einschließlich der Besonderheiten des amerikanischen Sprachgebrauchs
Das zweibändige "Wörterbuch für Recht, Wirtschaft und Politik" ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Juristen und Fachübersetzer. Die Neuauflage von Band 2 bietet umfassende Übersetzungen und Erklärungen zu deutschen Fachbegriffen im britischen und amerikanischen Englisch, ergänzt durch wichtige neue Begriffe und Verzeichnisse.
Schmerzensgeld ist ein Begriff aus der Rechtsdogmatik des 19. Jahrhunderts, ursprünglich im engeren Sinne bezogen auf schmerzliche Empfindungen, die einem Verletzten zugefügt worden sind. Inzwischen ist der Kreis der ersatzfähigen ideellen Schäden viel größer geworden. Auf Schmerzensgeld wird heute z. B. auch geklagt wegen mangelhafter Reiseorganisation oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung von Fotos. Das 58. Karlsruher Forum, das im vorliegenden Band dokumentiert ist, hat sich dieses aktuellen Themas angenommen. Prof. Dr. Claudia Schubert befasst sich in ihrem Beitrag systematisch mit dem Begriff, der rechtlichen Begründung und der Bemessung des Schmerzensgeldes. Prof. Dr. Christian Rolfs untersucht im zweiten Beitrag den Zusammenhang zwischen Schmerzensgeldanspruch und Versicherungsschutz. Der abschließende Diskussionsteil enthält die Statements namhafter Versicherungsjuristen aus dem In- und Ausland. Wer sich mit dem Thema Schmerzensgeld befasst, wird diesen Band zur Kenntnis nehmen müssen.
Das zweibändige "Wörterbuch für Recht, Wirtschaft und Politik" ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Juristen und Fachübersetzer. Es bietet umfassende Erklärungen zu anglo-amerikanischen Fachausdrücken und deren deutschen Entsprechungen, ergänzt durch wichtige Begriffe zu aktuellen Rechtsreformen. Ideal für internationale Fachkräfte.
Der Anlegerschutz hat seit der Finanzkrise 2008 an Bedeutung gewonnen, was zu einem enormen Anstieg des rechtlichen Materials in diesem Bereich geführt hat. Die Vorträge vom 21. Februar 2014 am Karlsruher Forum bereichern die Diskussion über Anlegerschutzrecht erheblich. Katja Langenbucher gliedert ihre Ausführungen in zwei Teile. Der erste Teil definiert die schutzbedürftigen Anleger und stellt verschiedene „Anlegerleitbilder“ vor. Im umfangreicheren zweiten Teil wird der Anlegerschutz durch Haftung umfassend erörtert, unterteilt in drei Schritte: „Chancen und Herausforderungen der Gewähr von Anlegerschutz durch Haftung“, „Instrumente der Gewähr von Anlegerschutz durch Haftung“ und „Konkurrenz: Anlegerschutz durch aufsichtsbehördlichen Eingriff“. Helmut Heiss präsentiert den versicherungsrechtlichen Vortrag, der traditionell im Programm der Karlsruher Foren vorgesehen ist, unter dem Titel „Anlegerschutz bei Versicherungsprodukten“. Seine Untersuchung konzentriert sich auf zwei Hauptaspekte: „PRIP-VO: ´Basisinformationsblatt` für Versicherungsanlageprodukte“ und „IDD: MiFID2-Wohlverhaltensregeln für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler?“.
Am 22. Februar 2013 fand das Karlsruher Forum 2013 statt, das sich mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz beschäftigte. Dieses Gesetz umfasst in den §§ 630a bis 630h BGB erstmals spezielle Vorschriften zu Behandlungsverträgen, Patientenrechten und Arzthaftung. Die Vorträge und die anschließende Diskussion thematisierten unter anderem die Notwendigkeit der neuen Regelung, Streitfragen, die während des Gesetzgebungsverfahrens aufkamen, die Auslegung der neuen Vorschriften im BGB sowie die Auswirkungen auf das Haftpflichtversicherungsrecht für Ärzte.
Die Einführung wurde von Prof. Dr. Egon Lorenz aus Mannheim gehalten. Zu den Vortragenden gehörten Prof. Dr. Christian Katzenmeier aus Köln, der über Patientenrechte und Arzthaftung sprach, sowie Prof. Dr. Helmut Schirmer aus Berlin, der die Auswirkungen des Gesetzes auf die Haftpflichtversicherung von Ärzten erörterte. An der Diskussion nahmen zahlreiche Experten teil, darunter Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Prof. Dr. Christian Armbrüster, Prof. Dr. Christian von Bar, Prof. Dr. Oliver Brand und viele weitere renommierte Wissenschaftler und Juristen aus verschiedenen Städten. Die Veranstaltung bot eine Plattform für den Austausch über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren praktische Relevanz im medizinischen Sektor.
Die Abgrenzungsfragen zu Beseitigung und Schadensersatz sind sowohl offensichtlich als auch altbekannt. Bereits beim Karlsruher Forum 2010 wurde die Problematik kontrovers diskutiert. Der ungelöste Streitstand und die Vielfalt der Meinungen führten dazu, das Thema ausführlich zu behandeln.
Inhaltlich wird das Thema von verschiedenen Experten beleuchtet: Prof. Dr. Egon Lorenz aus Mannheim gibt eine Einführung, gefolgt von Prof. Dr. Thomas Pfeiffer aus Heidelberg, der sich mit Beseitigung und Schadensersatz befasst. Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer aus Frankfurt (Oder) thematisiert die Aspekte im Versicherungsrecht.
Zusätzlich nehmen zahlreiche Diskussionsteilnehmer an der Debatte teil, darunter renommierte Professoren wie Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens (Osnabrück), Prof. Dr. Christian Armbrüster (Berlin), und Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Christian von Bar (Osnabrück). Weitere Experten sind unter anderem Angela Diederichsen, Richterin am BGH, sowie Prof. Dr. Ulrich Huber (Bonn) und Prof. Dr. Gerhard Wagner (Bonn). Die Vielfalt der Perspektiven und die Expertise der Teilnehmer versprechen eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den komplexen Fragen rund um Beseitigung und Schadensersatz.
Die Informationstechnik (IT) hat unsere Welt so stark transformiert, dass wir sie in „Vorher“ und „Nachher“ unterteilen können. Die damit verbundenen Rechtsfragen, insbesondere im Haftungsrecht, sind seit längerem im Gespräch, jedoch oft ohne klare Antworten. In den Vorträgen dieses Bandes werden zentrale Fragen zur Haftung und Versicherung im IT-Bereich behandelt. Prof. Dr. Gerald Spindler beleuchtet drei Haftungsbereiche: die Haftung für technische Sicherheit (IT-Sicherheit), die Haftung für Inhalte und Aktivitäten über IT-Systeme sowie die Haftung für Vertrauen, das durch technische Legitimationsmedien entsteht. Prof. Dr. Robert Koch betont, dass bei der Versicherung von IT-Risiken neben der Haftpflichtversicherung auch Sach- und Vertrauensschadenversicherungen berücksichtigt werden müssen. Er sieht in der zunehmenden Vernetzung des Alltags eine Herausforderung für Versicherer, die Grenzen der Versicherbarkeit von IT-Risiken zu definieren. Die Vorträge werden ergänzt durch eine Diskussion mit namhaften Experten aus verschiedenen Universitäten, die die Thematik weiter vertiefen.
Seit den späten 1990er Jahren ist die Managerhaftung intensiv untersucht worden, insbesondere im Kontext der Finanz- und Wirtschaftskrise, die zu einer gesetzlichen Verschärfung der Haftung führte. Dies hat die Nachfrage nach Versicherungsschutz, insbesondere durch D&O-Versicherungen, stark erhöht. Diese Versicherungen werden von Unternehmen für ihre Manager abgeschlossen und decken Vermögensschäden ab. Ein prägnantes Beispiel für die Haftungsproblematik ist das Urteil des BGH vom 21.4.1997 im Fall ARAG/Garmenbeck. In der Gesetzgebung gab es mehrere Änderungen, darunter das KonTraG 1998, das TransPuG 2002 und das UMAG 2005. Die zahlreichen Streitfragen zur Managerhaftung und der D&O-Versicherung werden in den Vorträgen dieses Bandes sowie in der begleitenden Dokumentation behandelt. Die Referenten sind unter anderem Prof. Dr. Mathias Habersack aus Tübingen und Prof. Dr. Ansgar Staudinger aus Bielefeld, die sich mit spezifischen Problemen der D&O-Versicherung im internationalen Recht auseinandersetzen. Weitere Diskussionsteilnehmer sind namhafte Professoren und Experten aus verschiedenen Universitäten, die ihre Perspektiven zu den komplexen Themen der Managerhaftung und der entsprechenden Versicherungen einbringen.
Das Karlsruher Forum behandelt zentrale Themen des materiellen Haftungsrechts und des Versicherungsrechts, wobei auch die Beweislast immer wieder im Fokus steht. Im Jahr 2008 folgt das Forum dieser Tradition mit zwei Vorträgen. Der erste Vortrag widmet sich dem aktuellen Stand der Entwicklung des Rechts der Beweislast in Rechtsprechung und Rechtslehre. Der zweite Vortrag thematisiert die spezifischen Beweislastproblematiken im Versicherungsrecht, die durch das neue VVG 2008 beeinflusst wurden. Beide Vorträge wurden für die Druckfassung erweitert.
Referenten sind Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens aus Osnabrück und Prof. Dr. Petra Pohlmann aus Münster. Die Diskussion wird von weiteren Experten begleitet, darunter Prof. Dr. Jochen Taupitz (Mannheim), Dr. Gerda Müller (Vizepräsidentin des BGH, Karlsruhe), Prof. Dr. Ulrich Huber (Bonn), Prof. Wolfgang Römer (Richter am BGH a. D.), Prof. Dr. Gerhard Wagner (Bonn) und viele andere Fachleute aus verschiedenen Institutionen. Diese umfassende Diskussion bietet wertvolle Einblicke in die Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich der Beweislast, sowohl allgemein als auch speziell im Kontext des Versicherungsrechts.
Die Folgenzurechnung im Schadensersatzrecht ist ein historisches, modernes und internationales Thema, das in allen Rechtsordnungen zu komplexen Streitfragen führt, die für Geschädigte von existentiellem Belang sein können. Das Buch präsentiert erweiterte Fassungen zweier Vorträge, die 2007 auf dem Karlsruher Forum gehalten wurden, und dokumentiert die anschließende Diskussion.
Die Vorträge behandeln verschiedene Aspekte der Folgenzurechnung: Prof. Dr. Andreas Spickhoff aus Regensburg spricht über die Gründe und Grenzen der Folgenzurechnung im Schadensersatzrecht, während Prof. Dr. Christian Armbrüster aus Berlin sich mit der Folgenzurechnung im Privatversicherungsrecht auseinandersetzt.
An der Diskussion beteiligten sich zahlreiche Experten, darunter Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des BGH, sowie mehrere Professoren aus verschiedenen Universitäten, die sich mit den rechtlichen Herausforderungen und den praktischen Implikationen der Folgenzurechnung befassen. Die Vielfalt der Teilnehmer unterstreicht die Relevanz des Themas und die unterschiedlichen Perspektiven, die in der Debatte vertreten sind.