BGB, Familienrecht
- 275 Seiten
- 10 Lesestunden






Das „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften“, dessen Kern das Lebenspartnerschaftsgesetz ist, wurde am 1.8.2001 in Kraft gesetzt und am 17.7.2002 durch das BVerfG auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Nach Inkrafttreten erfuhr es bereits Änderungen durch die Mietrechtsreform und das Gewaltschutzgesetz. Das FamRZ-Buch informiert über die Fragen, die das Gesetz aufwirft, und leistet einen Beitrag zur Bewältigung relevanter Rechtsprobleme. Es gliedert sich in drei Teile: 1. Wiedergabe des LPartG und anderer zentraler Vorschriften mit den Gesetzesmaterialien, die eine Art „amtlichen Kommentar“ bilden. 2. Gesetzestexte der durch das Gesetz geänderten Rechtsvorschriften. 3. Abhandlungen zu zentralen Fragen des LPartG, die hier systematisch zusammengefasst sind. Die behandelten Themen umfassen einen Überblick, Vermögensrecht, Unterhaltsrecht, Erbrecht und Erbrechtsgestaltung, Aufhebung, Wohnraummietrecht, IPR sowie Europarecht. Das FamRZ-Buch vereint Textsammlung, Materialien-Kommentar und Monografie und richtet sich an Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Notare sowie an eingetragene und zukünftige Lebenspartner.
Wichtiger Hinweis: Das Werk ist noch lieferbar, wird aber nicht mehr neu aufgelegt! Die 1998 in Kraft getretenen Reformgesetze haben das deutsche Familienrecht gründlich verändert. Hierzu ist in der FamRZ eine Serie systematischer Abhandlungen von erstrangigen Sachkennern erschienen, um Wissenschaft und Praxis rechtzeitig über die wesentlichen Änderungen und Problemstellungen zu informieren. Diese Abhandlungen werden in dem FamRZ-Buch wiederum systematisch geordnet und erschlossen durch ein Stichwort- und Paragraphenverzeichnis zusammengefaßt, damit sie dem gesamten Fachpublikum – auch den regelmäßigen Lesern der FamRZ – als Kompendium geschlossen und jederzeit griffbereit zur Verfügung stehen.
Die 3. Auflage war lange vergriffen, und die Gesetzgeber haben bis März 2002 mit der 4. Auflage gewartet. Die aktualisierte Einführung behandelt die Reformgesetze seit 1998 und enthält etwa 50 sorgfältig ausgewählte Gesetze und Verordnungen. Änderungen zur Vorauflage werden synoptisch in alter und neuer Fassung gegenübergestellt. Wo sinnvoll, wurden die familienrechtlich relevanten Teile, wie z.B. BGB, BSHG und ZPO, hervorgehoben. Die Basisgesetze umfassen EMRK, GG, BGB, EGBGB, EheG, FGB, HausrVO, RegelbetragVO, RegUntVO, VAHRG, BarwertVO, LPartG, RelKEG und AdVermiG. Zudem sind Texte zum Personen- und Betreuungsrecht sowie Verfahrensrecht und Sozialrecht enthalten. Berücksichtigt werden die bis zum 13. März 2002 im BGBl. verkündeten Gesetze, darunter die Neufassungen von BGB, UVG, BKGG, AdVermiG sowie wichtige Reformen wie das Gewaltschutzgesetz und das Kinderrechteverbesserungsgesetz. Das neue Format (12x16 cm) und der feste Einband machen das Werk handlicher, ideal für unterwegs.
Der Einigungsvertrag hat das deutsche Familienrecht mit Wirkung ab 3. 10. 1990 vereinheitlicht. Die mit der Rechtsrezeption verbundenen Probleme werden die Praxis noch lange beschäftigen. Dies gilt nicht nur in den neuen, sondern auch in den alten Bundesländern. Es besteht deswegen überall die Notwendigkeit, sich genau und zuverlässig über die aufgrund des Einigungsvertrages geschaffene Rechtslage zu unterrichten. Dazu gehört zunächst die Kenntnis der einschlägigen Rechtstexte und zum anderen deren Erläuterung. Die. Schrift „Familienrecht und deutsche Einigung“ leistet zu beidem wertvolle Hilfe. Im ersten Teil „Dokumente“ werden auszugsweise nicht nur der Einigungsvertrag, der Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion wiedergegeben, sondern auch DDR-Vorschriften, die insbesondere für den Praktiker in den neuen Bundesländern nicht ohne weiteres greifbar sind. Der zweite Teil „Erläuterungen“ enthält teils in der FamRZ oder IPRax bereits veröffentlichte, teils neu verfaßte Beiträge namhafter Sachkenner aus den alten und den neuen Bundesländern zu wichtigen Einzelfragen aufgrund des Einigungsvertrags.
»Die vorstehende, notwendig lückenhafte Übersicht über die rechtsgeschichtlichen Beiträge dieser Festschrift mag nicht nur die Vielfalt der Themen und Forschungsergebnisse zeigen, die in diesen Beiträgen ausgebreitet werden, sondern zugleich den Geist der Unvoreingenommenheit des Fragens und Forschens erkennen lassen, der sich in den Fragestellungen und Forschungsansätzen der einzelnen Beiträge spiegelt und der zugleich an das Lebenswerk des Jubilars anknüpft.«Arno Buschmann, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 113/1996