Der Haftgrund der Schwere der Tat im deutschen und serbischen Strafprozessrecht.
- 269 Seiten
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In Deutschland und Serbien kann ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden, auch wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, sofern ihm eine schwere Straftat vorgeworfen wird. Die Autorin führt einen umfassenden Vergleich der Regelungen in beiden Ländern durch und kommt zu dem Ergebnis, dass der Haftgrund der Tatschwere nur in Serbien überzeugend begründet werden kann. Diese Erkenntnis basiert auf den historischen und kulturellen Unterschieden zwischen den beiden Ländern. In beiden Rechtssystemen wird die Inhaftierung eines Verdächtigen kritisiert, insbesondere wegen der möglichen Verletzung der Unschuldsvermutung. Die Autorin analysiert die relevanten Vorschriften hinsichtlich ihrer historischen Entwicklung, Ausgestaltung, Funktion und praktischen Anwendung. Der Fokus liegt auf der Legitimation der Regelungen. Die Untersuchung umfasst verschiedene Aspekte, darunter die Möglichkeit der Untersuchungshaft ohne Gefährdung der Verfahrensintegrität, die spezifischen Haftgründe in Deutschland und Serbien sowie die praktischen Anwendungen dieser Regelungen. Abschließend wird die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in beiden Ländern betrachtet. Der Anhang enthält relevante Gesetze, Literatur und ein Sachwortverzeichnis.
