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Bookbot

Peter Gottwald

    3. November 1935
    Wiederholung und Neubeginn
    Internationales Zivilprozessrecht
    Prognose ungewiss.... Ein Fremder blickt auf die Menschheit und hinterlässt eine Chronik
    Glauben und Wissen. Religion und Wissenschaft. Wem können wir vertrauen?
    Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung Bd. 3: §§ 946-1120, EGZPO, GVG, EGGVG, UKlaG, Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht
    Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung Bd. 1: §§ 1-354
    • Zum GesamtwerkDer Münchener Kommentar zur ZPO ist nicht nur ein Erläuterungswerk im herkömmlichen Sinne, er zeigt vielmehr auch die rechtlichen Zusammenhänge der einzelnen Normen zur Durchsetzung des materiellen Rechts auf. Dabei stehen realitätsnahe Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen im Vordergrund.Band 1 umfasst die Kommentierung der allgemeinen Vorschriften wie z. B. Zuständigkeit, Wertvorschriften, Gerichtsstand, Parteien, Prozesskosten, mündliche Verhandlung, Zustellungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die ersten Vorschriften für Verfahren im ersten Rechtszug.Vorteile auf einen Blick präzise Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung exakte Information über die wesentliche Literatur übersichtliche Darstellung vorzügliche Lesbarkeit Zur Neuauflage von Band 1In der 7. Auflage wird die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert und dabei die neue Literatur und Rechtsprechung ausführlich eingearbeitet.Bereits eingearbeitet sind u.a. die aktuellen Änderungsgesetze: Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz, PostModG, Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sowie das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG). ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler.

      Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung Bd. 1: §§ 1-354
    • Glauben und Wissen stehen im Mittelpunkt der Erörterungen in diesem Buch, das die Spannungen zwischen Religion und Wissenschaft beleuchtet. Es vergleicht Zenbuddhismus und Psychoanalyse als Wege, in denen Glauben und Wissen miteinander verschmelzen können. Angesichts der Herausforderungen der modernen Technologiewelt wird ein tiefgreifender Bewusstseinswandel als notwendig erachtet, um der Menschheit zu helfen, kommende Krisen zu bewältigen. Glauben und Wissen werden als komplementäre Aspekte des menschlichen Daseins betrachtet, die zusammenwirken, um das Überleben zu sichern.

      Glauben und Wissen. Religion und Wissenschaft. Wem können wir vertrauen?
    • In diesem Buch werden Texte zwischen Science Fiction, Kulturkritik und Gesellschaftsanalyse präsentiert. Schach, GO, Skat und Tarot werden kritisch betrachtet, gefolgt von einem Enthusiasmus für andere Spiele. Anhänge thematisieren Kraft, Gewalt, Macht und Lachen, während ein theologischer Beitrag über Witz und Humor den Abschluss bildet. Die Prognose über die Menschheit bleibt offen.

      Prognose ungewiss.... Ein Fremder blickt auf die Menschheit und hinterlässt eine Chronik
    • Das Handbuch bietet umfassende Informationen zum internationalen Zivilverfahrensrecht, einschließlich Familien- und Erbrechtsverfahren sowie Insolvenzrecht. Es behandelt aktuelle Themen wie die Neufassung der EuGVVO, grenzüberschreitende Kontenpfändung und neue Regelungen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Praktiker und Wissenschaftler finden hier wertvolle Unterstützung.

      Internationales Zivilprozessrecht
    • Mit ausführlichem Sachverzeichnis und einer Einführung von Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Gottwald Zivilprozessordnung mit EinführungsG, GerichtskostenG (Auszug), GerichtsverfassungsG (Auszug) mit EinführungsG (Auszug), Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Auszug), Internationales FamilienrechtsverfahrensG, Justizvergütungs- und entschädigungsG, MediationsG, RechtspflegerG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Auszug), Schuldnerverzeichnis-VO, UnterlassungsklagenG, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VO (EG) über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen, VO (EG) über die Zuständigkeit und Vollstreckung in Ehesachen. Zur 62. Auflage 2020: Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere • G zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änd. weiterer prozessrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2633) • G zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679 vom 20.11.2019

      ZPO. Zivilprozessordnung
    • Das eigentliche Humanum ist die Wahlfreiheit. Jede Beziehung schränkt diese Wahlfreiheit ein. Dagegen erhebt sich Widerstand; dieser Widerstand ist zu wahren, nicht gewaltsam zu brechen. In Goethes Faustdrama ist dieses Geschehen im Prolog auf die einfachste Formel gebracht, wenn der HERR am Schluss zu den Erzengeln sagt: Das Werdende, das ewig wirkt und lebt Umfass´ euch mit der Liebe holden Schranken Aus dieser Perspektive ist Mephisto derjenige Erzengel, der solche Grenzen ablehnt und auf seiner Freiheit besteht, die er bis zuletzt verteidigt. Wenn die jüdisch-christliche Tradition schreckenerregende Visionen zeichnet, was die Konsequenzen dieser Entscheidung betrifft (Existenz in der Hölle, auf ewig verdammt), so darf man das wohl als Warnung an solche Menschen auffassen, denen ihre soeben (in der Achsenzeit) bewusst gewordene Freiheit so wichtig geworden ist, dass sie darüber die Notwendigkeit von Beziehungen in ihrem Leben vergessen.

      Verirrung und Vergänglichkeit des Individuums
    • Mit dieser Festschrift wird Ekkehard Schumann aus Anlaß seines 70. Geburtstages von seinen Kollegen, Freunden und Weggefährten geehrt. Ekkehard Schumann hatte von 1967 bis 2000 den Lehrstuhl für Prozeßrecht und Bürgerliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg inne. Sein wissenschaftliches Werk galt vor allem dem Zivilprozeßrecht, schon früh auch dem Europäischen Zivilprozeßrecht. Deshalb bilden Beiträge zum nationalen und internationalen Verfahrensrecht den Schwerpunkt der Festschrift.

      Festschrift für Ekkehard Schumann zum 70. Geburtstag