versiert im Datenschutzrecht und hat Empfehlungen für die EU-Token-Regulierung mitgestaltet. Bergt engagiert sich stark für die liechtensteinische Blockchain-Szene und die wegweisende Gesetzgebung des Landes im Bereich digitaler Vermögenswerte.






Eine wertpapierzivilrechtliche und wertpapieraufsichtsrechtliche Analyse aus der Perspektive Liechtensteins unter besonderer Berücksichtigung einschlägiger Unionsrechtsakte
Die liechtensteinische Gesetzessammlung zum Gesellschaftsrecht enthält folgende Gesetze: Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) mit besonderer Untergliederung in: Allgemeine Vorschriften Aktienrecht (AktR) GmbH-Recht (GmbH) Anstaltsrecht (AnstR) Stiftungsrecht (StiG) Treuunternehmensrecht (TrUG) Schlussabteilung zum PGR (SchlT) Verordnung zum PGR (PGV) Zielgruppen: Juristen, Behörden & Gerichte, Wissenschafter, sonstige Interessenten.
Unter Berücksichtigung des GesbR-Reformgesetzes 2015
Der Zusammenschluss wird umfassend aus unternehmensrechtlicher Perspektive betrachtet, insbesondere im Kontext des UGB und des Umgründungssteuergesetzes. Das Buch analysiert systematisch den Zusammenschluss zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) unter Berücksichtigung des GesbR-Reformgesetzes von 2015. Zudem werden steuerrechtliche Aspekte, die Einflüsse des EU-Rechts sowie internationale Zusammenschlüsse behandelt. Abschließend wird auch auf den contrarius actus, die Realteilung, eingegangen, um ein vollständiges Bild der Thematik zu vermitteln.