Die Zweckübertragungslehre im Urheberrecht und ihre Anwendbarkeit im Patent- und Markenrecht
- 254 Seiten
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Die Zweckübertragungslehre im Urheberrecht beschränkt die Übertragung von Nutzungsrechten auf den Vertragszweck. Diese spezifische Auslegungsregel findet im Patent- und Markenrecht keine Entsprechung. Die Autorin untersucht, ob und inwieweit die Zweckübertragungslehre auch in diesen beiden Rechtsbereichen anwendbar ist, und beleuchtet die Unterschiede in der rechtlichen Auslegung zwischen den verschiedenen geistigen Eigentumsrechten.
