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Florian Zenger

    § 171b GVG im Lichte des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess.
    • Die Forschungsarbeit beleuchtet das problematische Verhältnis zwischen dem Schutz von Prozessbeteiligten, insbesondere Opfern, und dem Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfahren. Die zentrale Norm des § 171b GVG wurde in der Rechtswissenschaft trotz ihrer Praxisrelevanz bisher wenig beachtet. Der Autor kritisiert die unklare Zielsetzung, fehlende Rechtsschutzmöglichkeiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Schlussvorträgen. Dies führt zu einem Reformvorschlag, der die Interessen der Prozessbeteiligten besser berücksichtigen soll, während der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleibt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Prozessbeteiligten ist in der strafprozessualen Praxis häufig, was zu einem direkten Konflikt mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz führt. Die Arbeit schließt eine Lücke in der rechtswissenschaftlichen Literatur, indem sie sowohl die Kritikpunkte an der Gesetzeslage herausarbeitet als auch Lösungsansätze bietet. Nach einer Einführung in den Öffentlichkeitsgrundsatz und dessen verfassungsrechtliche Verankerung sowie dem Persönlichkeitsrecht, das durch § 171b GVG geschützt werden soll, wird der völker- und europarechtliche Rahmen sowie die Historie der Norm dargestellt. Der Fokus liegt auf den Kritikpunkten der aktuellen Regelung, insbesondere dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei Schlussvorträgen und den eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Autor bietet Lösungen sowohl nach der bestehenden

      § 171b GVG im Lichte des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess.