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Jeannette Hamm

    Die materielle Gültigkeit von internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen
    • 2021

      Auch nach Schaffung einer eigenen Kollisionsnorm in Art. 25 Brüssel Ia-VO bleibt die Bestimmung der materiellen Gültigkeit internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen Quelle erheblicher Rechtsunsicherheit. Die Autorin widmet sich de lege lata sowie de lege ferenda den Möglichkeiten, die zur Lösung des rechtlichen Problems in Betracht kommen Die Bestimmung der materiellen Gültigkeit von internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen bleibt problematisch, und zwar auch nach Schaffung einer eigenen Kollisionsnorm im Zuge der letzten Reform der Brüssel I-VO. Die Ausgestaltung als Gesamtverweisung und der Mangel an autonomen Kollisionsnormen scheinen an den zuvor geführten rechtswissenschaftlichen Diskussionen kaum etwas zu ändern. Gerade vor dem Hintergrund der enormen praktischen Bedeutung von Gerichtsstandsvereinbarungen für den internationalen Wirtschaftsverkehr wird mangelnde Rechtssicherheit beklagt. Die Autorin präsentiert in rechtstechnischer Hinsicht einen stringenten Ansatz im Umgang mit dem geltenden Recht. Sie zeigt ebenso Möglichkeiten auf, die zur Lösung der Problematik de lege ferenda in Betracht kommen. Inhaltsverzeichnis Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung - Zur Konzeption der Gerichtsstandsvereinbarung und ihrer rechtlichen Einordnung - Materielle (Un- )Gültigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen - Zusammenfassung und Ausblick -Literaturverzeichnis

      Die materielle Gültigkeit von internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen