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Andreas Schalk

    Die steuerliche Behandlung von Übertragung von Firmenvermögen im geplanten Entwurf zum Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
    Ansätze zur Erfassung und Beurteilung menschlicher Arbeitsleistungen bei Dienstleistungen
    Der Marianische Rosengarten Oder Psalter Des Heiligen Rosenkranzes
    Entwicklung und Faktoren des Holzverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland
    Begriff und Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich von Geschäftsführervergütungen
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit untersucht die Problematik von angemessenen Geschäftsführergehältern und deren Einordnung als verdeckte Gewinnausschüttung. Hintergrund ist derjenige, dass der Begriff der Angemessenheit an keinerlei rechtliche Tatbestände anknüpft und somit nur auf einer Einzelfallentscheidung im Rahmen einer Beweisführung rechtssicher festzustellen ist. Eine zentrale Rechtsgrundlage, auf die sich die Angemessenheit der Geschäftsführergehälter bezieht, ist der § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG. Mit der allgemeinen Formulierung der Gewinnminderung beziehungsweise der verhinderten Vermögensmehrung werden unangemessene Geschäftsführergehälter als verdeckte Gewinnausschüttung darunter subsumiert. Dabei gibt die Rechtsnorm nur die Rechtsfolgen für eine vGA wieder. Lediglich die internen Verwaltungsvorschriften geben Einblicke, welche Sichtweisen über die Angemessenheit bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Dieses Fehlen konkreter Anhaltspunkte zur Bestimmung einer vGA beschäftigte in der Vergangenheit häufig die Rechtssprechung. Eine Verfahrungserleichterung durch Schaffung von materiell-rechtlichen Grundlagen konnte bis dato nicht erreicht werden. Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die vorherrschende Rechtsunsicherheit zu geben und Orientierungshilfen für die Gehaltsbestimmung bereitzustellen.

      Begriff und Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich von Geschäftsführervergütungen
    • Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Forstwirtschaft / Forstwissenschaft, Note: 1,8, Technische Universität München (Forstliche Wirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Deutschland hat mit einer Waldfläche von 10,7 Mio ha im weltweiten Vergleich einen Anteil von 0,3 % an der Gesamtfläche. Betrachtet man den Holzverbrauch, so ist Deutschland mit 2,5 % am Weltholzverbrauch beteiligt. Die Kenntnis des Holzverbrauches in einer Wirtschaftsgemeinschaft hat eine zentrale Bedeutung für die Holzmarktforschung. In dieser Arbeit soll daher die Entwicklung des Gesamtholzverbrauches und dessen Produktgruppen Holz und Papier dargestellt werden. Der Zeitraum der Untersuchung beginnt im Jahr 1950. Um die Höhe des Gesamtholzverbrauches zu ermitteln, ist die Kenntnis von Aufkommen und Verwendung von Holz notwendig, darunter auch der Außenhandel von Holz und Holzerzeugnissen. Die Darstellung der in einer Zeitreihe zusammengefaßten Daten läßt dabei auf eventuelle Entwicklungstendenzen schließen. Ein Schwerpunkt bildet die Entwicklung des Rohholzverbrauches. Außerdem wird der Rohstoffverbrauch in der holzbe- und verarbeitenden Industrie genauer beschrieben. Dies gibt einen Überblick über die Situation des Rohholzes in bezug auf Konkurrenzprodukte wie Restholz, Altpapier und die Einfuhr von Zellstoff. Die Auswahl der Rohholzverbraucher beschränkt sich auf die Sägeindustrie, die Plattenindustrie und die Zellstoff- und Papierindustrie. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang die bestimmenden Faktoren für die Höhe des Holzverbrauches. Am wichtigsten ist hierbei die Entwicklung des Bruttosozialproduktes und der Bevölkerung. Mit Hilfe statistischer Schätzmethoden sollen Zusammenhänge rechnerisch ermittelt werden, womit die Voraussetzung für die Bestimmung von Elastizitäten geschaffen ist. Die hier verwendeten bestimmenden Variablen für den Holzverbrauch sind das Bruttosozialprodukt, das Bruttosozialprodukt pro Kopf und die Bevölkerungsentwicklung.

      Entwicklung und Faktoren des Holzverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland
    • This work has been selected by scholars as being culturally important, and is part of the knowledge base of civilization as we know it. This work was reproduced from the original artifact, and remains as true to the original work as possible. Therefore, you will see the original copyright references, library stamps (as most of these works have been housed in our most important libraries around the world), and other notations in the work. This work is in the public domain in the United States of America, and possibly other nations. Within the United States, you may freely copy and distribute this work, as no entity (individual or corporate) has a copyright on the body of the work. As a reproduction of a historical artifact, this work may contain missing or blurred pages, poor pictures, errant marks, etc. Scholars believe, and we concur, that this work is important enough to be preserved, reproduced, and made generally available to the public. We appreciate your support of the preservation process, and thank you for being an important part of keeping this knowledge alive and relevant.

      Der Marianische Rosengarten Oder Psalter Des Heiligen Rosenkranzes
    • Inhaltsangabe:Problemstellung: In den modernen Volkswirtschaften der führenden Wirtschaftsnationen hat die Anzahl der in Dienstleistungsbereichen beschäftigten Menschen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen, während die Anzahl im produzierenden Gewerbe Beschäftigter im gleichen Umfang gesunken ist. Vor dreißig Jahren stellten die im produzierenden Gewerbe Beschäftigten noch fast die Mehrheit, während heute in diesen Bereichen nur noch rund ein Fünftel der arbeitenden Bevölkerung beschäftigt ist. Heute ist die Mehrzahl der Beschäftigen in Dienstleistungsbereichen tätig. Zudem sind Anzeichen eines sich verschärfenden Wettbewerbs zu erkennen. Die Unternehmen sind gezwungen, eine permanente Verbesserung der Kostenstruktur herbeizuführen und entsprechende Potentiale auszuschöpfen. Daraus wird häufig abgeleitet, dass es gerade für die hochentwickelten Volkswirtschaften eine der wichtigsten Herausforderungen ist, die Produktivität in Dienstleistungsbereichen zu steigern. Produziert ein Unternehmen bei gegebenen Faktoreinsatz mehr Leistungen oder erzielt dasselbe Produktionsergebnis mit geringerem Faktoreinsatz, dann ist es gegenüber der Konkurrenz im Vorteil. Geringere Einsatzkosten schaffen einen zusätzlichen Vorteil, aber keinen grundlegenden Vorteil. Für die Unternehmensführung besteht deshalb zunächst die zentrale Aufgabe darin, die Dienstleistungsmenge je Faktoreinsatz zu steigern. Die Mitarbeiter stellen bei der Dienstleistungserstellung, neben der zur Erstellung der Dienstleistung benötigten technischen Ausstattung, oftmals den wichtigsten Produktionsfaktor dar. Bei vielen Dienstleistungen ist eine eindeutige Dominanz des Einsatzes von menschlichen Arbeitsleistungen festzustellen. Diese Dienstleistungen werden auch als die klassischen persönlich erbrachten Dienstleistungen (z.B. Rechtsanwalt) bezeichnet. Die Kosten für die geleistete menschliche Arbeit steigen häufig durch regelmäßig gewährte Lohnerhöhungen. Dies stellt einen weiteren Grund für erforderliche Produktivitätssteigerungen bei Dienstleistungen dar. Sollen nämlich die Gewinnspannen der Dienstleistungsunternehmen konstant bleiben, müssen die steigenden Kosten durch entsprechende Produktivitätssteigerungen ausgeglichen werden. Es müssen also mit den gleichen, aber teurer gewordenen Einsatzfaktoren quantitativ mehr und ggf. auch qualitativ hochwertigere Dienstleistungen erstellt werden. ?Um die Produktivität verbessern zu können, ist es zunächst erforderlich sie zu [ ]

      Ansätze zur Erfassung und Beurteilung menschlicher Arbeitsleistungen bei Dienstleistungen
    • Diplomarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Veranstaltung: Erbschaftsteuer, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Diplomarbeit beschreibt die Problematik der steuerlichen Behandlung von Firmenvermögen im Erb- und Schenkungsfall. Ausgangspunkt dazu ist die gleichheitswidrige Verschonung von Firmenvermögen gegenüber dem Privatvermögen im Erbschaftsteuergesetz i. d. F. von 2009. Anlass dieser Arbeit ist es, im Kapitel 2 die derzeit noch gültige gesetzliche Regelung zur Übertragung von Firmenvermögen im Erb- und Schenkungsfall darzustellen. Dabei wird neben der Bewertungsebene auch auf die anschließende Verschonungsebene abgestellt. Die derzeitige rechtliche Regelung für die Bewertung des Betriebsvermögens und dessen pauschale Begünstigung in den §§ 13a, 13b ErbStG stehen dabei im Vordergrund. Im nächsten Kapitel 3 werden die Vorgaben des BVerfG durch das Urteil vom 14.12.2014 erläutert, dass sich überwiegend auf den Vorlagenbeschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) beruft. Die Darstellung der beanstandeten Regelungen im geltenden ErbStG gibt zugleich den rechtlichen Rahmen für eine verfassungskonforme Anpassung an den Gleichheitsgrundsatz für den Gesetzgeber vor. Wie unter Kapitel 4 beschrieben liegt seit dem 07.09.2015, basierend auf den BMF-Referentenentwurf vom 02.06.2015, seitens des Gesetzgebers ein Entwurf zur Änderung des bestehenden ErbStG8 mit Anpassungen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben vor. Diese bilden sich ausschließlich auf der Verschonungsebene bei der Übertragung von Firmenvermögen ab und lassen die korrespondierenden Regelungen des Bewertungsgesetzes außen vor. Im fünften Kapitel werden mit dem Vergleich der bisherigen steuerlichen Behandlung von der Übertragung von Firmenvermögen zur künftig geplanten Regelung, die Vor- und Nachteile anhand von Beispielrechnungen an mittelständischen Familienbetrieben unterschiedlicher Größe aufgezeigt. Im Anschluss daran wird unter Kapitel 6 eine ausführliche kritische Auseinandersetzung mit dem geplanten Gesetzentwurf vorgenommenen und ein Einblick in den Paradigmenwechsel bei der Behandlung von Firmenvermögen gewährt. Ziel ist es letztendlich etwaige Schwächen der vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelung nach dem Stichtag 30.06.2016 für künftige Übertragungen von Firmenvermögen mittels Erbgang darzustellen und eine Ausgangslage für Planungen der Unternehmensnachfolge zu schaffen, die ab dem 01.07.2016 für Unternehmenserben zu erwarten ist.

      Die steuerliche Behandlung von Übertragung von Firmenvermögen im geplanten Entwurf zum Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht