Probleme des befristeten Arbeitsverhältnisses
in der Rechtsprechung des EuGH unter Berücksichtigung von europarechtlichen, nationalen & rechtsvergleichenden Aspekten
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Befristete Arbeitsverhältnisse bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile, insbesondere in Branchen wie Saisonbetrieben oder zur Vertretung von Mitarbeitern in Karenz. Diese Verträge enden automatisch nach der vereinbarten Dauer, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Allerdings werfen sie im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz Bedenken auf. Die EU hat mit der Befristungsrichtlinie 1999/70/EG Regelungen geschaffen, um Missbrauch zu verhindern. In Deutschland regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz diese Arbeitsverhältnisse, während in Österreich derzeit keine entsprechende Gesetzgebung existiert.
