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Philipp Hujo

    « Les clauses contractuelles abusives »
    Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von einseitigem Missbrauchsverhalten (Unilateral Conduct) in den USA und der EU
    VVG-Reform auf dem Prüfstand - Vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers
    Le cumul de responsabilité. L'arrêt Lemonnier du 26 juillet 1918
    Eduard von Simson - Professor in Königsberg, Präsident der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt am Main 1848/49 und erster Präsident des Reichsgerichts
    Strafrechtliche Sanktionen in den USA. Ein Vergleich mit dem deutschen und dem belgischen System
    • 2014

      Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: sehr gut, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf den ersten Blick erscheinen die strafrechtlichen Sanktionen in den USA, Belgien und Deutschland gleichartig. Sanktionen basieren auf der Idee, dass man für begangenes Unrecht bestraft werden muss, also selbst eine Übelszuführung erleidet. In den einzelnen Systemen geschieht diese Bußübung oder Einbuße häufig durch Geldstrafen, das Absitzen von Zeit in hierfür besonders vorgesehenen Haftanstalten und im Falle der USA, zumindest partiell, auch durch die Todesstrafe. Erst bei genauerem Hinschauen, abgesehen von der Todesstrafe, erkennt man jedoch die zwischen dem amerikanischen System einerseits und dem deutschen oder belgischen System anderseits hervortretenden bedeutenden Unterschiede, sodass man vielleicht sagen darf, dass aus einer Wurzel verschiedene Bäume gewachsen sind.

      Strafrechtliche Sanktionen in den USA. Ein Vergleich mit dem deutschen und dem belgischen System
    • 2014

      Der zentrale Aspekt der Studienarbeit liegt in der Analyse des Prinzips „Le roi ne peut mal faire“, das die Vorstellung einer souveränen, unfehlbaren Verwaltung im ancien régime widerspiegelt. Die Arbeit untersucht den Wandel dieses Prinzips, der im 19. Jahrhundert mit der Entscheidung Blanco vollzogen wurde. Dabei wird die Entwicklung der administrativen Verantwortung in Frankreich beleuchtet und die Auswirkungen auf das moderne Rechtssystem diskutiert. Die Untersuchung bietet somit einen tiefen Einblick in die Rechtsvergleichung und die evolutionären Veränderungen im französischen Recht.

      Le cumul de responsabilité. L'arrêt Lemonnier du 26 juillet 1918
    • 2014

      Die Arbeit untersucht die Quellen des Rechts in Frankreich und hebt die Unterscheidung zwischen geschriebenem und ungeschriebenem Recht hervor. Letzteres umfasst die Gewohnheitsrechte, die Rechtsprechung und die Doktrin. Besonders die Rechtsprechung, die aus den Entscheidungen verschiedener Gerichte besteht, wird analysiert, wobei darauf hingewiesen wird, dass sie nicht von allen als rechtliche Quelle anerkannt wird. Die Arbeit bietet somit einen tiefen Einblick in die komplexe Struktur des französischen Rechtssystems und die unterschiedlichen Auffassungen über die Rolle der Jurisprudenz.

      « Les clauses contractuelles abusives »
    • 2013

      Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von einseitigem Missbrauchsverhalten (Unilateral Conduct) in den USA und der EU

      Eine Untersuchung im Bereich des Preismissbrauchs und der Zugangsverweigerung

      • 452 Seiten
      • 16 Lesestunden

      Die Dissertation analysiert den einseitigen Marktmachtmissbrauch durch dominante Unternehmen im Rahmen des europäischen und US-amerikanischen Kartellrechts. Sie beleuchtet das Phänomen des Unilateral Conduct, das in der Unternehmenspraxis häufig vorkommt, etwa bei Preisfestsetzungen, Vertriebsentscheidungen oder Innovationsstrategien. Durch einen rechtsvergleichenden Ansatz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb untersucht, wobei der Schwerpunkt auf dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegt.

      Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von einseitigem Missbrauchsverhalten (Unilateral Conduct) in den USA und der EU
    • 2008

      Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 18, Universität des Saarlandes (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Strafrechtsvergleichung), Sprache: Deutsch, Abstract: Eduard von Simson ist wohl eine der herausragenden Persönlichkeiten Deutschlands des 19. Jahrhunderts. Seine Betätigungsfelder konnten vielfältiger nicht sein und seine Bedeutung für die Entwicklung Deutschlands hin zu einem demokratischen Rechtsstaat ist unschätzbar. An dieser Stelle darf Simsons jüdische Herkunft nicht unerwähnt bleiben. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde nicht nur das Porträt Simsons aus deutschen Gerichtssälen entfernt, noch mit ihm der gesamte Rechtsstaat. Altkanzler Helmut Kohl weist zu Recht darauf hin, dass Simson durch seine Abstammung wusste, "was es heißt, wenn Menschen vor dem Gesetz nicht gleich sind, und was das Recht für den Schutz von Menschenwürde und Freiheit immer bedeutet." Simson verkörpert geradezu einen dem Rechtsstaat verpflichteten Diener, sowohl als Parlamentarier als auch als Richter.

      Eduard von Simson - Professor in Königsberg, Präsident der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt am Main 1848/49 und erster Präsident des Reichsgerichts
    • 2008

      Die Arbeit untersucht die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und beleuchtet dabei sowohl die alte Rechtslage als auch die aktuellen rechtspolitischen Diskurse. Es werden zentrale Probleme und Fragestellungen analysiert, gefolgt von einer Vorstellung der neuen Vorschriften und deren Regelungszweck. Die kritische Auseinandersetzung mit den Änderungen bietet einen tiefen Einblick in die Entwicklungen im Zivilrecht, insbesondere im Bereich des Versicherungsrechts.

      VVG-Reform auf dem Prüfstand - Vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers