Die Bedeutung des Grundgesetzes wird in aktuellen Debatten über Themen wie Parteien- und Stiftungsfinanzierung, Schuldenbremse und Klimaverpflichtungen deutlich. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts spielt eine entscheidende Rolle bei der Auslegung dieser Themen und beeinflusst maßgeblich die politische und gesellschaftliche Diskussion in Deutschland.
Heinrich Amadeus Wolff Reihenfolge der Bücher






- 2024
- 2020
- 2018
Der „Hömig/Wolff“ Kommentar bietet eine prägnante, aktuelle und handhabbare Erläuterung des Grundgesetzes. Die Autoren, die in Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Justiz tätig sind oder waren, garantieren eine praxisnahe Kommentierung. Die 12. Auflage legt besonderen Wert auf Aktualität, insbesondere durch die umfassende Reform des Finanzausgleichsrechts, die die bedeutendste Verfassungsänderung seit Bestehen des Grundgesetzes darstellt. Die neuen, prüfungsrelevanten Fragestellungen sowie die geänderten Vorschriften zur Parteienfinanzierung werden verständlich erläutert. Ein weiterer Fokus liegt auf der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren wichtige Entscheidungen, wie das Verbot der NPD und Themen zur Tarifeinheit sowie Kontroll- und Informationsrechte des Parlaments, umfassend ausgewertet wurden. Auch die Judikatur der obersten Fachgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union wird, wo nötig, berücksichtigt. Die Kommentierung bietet eine verlässliche Informationsquelle für Studierende, Rechtsanwälte, Regierungsbeamte, Richter und politisch Interessierte ohne juristisches Vorwissen. Über mehr als 25 Jahre hat Dieter Hömig den Kommentar als Herausgeber geprägt, nun übernimmt Heinrich Amadeus Wolff die Gesamtverantwortung.
- 2016
Die europäische Arbeitszeitrichtlinie sieht eine Reihe von Mindestgarantien im Bereich der Arbeitszeit vor, die weitgehend auch für Beamtinnen und Beamte gelten. Viele Schichtplanmodelle des öffentlichen Dienstes stehen zu diesen Garantien in Widerspruch. Die Arbeitszeitrichtlinie enthält aber eine ganze Reihe von Ausnahmevorschriften, die es dem Dienstherrn erlauben, Besonderheiten des jeweiligen Dienstes zu berücksichtigen. Am Beispiel des Schichtplanmodells des Bayerischen Vollzugsplans wird dargelegt, dass die Richtlinie viel mehr Flexibilität ermöglicht, als ein isolierter Blick auf die Mindestgarantien vermuten lässt.
- 2015
Zur 7. Auflage: Dieser bewährte Ratgeber richtet sich an alle, die mit dem Gedanken spielen, Jura zu studieren, also vor allem an Abiturienten. Ebenso eignet er sich für Studierende in den Anfangssemestern. Anschaulich: Sie erhalten ein realitätsnahes Bild vom Studienverlauf, von späteren Berufsmöglichkeiten sowie Anregungen, mit denen die eigene Urteilskraft trainiert und die persönliche Motivation ergründet werden kann. Nah am Studium: Mit praktischen Tipps zu Arbeits- und Lernmethoden, nützlichen Adressen sowie Informationen zu Aufbau, Finanzierung und Organisation des Studiums. Zusätzlich: Ein Kapitel über „Schlüsselqualifikationen für Juristen“ sowie aktuelle Statistiken und Übersichten zum Studium runden das Werk ab.
- 2014
Bei der Aufklärung von Straftaten sind die ersten Stunden der Ermittlung oft die entschiedensten. Daher ist es wichtig, dass Verunreinigungen des Tatorts, die durch Ermittlungsbeamte verursacht werden, schnell ausgesondert werden können, damit die Ermittlungen nicht in die falsche Richtung laufen. Zu diesem Zweck gibt es in einigen Bundesländer spezielle Dateien, in denen das DNA-Identifizierungsmuster von Polizeibeamten, sonstigen Mitarbeitern und Laborangestellten gespeichert ist, damit unbekannte Spuren schnell mit dieser Datenbank abgeglichen werden können. Die Grundlage dieser Datenbank ist die Einwilligung der Betroffenen. In diesem Buch werden die Grenzen der Einwilligung für die DNA-Mitarbeiterdaten im Einzelnen untersucht. Im Ergebnis gilt danach: Die Einwilligung kann aber nur dann eine wirksame Rechtsgrundlage bilden, wenn sie hohe Anforderungen erfüllt, insbesondere im Bereich der Freiwilligkeit, der Bestimmtheit und der Informiertheit. Weiter muss ein materieller Abstand zu den gesetzlich geregelten DNA-Dateien eingehalten werden um das Verbot der Umgehung gesetzlicher Anforderungen zu beachten. Schließlich steht und fällt die Zulässigkeit der DNA-Mitarbeiterdaten mit der konkreten Ausgestaltung des Verfahrens und der Wirkungsdauer. So wird man eine Wiederholung der Einwilligung in festen Abständen verlangen müssen. Weiter sind strenge Protokollierungspflichten bei Zugriffen auf die Datei zu normieren.
- 2013
Datenschutzrecht in Bund und Ländern
- 1336 Seiten
- 47 Lesestunden
Der neue große Kommentar zum Datenschutzrecht bietet Juristen umfassende Unterstützung bei der Bewältigung von Datenschutzfragen, die in der täglichen Praxis zunehmend relevant werden. Themen wie Online-Durchsuchung, Bundestrojaner und Mitarbeiterscreening prägen die rechtlichen Auseinandersetzungen. Eine besondere Herausforderung für Anwender besteht darin, dass das BDSG noch auf dem Stand vor dem Internet basiert, während zahlreiche Sondervorschriften und der sich modernisierende europäische Rechtsrahmen berücksichtigt werden müssen. Der Kommentar behandelt nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch spezielle Regelungen des bereichsspezifischen Datenschutzes. Wichtige Themen sind die Prinzipien des Datenschutzrechts, europäischer Datenschutz, Datenschutz in verschiedenen Sektoren wie Gerichten, Medien, Finanzwesen und bei freien Berufen sowie sozialer Datenschutz. Der dreistufige Aufbau bietet eine klare Struktur: eine Übersicht mit knappen Erläuterungen, eine detaillierte Kommentierung und Praxisbeispiele mit Checklisten. Der Kommentar berücksichtigt den Rechtsstand vom 1. Februar 2013 und die Auswirkungen aktueller Reformvorhaben, einschließlich der geplanten EU-Datenschutzverordnung. Zielgruppen sind Rechtsanwälte, Richter, Unternehmensjuristen und Datenschutzbeauftragte, die sich mit Datenschutzfragen auseinandersetzen.
- 2010
Die Beamten von Bund und Ländern, die vor 1990 in der DDR erwerbstätig waren und aufgrund dieser Tätigkeit einen Rentenanspruch erhalten haben, bekommen diese Zeiten nicht auf ihre Versorgung angerechnet. Eine Doppelberücksichtigung dieser Zeiten scheidet aus. Davon unabhängig werden die betroffenen Beamten mit gemischter Erwerbsbiographie in zweifacher Weise schlechter gestellt. So wird ihnen die Mindestversorgung gekürzt, sofern ihre aus Rente und Versorgung zusammengesetzten gesamten Altersbezüge über dieselben hinausgehen. Dies ist mit dem Gedanken der Mindestversorgung nur schwer zu vereinbaren. Weiter sieht das Beamtenversorgungsgesetz vor, dass Beamte, die früher einmal für das Ministerium für Staatssicherheit tätig waren oder vergleichbare Dienste geleistet haben, selbst wenn sie dennoch verbeamtet wurden und tadellos nach 1990 Dienst taten, dann nur Gesamtaltersbezüge erhalten, die nicht über die hinausgehen, die ein Beamter an Versorgung erhalten hätte, wenn er nach Beendigung des Dienstes beim MfS mit dem Beamtenverhältnis begonnen hätte. Diese Regelung führt dazu, dass die Betroffenen für ihre Beamtentätigkeit nach 1990 nur teilweise ein Viertel der Versorgung erhalten, die sie unmittelbar durch ihre Dienstleistung erdient haben. Eine Rechtfertigung für diesen Eingriff in die erdiente Versorgung gibt es nicht. Die Verfassungswidrigkeit ist offensichtlich.