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Florian Alexander Sippel

    Die Anerkennungsfähigkeit von US-amerikanischen punitive damages awards vor dem Hintergrund der Wirkung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Schadensrecht
    • Die Anerkennung von punitive damages awards in Deutschland scheitert am ordre public. Diese Publikation untersucht, wie die Öffnung des deutschen Schadensrechts für pönale Aspekte und die Begrenzung von Strafschadensersatzsummen durch den U.S. Supreme Court die Handhabung von solchen Awards im deutschen Anerkennungsverfahren beeinflusst. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1992 (BGHZ 118, 312 ff.) ist die Anerkennung von US-amerikanischen punitive damages awards in Deutschland nahezu ausgeschlossen. Der BGH entschied, dass Strafschadensersatz gegen den ordre public verstößt und daher nicht anerkannt werden kann. Trotz der zunehmenden Offenheit des deutschen Schadensrechts für pönale Aspekte und der Bestrebungen des U.S. Supreme Court, exorbitante Strafschadensersatzsummen zu begrenzen, hat sich an dieser Rechtsprechung nichts geändert. Die Publikation analysiert, wie diese Entwicklungen die Anerkennungsfähigkeit von Strafschadensersatz beeinflussen und welche Implikationen sich daraus für die zukünftige Handhabung von US-amerikanischen punitive damages awards im deutschen Anerkennungsverfahren ergeben. Themen wie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile, Schadensersatzart, die Kalifornien-Entscheidung, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie due process-konforme Leitlinien werden behandelt.

      Die Anerkennungsfähigkeit von US-amerikanischen punitive damages awards vor dem Hintergrund der Wirkung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Schadensrecht