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Anja Kruber

    Unabhängige Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt
    PARTNER 5 Jugendliche 2021
    PARTNER 5 Erwachsene 2020
    • PARTNER 5 Erwachsene 2020

      Primärbericht: Sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt

      • 148 Seiten
      • 6 Lesestunden

      PARTNER 5 Erwachsene 2020 wurde als onlinebasierte Studie von Juni bis Oktober 2020 durchgeführt. Die Aussagen von 3466 Personen zwischen 18 und 84 Jahren (Durchschnittsalter 38,5 Jahre) gingen in die Auswertung ein, darunter 1892 Frauen, 1433 Männer sowie 141 Personen mit diverser Geschlechtsidentität. Die Teilnehmer*innen wohnen in allen Bundesländern, 502 in Sachsen-Anhalt. PARTNER 5 ist eine komplexe sexualwissenschaftliche Studie mit einigen kriminologisch relevanten Fragestellungen. Neben der Erhebung von Prävalenzen zu sexuellen Grenzverletzungen und der Analysen zu Anzeige bzw. Nichtanzeige strafrechtlich relevanter Taten, geht es vor allem um die subjektive Sicht der Betroffenen: was haben sie erlebt, wie sind sie damit umgegangen, wie haben sie das Erlebte verarbeitet, wie stark ist der Leidensdruck und wovon hängt er ab.

      PARTNER 5 Erwachsene 2020
    • PARTNER 5 Jugendliche 2021

      Primärbericht: Sexuelle Bildung, sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt

      • 124 Seiten
      • 5 Lesestunden

      1. Konzept und Ziele der Studie 11 2. Methodik und Stichprobe der Studie 13 2.1 Erhebungsinstrument und Durchführung 13 2.2 Stichprobe 14 3. Erfahrungen mit Sexueller Bildung und sexualitätsbezogenem Wissenserwerb 18 3.1 Schulische und außerschulische Sexualaufklärung 18 3.2 Personen und Medien, die zum sexuellen Wissenserwerb beigetragen haben 22 3.3 Selbsteinschätzung sexueller Aufgeklärtheit 25 4. Erfahrungen mit verschiedenen sexuellen Grenzverletzungen 27 4.1 Sexuelle Belästigung 27 4.2 Sexuelle Übergriffe in verschiedenen Bereichen 34 4.3 Schwere Formen sexualisierter Gewalt 42 4.4 Belastungserleben 47 5. Das belastendste Erlebnis 50 5.1 Deliktcharakteristik und Alter der Betroffenen 51 5.2 Charakteristik der Täter*innen 53 5.3 Mitteilung an Dritte und Anzeigeverhalten 54 5.4 Retrospektive Beurteilung des Anzeigeverhalten 58 5.5 Inanspruchnahme von Hilfe und weitere Unterstützungsbedarfe 67 6. Fazit 70 7. Literatur 73 8. Anlagen 75 8.1 Fragebogen (Offline-Version) 75 8.2 Indikatorengliederung 109

      PARTNER 5 Jugendliche 2021
    • Unabhängige Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt

      Gemäß den Kriterien des Vergabeverfahrens Monitoring-Studie im Sinne der Istanbul-Konvention, Art. 11 IK, in Sachsen-Anhalt / Bedarfsanalyse des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

      • 88 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Die Istanbul-Konvention Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, den Rechtsanspruch von betroffenen Mädchen und Frauen auf niedrigschwellige, spezialisierte und barrierefreie Unterstützung umzusetzen (Art. 22 26 IK). Die Bereitstellungsstrukturen müssen finanziell abgesichert sein (Art. 8 IK). Zudem verpflichtet die Istanbul-Konvention die unterzeichnenden Länder dazu, die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt zu beheben (Art. 13-16 IK). In Deutschland werden die Unterstützung und der Schutz der Betroffenen in Form eines spezialisierten, ausdifferenzierten Hilfesystems gewährleistet. Für die Bereitstellung des Hilfesystems und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen sind in Deutschland insbesondere die Bundesländer und die Kommunen verantwortlich, sodass landesspezifische Analysen erforderlich sind, um den Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention zu prüfen. Um die landesspezifischen Monitoring-Anstrengungen zu unterstützen und neben dem allgemeinen Fokus auf Frauen und Mädchen auch besonders marginalisierte Gruppen explizit Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen sowie geflüchtete und migrierte Frauen und Mädchen in den Blick zu nehmen, hat sich der Lehr- und Forschungsbereich Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg zu dieser unabhängigen Studie entschlossen. In der Studie wird der IST-Stand reflektiert und mit dem von der Istanbul-Konvention formulierten SOLL verglichen. Handlungsorientierte Ableitungen / Empfehungen werden getroffen.

      Unabhängige Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt