Die Sonderausgabe der Kommentierung des Bankvertragsrechts aus der 5. Auflage des "Staub" in zwei Bänden bringt das Bankvertragsrecht als Gesamtwerk erstmals auf einen einheitlichen und grundsätzlich revidierten Stand. Im Band "Investmentbanking" werden behandelt: Gesamtsystem des Investmentbankings, Marktregeln, Organisationsanforderungen an Marktteilnehmer und Marktinfrastruktur sowie die Kundenbeziehung (Wertpapierhandel/Effektengeschäft).
In Zeiten der Europäisierung und Globalisierung ist das Privatrecht grundlegenden Änderungen unterworfen, weil Rechtsbeziehungen zwischen Privaten zunehmend grenzüberschreitend und auf Basis veränderter Staatlichkeit erfolgen. Aus diesem Grund setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, Privatrechtswissenschaft dürfe sich nicht auf die Arbeit am geltenden Recht beschränken, sondern müsse Regelgeber bei der Auswahl geeigneter Regelungsinstrumente unterstützen. Konkret geht es darum, nicht lediglich die materiellen Inhalte von Rechtsregeln zu untersuchen, sondern unterschiedliche Regelungsinstrumente und -strategien zu analysieren und im Hinblick auf ihre Regelungsintensität und -wirkung auszumessen. Der vorliegende Band bündelt erstmals solche Forschungsansätze, die über die letzten Jahre zahlreich entwickelt wurden, und trägt somit dem Petitum einer Regelsetzungslehre des Privatrechts Rechnung.
Zum Werk Ein neues Kompendium, das die FinTech-Branche erstmals in ihrer gesamten Breite abdeckt: Zahlungsverkehr (Payments), Beteiligungsfinanzierung (Crowdfunding, Crowdinvesting), Kreditfinanzierung (Crowdlending), Effektengeschäft, Vermögensanlage (Robo Advice), Versicherung (InsureTech), Geld/Zahlungsmittel. Das Werk vereint hochkarätige Autoren aus Wissenschaft und Praxis, die jeweils führende Experten in den einzelnen Bereichen sind. Es behandelt die dogmatischen Grundlagenfragen ebenso wie forensische Anwendungspraxis, technische Funktionsweisen und ökonomische Rahmendaten. Zivil- und Aufsichtsrecht finden ebenso Berücksichtigung wie die ökonomischen und internationalen Bezüge. Vorteile auf einen Blick - FinTech-Branche in einem Band - führende Autoren aus Wissenschaft und Praxis - Einbeziehung der technischen und ökonomischen Grundlagen - internationale Perspektiven Zielgruppe Für Rechtsanwälte im Finanz-, Bank-, Kapitalmarkt-, Versicherungs- und IT-Recht, FinTech-Inhouse-Juristen, Unternehmensberater.
„Wer Macht hat, darf keine Freiheit haben; wer Freiheit hat, darf keine Macht haben.“ So lautete eine Kernthese des ordnungspolitischen Programms in den Gründungsjahren der Bundesrepublik. Dahinter steckt das Credo der Freiburger Schule, die private Macht als zentrale Problemstellung jeder freien Wirtschaftsordnung erkannte und sich deshalb die Ausformung einer Wirtschaftsverfassung zur Ordnung des Wirtschaftslebens zum Ziel setzte. Während damals der Entwurf einer Wettbewerbsordnung, also das Kartellrecht, im Zentrum des Interesses stand, zieht sich heute das Spannungsfeld zwischen privater Macht und privatrechtlicher Gestaltungsfreiheit wie ein roter Faden durch das gesamte Privatrecht. Der vorliegende Band fasst die Ergebnisse eines Netzwerks von Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern zusammen, das der Aufgabe gewidmet war, dieses Spannungsfeld systematisch zu beleuchten.
Finanzinnovationen gelten seit der Finanzkrise als Risiko für die Stabilität der Finanzmärkte; sie stehen deshalb im Mittelpunkt der rechtspolitischen Diskussion um eine stärkere produktbezogene Regulierung der Finanzmärkte. Bisher fehlte aber eine juristisch fundierte, interdisziplinär informierte und zugleich rechtsgebietsübergreifende Auseinandersetzung mit dem Phänomen. Der vorliegende Band gibt erstmals einen entsprechenden Überblick über Finanzinnovationen. Die Beiträge des ersten Teils beschäftigen sich mit rechtlichen und finanzökonomischen Grundlagenfragen, während der zweite Teil die Gestaltung von Finanzinnovationen aus patent- und vertragsrechtlicher Perspektive beleuchtet. Im dritten Teil werden Einsatzmöglichkeiten von Finanzinnovationen in Unternehmen im Schnittfeld von Gesellschafts- und Bankrecht skizziert. Der vierte und letzte Teil befasst sich mit der marktbezogenen Regulierung von Finanzinnovationen im Finanz- und Versicherungssektor.
Dispositives Recht bildet ein allzu unerforschtes Herzstück des geltenden Privatrechts. Statt bestimmtes Verhalten hoheitlich zu erzwingen, eröffnet es Privaten die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Es beansprucht mithin nur dann Geltung, wenn privatautonom nichts anderes vereinbart ist. Dass die Erzeugung der für privatrechtliche Beziehungen maßgeblichen, rechtlich verbindlichen Regeln auf diese Weise zwischen Staat und Privaten aufgeteilt ist, dass sich dispositives Recht deshalb aus zwei ganz unterschiedlichen Quellen speist, zählt man zu Recht zu den „genialen Eigenschaften“ unserer Privatrechtsordnung. Dispositives Recht lässt Privatautonomie und Vertragsfreiheit nicht nur zu, sondern fördert und ermöglicht sie. Die Regelungstechnik bildet deshalb einen tragenden Pfeiler der Privatrechtsgesellschaft, zu deren Markenzeichen nicht hierarchisch-hoheitliche Strukturen, sondern ein hohes Maß an Gleichordnung, private Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung gehören.
Aktien- und Übernahmerecht, Rechtsvergleich und europäischer Rahmen
Die Suche nach den Grenzen unternehmerischer Leitungsmacht betrifft eine uralte Kernfrage des Aktienrechts und zugleich ein modernes Zentralthema der Corporate-Governance-Diskussion. Weil Unternehmensleiter auch in Deutschland nicht mehr unabhängig vom Einfluss der Kapitalmärkte agieren, liegt die wichtigsteHerausforderung in der verknüpfenden Untersuchung aktien- und kapitalmarktrechtlicher Regeln und Funktionsmechanismen. Kapitalmarkttransaktionen unterliegen außerdem viel stärkerem europäischen Einfluss durch Grundfreiheiten und Harmonisierung als die innere Organisationsverfassung der Aktiengesellschaft. Nicht zuletzt treten die verschiedenen Organisationsmodelle neuerdings selbst in einen Wettbewerb, nachdem die Rechtswahlfreiheit in Europa weit gehend gesichert ist. Die Grenzen unternehmerischer Leitungsmacht in marktoffenen Verbänden lassen sich deshalb nur im Schnittfeld von Aktien- und Übernahmerecht, Rechtsvergleich und europäischem Rahmen systemstimmig ausloten. Die vorliegende Arbeit unternimmt diese Verknüpfung von Markt- und Organisationsrecht erstmals unter Berücksichtigung zahlreicher Rechtsordnungen, der europäischen Übernahmerichtlinie sowie der Grundfreiheiten.