Vorwort – A. Niederberger: Was bedeutet Kosmopolitismus im 21. Jahrhundert? Bilanz und Perspektiven – G. Lohmann: Kosmopolitismus als uneingelöster Republikanismus von Menschenrechten und Menschenwürde – M. Mona: Toleranz und Intoleranz – R. Keil: Philanthropie und Weltbürgerrecht angesichts existenzieller Bedrohung: Flüchtlingsschutz als Tugendpflicht, Rechtspflicht und Menschenrecht bei Kant – K. Gierhake: „Übergangsjustiz“ als Akt der Selbstbestimmung eines Volkes. Gedanken zum Verhältnis von Weltbürgertum, Welt- bzw. Völkerstrafrecht und Übergangsjustiz – H. Brunkhorst: Menschenrechte in der Krise der Demokratie – P. Becchi: Europa – quo vadis? – J. Taupitz: Rechtliche Regelung der Lebenswissenschaften: Im Spagat zwischen Rechtssicherheit und Flexibilität.
Gerd Brudermüller Reihenfolge der Bücher






- 2019
- 2019
- 2018
Immer mehr Unverheiratete leben mit Kindern, teils in „Patchwork“-Familien. 10% der Kinder leben bei Stiefeltern, auch gleichgeschlechtlichen Partnern. Dieser „soziale“ Wandel wird überlagert von technischen Neuerungen der Reproduktionsmedizin. Kinderlosigkeit scheint nicht mehr Schicksal. Werden die rechtlichen Verpflichtungen der sozialen Rolle folgen? Sollte es jedem Paar überlassen sein, welche besondere Situation es für die eigene Beziehung vorzieht? Wie ist das Umgangsrecht des biologischen Vaters zu regeln, soll er die Vaterschaft anfechten können? Welche Stellung haben Kinder, wenn sie im Ausland aufgrund einer Leihmutterschaft für deutsche Eltern ausgetragen werden? Abstammungsrecht, Adoptionsrecht und Sorgerecht werfen neue Fragen auf, desgleichen Unterhaltsrecht und Erbrecht. Lösungen müssen problemgerecht und zugleich miteinander und mit der Struktur des gesamten Familienrechts vereinbar sein. Wie diese sozialen, technologischen und rechtlichen Herausforderungen anzugehen sind, war Thema der Jahrestagung 2017 des Instituts für angewandte Ethik.
- 2018
- 2017
- 2017
Paarbeziehungen und Recht
Rechtsphilosophie und Familienrecht der Partnerschaft
In der Monographie wird die Frage erörtert, ob das Eherecht obsolet ist. Der Autor untersucht die Ideengeschichte der Ehezwecke und die philosophischen Grundlagen der Ehe als sittliche Institution. Zudem werden eheähnliche Gemeinschaften und Paarbeziehungen außerhalb der Ehe betrachtet, sowie die Verrechtlichung von Rechten und Pflichten im deutschen Eherecht. Ein weiterer Abschnitt widmet sich der Bedeutung der Ehephilosophie für das heutige Verständnis des nachehelichen Unterhalts, der Gleichheit der Ehegatten und der Gleichberechtigung in der Ehe. Auch die Toleranz des Eherechts gegenüber verschiedenen Formen des Zusammenlebens wird thematisiert, wobei aktuelle politische Entwicklungen wie „Kinderehen“ und die Anerkennung pluraler Lebensformen in Deutschland einfließen. Die Untersuchung schließt mit konkreten Forderungen und Vorschlägen zur Reform der eherechtlichen Normen des BGB, insbesondere hinsichtlich der ehelichen Lebensgemeinschaft, der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit sowie der Sorgfalts- und Unterhaltspflichten. Die Zielgruppe umfasst Wissenschaftler und Praktiker, die sich für die Geschichte, die philosophischen Grundlagen und die rechtstatsächliche Entwicklung des deutschen Familienrechts interessieren.
- 2017
Vorwort – J. P. Beckmann: Zur normativen Grundlage der gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) aus ethischer Sicht – T. Gutmann: Perfektionierungszwang? Autonomie und Freiwilligkeit in den Bereich pränataler Diagnostik und neurologischen Enhancements – M. Mona: Optionen als Zwang? Selbstperfektionierung und gesellschaftlicher Druck im Kontext von Human Enhancement – M. Lachenmeier: Rechtlicher Übersetzungsversuch des bioethischen Arguments des sozialen Drucks – D. Birnbacher: Transhumanismus - Trivialität oder Provokation?
- 2014
- 2013
Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?
Auf dem Weg zu einem partnerschaftlichen Güterrecht – Schlussfolgerungen aus dem 1. Gleichstellungsbericht
Dieser Band geht auf die gleichnamige Fachtagung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom Juni 2012 in Berlin zurück, bei der rund 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verbänden und der juristischer Praxis über Wege hin zu einem partnerschaftlichen Ehegüterecht diskutierten. Grundlage der Tagung waren konkrete Anforderungen an eine sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft, die ein Expertenkreis erarbeitet hat. Die Errungenschaftsgemeinschaft soll sicherstellen, dass das während der Ehe erworbene Vermögen tatsächlich beiden Partnern gehört. Nach dem derzeit geltenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – das erworbene Vermögen während der Ehe getrennt bei den Partnern. Erst bei einer Scheidung hat der Partner, der während der Ehe einen geringeren Zugewinn hatte, einen Ausgleichsanspruch.
- 2012
Zweiklassenmedizin?
- 211 Seiten
- 8 Lesestunden