§§ 1149, 1229 BGB als Ausgangspunkt für ein allgemeines Rechtsprinzip des Verfallverbots
Eine rechtshistorische, dogmatische und ökonomische Analyse der lex commissoria
- 369 Seiten
- 13 Lesestunden
Diese Arbeit untersucht das Verfallverbot gemäß §§ 1149, 1229 BGB und analysiert den rechtlichen Konflikt zwischen nicht zahlungsfähigen Schuldnern und den zur Verwertung berechtigten Gläubigern. Der Schuldnerschutz wird als zentraler Zweck des Verbots identifiziert, entgegen der Auffassung der Rechtsprechung. Es wird vorgeschlagen, diesen Schutz auf weitere Sicherheiten über das Pfand- und Hypothekenrecht hinaus auszudehnen. Die Frage nach den Grenzen der zulässigen Verwertung durch den Gläubiger bleibt unklar; insbesondere wird die Problematik behandelt, ob der Gläubiger bei Fälligkeit die Schuldnergüter einfach behalten darf. Die Arbeit definiert den Anwendungsbereich des Verfallverbots und untersucht dessen über die Hypotheken- und Pfandrechte hinausgehende Geltung. Es wird deutlich, dass die Rechtsprechung das Verbot fälschlicherweise nur als Schutz des Verwertungsverfahrens interpretiert. Die Struktur des BGB unterstützt die These, dass der Schuldnerschutz auch heute eine wesentliche Funktion des Verbots darstellt. Zudem zeigt die Verhaltensökonomie, dass kognitive Verzerrungen einen „Schutz vor sich selbst“ für den schwächeren Schuldner erforderlich machen. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird ein Vorschlag für ein allgemeines Rechtsprinzip des Verfallverbots formuliert.
