Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Psychologie - Lernpsychologie, Intelligenzforschung, Note: 1,0, Universität Mannheim (Fakultät Sozialwissenschaften - Lehrstuhl Erziehungswissenschaft), Veranstaltung: Evaluation. Pädagogisch-psychologische Interventionen in der Bewährung, Sprache: Deutsch, Abstract: In einem Zeitalter der wachsenden Medienvielfalt und der fortschreitenden Technologisierung liegt in der effizienten Gestaltung des Wechselspiels zwischen Lehrendem und Lernendem eine der großen Herausforderungen der Unterrichtspädagogik. Im Gegensatz zu konservativer Verweigerung der Integration neuer Medien oder einer inadäquaten Verknüpfung von neuen Medien mit älteren didaktischen Konzeptionen sollte vielmehr ein Szenario einer ziel- und erfolgsgerichteten Integration angestrebt werden (Aufenanger, 1999). So wandelt sich die Aufgabe des Lehrkörpers von einer vermittelnden Rolle zu einer unterstützenden Beratungsfunktion (Schulz-Zander, 2005). In Evaluationsstudien zeigen sich in der Praxis sehr unterschiedliche, einander häufig widersprechende Ergebnisse (Aleven, 2003), was darin zu sehen ist, dass der Einsatz neuer Medien den Lernerfolg manchmal verbessert, manchmal unverändert lässt und manchmal sogar zu einer Performanzdiminuierung führt. Bei früherer Forschung lag ein essentielles Problemfeld in der so genanten horse-race -Forschung, welche als Ziel eine Güteklassifikation einzelner Medien im Lernkontext hatte (Weidemann & Krapp, 2006). Vielmehr regiert heute die Ansicht, dass nicht das Medium an sich, sondern die mit dem Medium in Wechselwirkung stehenden Moderatorvariablen von Personen, Umwelt und Art der Informationsbereitstellung den Lernerfolg ebenso ausmachen. Da die Medienevaluation in der Pädagogik eine Wissenschaft jüngeren Datums ist, wird in Zukunft viel Forschung bezüglich dieser Moderatorvariablen vonnöten sein. [...]
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- 2009
- 2007
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2,7, Universität Hamburg (Dept. Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Soziale Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausreichende Anreize zur Rückkehr in Arbeit im SGB II? Im neuen SGB II geht es im wesentlichen um die weniger großzügige Ausgestaltung und Zusammenlegung von bisheriger Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen einheitlichen Arbeitslosengeld II (ALG II) gem. § 19 oder äquivalentem Sozialgeld gem. § 28 für Nichtarbeitsfähige in Höhe von monatlich 345 Euro/West bzw. 331 Euro/Ost mtl. und den damit einhergehenden Effekten für den Arbeitsmarkt, explizit der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Denn prinzipiell müssen infolge dieser Neuerung nun alle Empfänger der bisherigen Sozialhilfe, die mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen - sofern sie das ALG II in Anspruch nehmen resp. nehmen wollen. Damit verbunden sind wesentlich strengere Zumutbarkeitsregeln gem. § 10 im Vergleich zu denen des § 121 SGB III (im Falle des Bezugs von ALG I). Dies führt insgesamt dazu, dass sich durch die rigideren Anspruchsvoraussetzungen Leistungsempfänger mit geringerer Erwerbsneigung eventuell vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Eine nie gekannte Kombination von Betreuung und Förderung , heißt es hochtönend von Wolfgang Clement in der Einleitung zur Informationsschrift des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Hartz IV- Menschen in Arbeit bringen , die den Langzeitarbeitslosen nun zur Verfügung stünde und ganz neue Dimensionen eröffnen solle; allein die Zahl der Sozialhilfeempfänger sei [durch die organisatorische Zusammenlegung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen] um 90% gesunken - eine Kombination, die jedoch eigentlich nur Makulatur und begriffliche Kosmetik darstellt; denn die Zahl der registrierten Arbeitslosen stieg dadurch um etwa 420.000 bis 2005.