Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

Margot Müther

    Bericht an den (VT)Gutachter
    VT - Aktuelle Richtlinien, Aufnahme- und Antragsverfahren, Bericht an den Gutachter
    • Das aktuelle Antragsverfahren zur Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung ist komplex und umfasst 12 Formulare sowie zahlreiche EBM-Ziffern. Die Richtlinien regeln Telefon- und Erstkontakte, die dokumentiert werden müssen. Bei der Therapieauswahl stehen Akuttherapie, Richtlinientherapie, Einzel- und Gruppentherapie zur Verfügung, die in verschiedenen Kombinationen durchgeführt werden können. Der nun in der Regel nur noch zwei Seiten lange Bericht an den Gutachter erleichtert zwar den Prozess, doch das Verfassen eines prägnanten Kurzzeitberichts bleibt herausfordernd. Es erfordert, relevante Faktoren für das spezifische Störungsbild auszuwählen und abzuschätzen, was dem Gutachter wichtig erscheint. Dieser Leitfaden zielt darauf ab, Stress zu reduzieren und Frustration sowie Prokrastination zu vermeiden, um einen zügigen Einstieg zu ermöglichen und eine klar strukturierte Fallkonzeption zu entwickeln. Die aktuelle Auflage berücksichtigt alle Neuerungen, die seit dem 1. Juli 2020 für den Bericht an den Gutachter relevant sind. Die Autorin, Dipl.-Psych. Dr. Margot Müther, bringt umfangreiche Erfahrung als Psychotherapeutin, Gutachterin und Dozentin mit und hat zahlreiche Positionen in Fachkommissionen und Ausbildungsinstituten inne.

      VT - Aktuelle Richtlinien, Aufnahme- und Antragsverfahren, Bericht an den Gutachter
    • Der Kassenantrag mit Bericht an den Gutachter gehört wohl zu den meistgehassten Arbeiten in der psychotherapeutischen Praxis, die man von Wochenende zu Wochenende vor sich herschiebt. Zur Frustration der Arbeitsbelastung kommt die Angst vor einem ablehnenden Bescheid als auslösende Bedingung für Flucht- und Vermeidungsverhalten des Therapeuten. Der vorliegende Leitfaden soll hier Linderung verschaffen, den zügigen Einstieg erleichtern sowie die Entwicklung und Darstellung einer klar strukturierten Fallkonzeption ermöglichen.

      Bericht an den (VT)Gutachter