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Hanna Gotta

    Zulässigkeit und Wirksamkeit dynamischer Verweisungen in Vereinssatzungen
    • Die Publikation untersucht die Zulässigkeit dynamischer Verweisungen in Vereinssatzungen und beleuchtet dabei die Vereinsautonomie sowie die Grenzen der Selbstbestimmung des Vereins. Es werden Fragen zur Wirksamkeit behandelt, insbesondere die Anforderungen an die Publizität von Statuten in Verbandsstrukturen. Nach dem BGH-Urteil «SV-Wilhelmshaven» im September 2016 (II ZR 25/15) wurde die Frage nach der Zulässigkeit dynamischer Verweisungen in Vereins- und Verbandsstatuten neu aufgeworfen, nachdem viele Stimmen in der Literatur dies bereits seit der «Reitsportentscheidung» des BGH 1994 (II ZR 11/94) als geklärt ansahen. Die Autorin greift dieses Thema auf und untersucht mögliche Unzulässigkeitsgründe, insbesondere ob die Vereinsautonomie der Verwendung dynamischer Verweisungen entgegensteht. Sie erörtert die Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Verweisungen und behandelt die Bestimmtheit und Publizität der jeweiligen Verbandsstatuten. Zudem differenziert sie zwischen verschiedenen Kategorien von Satzungsrecht und analysiert den Schutzumfang des § 25 BGB. Das Inhaltsverzeichnis umfasst die Rechtsnatur der Satzung, den Satzungsvorbehalt des § 25 BGB, die Zulässigkeit dynamischer Verweisungen, die Verletzung der Vereinsautonomie, die Grenzen der Vereinsautonomie, die Wirksamkeit dynamischer Verweisungen sowie die Publizitätserfordernisse von Verbandsstatuten.

      Zulässigkeit und Wirksamkeit dynamischer Verweisungen in Vereinssatzungen