Die Inszenierung der Regierung im Staatstheater des Parlaments
Die Regierungsbank? Oft hat man sie in den Nachrichten gesehen, sie gehört zum politischen Inventar. Dennoch sollten wir uns hüten, in ihr nichts weiter als belangloses Funktionsmobiliar zu sehen. An der deutschen Regierungsbank lässt sich vielmehr ablesen, wie sehr Prägungen aus der langen Epoche der Monarchie noch hundert Jahre nach deren Untergang in unserer Demokratie nachwirken. Obwohl dort heute gewählte Politiker sitzen, haben die Regierungsplätze auf ihre Weise den früheren Thronraum beerbt und partizipieren weiter an dessen Aura einer überparteilichen Neutralität. Ihre Ansiedlung in hervorgehobener Randlage behindert bis heute den Dialog zwischen Parlamentariern und Regierungsmitgliedern: Sie gibt einer kommunikativen Gehemmtheit Ausdruck, die den Alltag der deutschen Demokratie nach wie vor belastet
Die deutsche konstitutionelle Tradition hat ein spezifisches Verständnis parlamentarischer Repräsentation entwickelt, das den Monarchen als zentrale willensbildende Institution betrachtet. Das Parlament sollte den Volkswillen möglichst rein gegenüber dem Monarchen widerspiegeln, wodurch die Herrschaft des Parlaments im parlamentarischen Regierungssystem nicht begreifbar war. Die Untersuchung beleuchtet, wie sich dieses Wahrnehmungsmuster in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs veränderte und erneuerte. Der staatsrechtliche Positivismus klassifizierte das Parlament zwar als Staatsorgan, wies jedoch die staatliche Willensbildung primär dem monarchisch-bürokratischen Apparat zu. Mit dem Verfassungswandel und der Entstehung eines politischen Massenmarkts in den 1890er Jahren geriet die Staatsrechtslehre in eine Krise. Monarchistische Autoren sahen das Parlament nun als Spiegel wirtschaftlicher und sozialer Interessen, während Georg Jellinek die Theorie des Parlaments als Repräsentation des Volkes gegenüber dem monarchischen Staat erneuerte. Diese Politisierung der Staatsrechtslehre war oft mit der Hoffnung auf ein starkes Kaisertum und scharfer Parlamentarismuskritik verbunden. Der moderne Parteienparlamentarismus wurde im Kontext eines nicht-herrschaftlich gedachten „einheitlichen Volkswillens“ betrachtet. Dies führte zu einer scharfen Gegenüberstellung von Parlamentarismus und Demokratie in der Weimarer Diskussion, wie am Beis
Ermächtigungsversuche einer gespenstischen Bewegung
WER SIND DIE REICHSBÜRGER? Am 7. Dezember 2022 rückten mehr als 3 000 Polizisten zur wohl größten Anti-Terror-Razzia in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Sie verhafteten die Rädelsführer einer Gruppe aus dem Reichsbürgermilieu, die einen gewaltsamen Umsturz der Regierung geplant hatte. Wer aber sind diese Reichsbürger, die die Bundesrepublik nicht als legitimen Staat anerkennen und sich immer noch im Deutschen Reich wähnen? Die Verfassungsrechtler Sophie und Christoph Schönberger betrachten in ihrem neuen Buch die historischen Wurzeln der Reichsbürgerszene, die zu den Besonderheiten der deutschen Teilung zurückführen, und beleuchten das vielfältige Spektrum ihrer gegenwärtigen Erscheinungsformen. Zugleich bleibt das Buch nicht bei intellektuellem Ressentiment und Kopfschütteln stehen, sondern gelangt zu einer originellen Deutung des Phänomens, weil es die Anziehungskräfte ernst nimmt, die hier am Werk sind. Das kuriose Auftreten der Reichsbürger verleitet dazu, sie als marginal und lächerlich abzutun. Christoph und Sophie Schönberger zeigen demgegenüber, dass die wachsende Szene von paradigmatischer Bedeutung für die gegenwärtige Bedrohung der Demokratie ist. Denn so gestrig die Reichsbürger durch ihren Bezug auf das vergangene Reich auch erscheinen mögen: Sie erweisen sich als ein durch und durch zeitgeistiges Phänomen unserer individualisierten Gesellschaft. Auf verbreitete Erfahrungen von Haltlosigkeit und Ohnmacht reagieren sie mit der Erfindung eines imaginären Rechts, das ihnen als Mittel zu einer radikalen Selbstermächtigung dient. Damit rühren sie nicht nur an die Grenzen des Verständlichen, sondern auch an die Grenzen staatlicher Macht. Die historische Entwicklung der Reichsbürgerszene Eine interessante Deutung, die über die Faktenlage hinausweist Die Reichsbürger stehen exemplarisch für die gegenwärtigen Bedrohungen unserer Demokratie Die gespenstische Bewegung enthüllt zugleich etwas Unheimliches über die Verfasstheit unserer Demokratie Die Schönbergers gehören zu den in der Öffentlichkeit profiliertesten und publizistisch talentiertesten Rechtswissenschaftlern Deutschlands
Die deutsche Rechtswissenschaft ist seit Savigny von der Vorstellung geprägt, dass die Wissenschaft auf irgendeine Weise selbst Recht ist. Christoph Schönberger ordnet die Eigenheiten des „German approach“ der Staatsrechtswissenschaft ein, indem er mit dem ganz anderen Weg vergleicht, den das französische Staatsrecht und die französische Staatsrechtslehre genommen haben. Romantische Einheitsstiftung durch Wissenschaft in einem zerklüfteten Gemeinwesen und revolutionäre politische Praxis im Zentralstaat zeigen sich hier als zwei ganz unterschiedliche Wege zum modernen öffentlichen Recht. Ist Archetyp des Juristen in Frankreich der Rechtsanwalt, so ist es in Deutschland der rechtsgelehrte Doktor. Blickt in Frankreich die Wissenschaft als Outsiderin auf die kurzen und kryptischen Urteile der dortigen Höchstgerichte, so begegnen sich in Deutschland Wissenschaft und Gerichte heute im besonderen Format der Rechtsdogmatik. In der Bundesrepublik sind die älteren Kraftquellen des „German approach“ versiegt. Pluralität und Fragmentierung des europäischen und internationalen Rechtsraums verlangen aber danach, die deutsche konzeptionelle Entwurfstradition zeitgemäß zu erneuern.
Ein individualorientierter Beitrag zur reaktiven Bewältigung transnational iterativer Strafverfolgung und Sanktionierung und präventiven Vermeidung transnational simultaner Strafverfahren
Die Problematik miteinander konkurrierender staatlicher Jurisdiktionen ist gegenwärtig eines der brennendsten Themen des Strafrechts in grenzüberschreitender Dimension und eine der grossen Herausforderungen einer sich internationalisierenden Strafrechtspflege. Mit dieser in den proliferierenden nationalen Jurisdiktionsrechten begründeten Fragestellung, die sich als Querschnittsmaterie aus Straf- und Strafprozess-, Verfassungs- sowie Völker- und Europarecht darstellt, befasst sich das Werk detailliert und umfassend. Die Ursachen positiver transnationaler Jurisdiktionskonflikte werden profund klargelegt sowie deren Lösungsnotwendigkeit hinsichtlich der tangierten vielschichtigen Interessen der betroffenen Individuen und Staaten herausgestellt. Bisherige Lösungsvorschläge werden systematisiert, erläutert und auf der Grundlage eines innovativen, eigenständigen individualorientierten Bewertungsansatzes kritisch reflektiert und bewertet.
Europas föderales Bürgerrecht in vergleichender Sicht
597 Seiten
21 Lesestunden
Die europäische Bürgerschaft stellt sowohl für die Rechtswissenschaft als auch für die politische Theorie eine Herausforderung dar. Die gängigen Kategorien wie Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind stark staatsbezogen, was zu einem negativen Vergleich zwischen Unionsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit führt. Dies resultiert oft in der tautologischen Schlussfolgerung, dass Unionsbürgerschaft keine Staatsangehörigkeit sei, weil die Union kein Staat ist. Eine alternative Sichtweise betrachtet die Unionsbürgerschaft als menschenrechtlich-universellen Status, jedoch sind beide Perspektiven staatsfixiert und ignorieren den Föderalismus. Die spezifische europarechtliche Terminologie trägt nicht zur Klärung bei und bleibt bei wenig aussagekräftigen Sui-generis-Formeln stehen. Christoph Schönberger bietet einen neuen Ansatz, indem er die Unionsbürgerschaft aus einer föderalen Perspektive analysiert und Rechtsvergleiche zu den Bundesangehörigkeiten in den USA, der Schweiz und Deutschland anstellt. Er ordnet die unterschiedlichen Rechte der Unionsbürger, wie Aufenthalts-, Wahl- und soziale Rechte sowie diplomatischen Schutz, in einen systematischen föderativen Kontext ein. Dabei zeigt sich, dass die doppelte Zugehörigkeit des Unionsbürgers zu Mitgliedstaat und Union kein Einzelfall der europäischen Integration ist, sondern die fragile Normalität eines jeden Bundes widerspiegelt.