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Lennart Gau

    Kompetenzbegrenzung in der EU-Beihilfenkontrolle
    • Kompetenzbegrenzung in der EU-Beihilfenkontrolle

      Ein Prozess dynamischer Integration

      Die Beihilfenkontrolle und die Kompetenzverteilung in der EU haben sich seit der EWG-Gründung weiterentwickelt. Der EuGH berücksichtigt zunehmend die Souveränität der Mitgliedstaaten, besonders im Steuerrecht und Sicherheitssektor. Zukünftig sollten die primärrechtlichen Kompetenzgrenzen in der Beihilfenkontrolle stärker berücksichtigt werden.

      Kompetenzbegrenzung in der EU-Beihilfenkontrolle