Die Änderung der Geschäftsverteilung
Eine (straf-)gerichtsverfassungsrechtliche Untersuchung zur Auslegung des § 21e Abs. 3 GVG
- 395 Seiten
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Die Geschäftsverteilung steht im Spannungsfeld zwischen formaler Strenge und dem praktischen Bedürfnis nach effizientem Justizablauf. Der Anspruch des Beschuldigten auf einen gesetzlichen Richter muss mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionierenden Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz in Einklang gebracht werden. Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen des § 21e Abs. 3 GVG in diesem Kontext. Der Geschäftsverteilungsplan dient nicht nur der Steuerung des Arbeitsaufkommens, sondern auch der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters. Um eine einzelfallbezogene Richterzuweisung zu vermeiden, muss der Plan ein Höchstmaß an Vorausbestimmtheit und formaler Strenge aufweisen. Dies steht jedoch dem Ziel eines reibungslosen und effizienten Ablaufs der Justiz entgegen, das sowohl auf praktischen Bedürfnissen als auch auf den Prinzipien des Rechtsstaats beruht. Die Änderungsbefugnis des Jahresgeschäftsverteilungsplans nach § 21e Abs. 3 GVG bietet die Möglichkeit, diesen Konflikt zwischen formaler Strenge und praktischen Anpassungsbedürfnissen auszugleichen. Die Arbeit beleuchtet die praktischen Implikationen dieses Anpassungsinstruments. Das Inhaltsverzeichnis umfasst Einleitung, verfassungsrechtliche Grundlagen, das Präsidium und das Modell der Jahresgeschäftsverteilung, Änderungen des Plans, Überprüfung der Geschäftsverteilung sowie die Ergebnisse der Untersuc
