Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und ihre Umsetzung in den Ländern.
Ein Beitrag zum föderalen Staatsschuldenrecht nach der Föderalismusreform II.
- 447 Seiten
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Die Schuldenbremse (Art. 109 III GG) stellt erstmals in der deutschen Verfassung konkrete Vorgaben zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung an die Länder. Um die zulässigen Kreditausnahmen, wie die Konjunkturkomponente und Notlagenklausel, nutzen zu können, müssen die Länder diese im Landesrecht umsetzen. Die Untersuchung beleuchtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Länder, analysiert die legislativen und exekutiven Gestaltungsspielräume und betrachtet verschiedene Landesschuldenbremsen. Die Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2009 war ein zentrales Element der Föderalismusreform II und hat das Staatsschuldenrecht der Länder in den Fokus gerückt. Seit dem 1. Januar 2020 gelten die grundgesetzlichen Vorgaben vollumfänglich für die Länder. Um die Kreditausnahmen in Anspruch zu nehmen, sind die Länder an die Vorgaben des Art. 109 Abs. 3 GG gebunden. Die Untersuchung umfasst die Entwicklung der Länderverschuldung, den Einfluss unionsrechtlicher Schuldenbegrenzungsregeln sowie die bundesstaatliche Dimension des Staatsschuldenrechts. Zudem wird die Verfassungsautonomie der Länder und deren Umsetzung der Schuldenbremse thematisiert. Die Analyse schließt mit einer Betrachtung der Ausnahmen vom materiellen Haushaltsausgleich und einem Literatur- sowie Sachwortverzeichnis.
