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Caroline Wähner

    Verstöße gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen (BVerfGE 2 BvR 1693/04). Religionsfreiheit im Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten in Österreich
    Kriminalwissenschaften. Wovon reden wir?
    • 2020

      Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Universität Wien (Strafrecht und Kriminologie - Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Kriminalität gehört zu unserem Alltag. Betrachtet man seine Umwelt genauer, sind überall, wo sich Menschen mit unterschiedlichen Kulturen, sozialen und wirtschaftlichen Potentialen, Werten, Religionen und Ansichten, Zielen, Moral- oder Gerechtigkeitsvorstellungen, Erwartungen und Hoffnungen treffen, potentiell-kriminellen Handlungen ausgesetzt. [...] Deswegen verwundert es nicht, dass auch auf diesem Gebiet Grundlagen, Ursachen sowie soziale und gesellschaftliche (Aus)-Wirkungen ergründet werden wollten. Der außenstehende Laie assoziiert mit Kriminalwissenschaften, ein Fach, das etwas mit Krimi , Kriminalroman oder Kriminalfilm zu tun hat. Dies ist grundsätzlich einmal gar nicht so falsch, handelt es sich doch, zumindest vom Wortlaut her, um denselben Ursprung. Überdies verdeutlicht dieses Genre in unterhaltsamer Weise die Grundregeln des kriminalistischen Denkens. Dabei gilt diese Feststellung nur für die Detektivgeschichte, keinesfalls aber für die Kriminalgeschichte und den Thriller. Andere verstehen unter Kriminalwissenschaften eine Anwendungstechnik zur Überführung eines Täters und sehen darin eine handwerkliche Kunst. [...] Unter Kriminalwissenschaften sind vielmehr die Wissenschaftsdisziplinen versammelt, die sich mit dem kriminellen Verhalten von Menschen, aus dem lateinischen crimen abgeleitet, beschäftigen. Obgleich Fälle von Kriminalität alltäglich sind, bleiben diese -trotz größter Bemühungen von Polizei und Justiz- oft ungeklärt, nicht aufgearbeitet oder schlichtweg ungelöst. Darin liegt aber gerade das Problem. Ungelöste Kriminalität birgt das Risiko zu eskalieren oder zu expandieren. Dies geschieht im Zusammenhang mit kleineren Delikten genauso, wie bei organisierter Kriminalität im Großen. Genau an diesem Punkt setzen die Kriminalwissenschaften an, um mit Hilfe einzelner Disziplinen der Wissenschaft die Kommunikation zu stärken und so letztlich Kriminalität, ihre Ursachen und Wirkungen aufzuklären und begreiflich zu machen.

      Kriminalwissenschaften. Wovon reden wir?
    • 2020

      Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 2,0, Universität Wien (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Um die Verstöße besorgter (religiöser) Eltern und ihrer Kinder gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen näher beleuchten zu können, geht diese Arbeit zunächst auf die einzelnen Begrifflichkeiten und ihre Bedeutung ein, um im Anschluss den zu diskutierenden Fall und seine rechtliche Dimension verstehen zu können. Ausgangspunkt ist der heutige neuzeitliche Staat geprägt von einer gegen die religiös-politische Einheitswelt des Mittelalters gerichteten Vorganges, dem Säkularisierungsvorgang. Damit kommt aus der Historie der Wunsch der pluralistischen Gemeinschaft nach Glaubens- und Gewissensfreiheit als zentraler Bedeutung der Menschenrechte zum Ausdruck. Daraus resultiert in Anerkennung der menschlichen Freiheit ein individueller Rechtsanspruch, indem ein Kern des Menschenrechts gelegen ist. Dem trägt die Rechtsprechung des EGMR insoweit Rechnung, als dass die in Art. 9 EMRK gewährleistete Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit durch viele Urteile einige Teilbereiche des Grundrechts ausjudiziert hat. Dies macht wiederum deutlich, dass die Gewährleistung des Artikels 9 EMRK einen der Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft im Sinne der EMRK bildet und verdeutlicht, dass das Grundrecht aus Artikel 9 EMRK menschliche Überzeugungen schützt, die in besonderem Maße an die eigene Identität verbunden mit der Würde eines jeden Menschen, anknüpfen. Zu hinterfragen ist die Intensität, mit welcher der Staat in punkto Schulpflicht die Autonomie und die Eigengesetzlichkeit des religiösen Lebens und derer verschiedener religiöser Betätigungen respektiert und nicht ausgrenzt. Dies wird anhand des "Verstoßes gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen" rechtlich näher beleuchtet.

      Verstöße gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen (BVerfGE 2 BvR 1693/04). Religionsfreiheit im Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten in Österreich