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Bookbot

Thomas Strauss

    4. April 1931 – 28. Mai 2013

    Tomáš Štrauss ist ein unbestrittener Kenner der osteuropäischen Avantgarden, ihrer Geschichte und intellektuellen Zusammenhänge. Seit den 1970er Jahren veröffentlicht er fundierte Analysen über Entwicklungen jenseits der Landesgrenzen. Er deckte die Einseitigkeit einer großen westlichen Kunstausstellung im Jahr 1981 auf und wies überzeugend auf die mögliche und organische Ergänzung durch die sogenannte „Ostkunst“ hin. Auch im fortgeschrittenen Alter verliert Štrauss seinen übersprudelnden Idealismus nicht. Er glaubt weiterhin an den aufklärerischen Impuls moderner Ästhetik, ihre organische Verbindung zu Philosophie und Wissenschaft und damit auch an die Zukunft der „forschenden“ oder „denkenden“ Kunst. Seine Herangehensweise ist eine Provokation, die zur Reflexion anregt.

    Zwischen Ostkunst und Westkunst
    Funktionsvorbehalt und Berufsbeamtentum
    Insolvenzbezogene Geschäftsleiterhaftung in Europa
    Jüdisches Leben in Gotha
    Delphi ... sehen und verstehen, m. CD-ROM
    Materielles Strafrecht im 2. Staatsexamen
    • 2025

      Der kompakte Überblick des Lehrbuchs zum materiellen Strafrecht für das 2. Staatsexamen wird durch zahlreiche grafische Darstellungen und praktische Lern- sowie Klausurtipps ergänzt. Beispiele und Muster erleichtern das Verständnis und die Wiederholung des Stoffes. Ein detailliertes Sachverzeichnis sorgt für einen schnellen und gezielten Zugriff auf relevante Themen. Dieses Lehrbuch ist somit eine wertvolle Unterstützung für die Examensvorbereitung.

      Materielles Strafrecht im 2. Staatsexamen
    • 2022
    • 2002

      Die vorliegende Arbeit setzt sich rechtsvergleichend mit der Frage auseinander, wie die Geschaftsleiter von Kapitalgesellschaften unter bestimmten Umstanden haften. Die Geschaftsleiterhaftung ist sowohl fur die Praxis als auch fur die Wissenschaft schon seit langer Zeit von grossem Interesse. Ein Grund dafur sind Eigenheiten dieses Rechtsgebiets, da man es mit sehr grundsatzlichen Fragen des Gesellschaftsrechts zu tun hat. Dazu kommt, dass unterschiedliche Rechtsgebiete involviert sind und die Grenzziehung oft nicht eindeutig ist. Das macht die Geschaftsleiterhaftung fur die Rechtswissenschaft schon auf nationaler Ebene gleichermassen problematisch und interessant, und zwar nicht nur im deutschen Recht, sondern in vielen europaischen Rechtsordnungen.

      Insolvenzbezogene Geschäftsleiterhaftung in Europa
    • 2000

      Die Frage, wer Beamter sein muß und wer nicht, ist keine rein akademische. Von ihrer Beantwortung hängt es nicht nur ab, ob Lehrer im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden können. Auch die zunehmende Tendenz zur Privatisierung der staatlichen Gefahrenabwehr muß sich an ihr messen lassen. Sedes materiae ist Art. 33 Abs. 4 GG, der alle Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet, die ständige Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Beamten zu übertragen. Die Bestimmung des Begriffs der „hoheitsrechtlichen Befugnisse“ hat Wissenschaft und Praxis von Beginn an Schwierigkeiten bereitet. Nicht zuletzt deshalb wird der sog. „Funktionsvorbehalt“ des Art. 33 Abs. 4 GG in der Verwaltungswirklichkeit weitgehend mißachtet. Der Autor, der Art. 33 Abs. 4 GG auch im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche Vorgaben, Effizienzgesichtspunkte und die aktuelle Privatisierungsdiskussion umfassend beleuchtet, versucht die Reichweite des Funktionsvorbehalts aus der Zweckbestimmung der Institution des Berufsbeamtentums zu begründen, den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung personell abzusichern. Dabei wird klar, daß Begriffe wie Eingriffs-, Leistungs- oder Fiskalverwaltung nur einen ersten Anhaltspunkt für die Frage nach dem Einsatzbereich des Beamten geben können.

      Funktionsvorbehalt und Berufsbeamtentum
    • 1995

      Thomas Strauss, einer der besten Kenner der Kunstszene Osteuropas, legt hier die Summe einer jahrzehntelangen Beschäftigung mit der zeitgenössischen Kunst in Ost und West in Form von Aufsätzen vor. Strauss, geb. 1931 in Budapest, studierte in Prag leitete ab 1955 das Institut für Ästhetik der Universität Preßburg. Nach dem 21.8.1968 Berufs- und Publikationsverbot in der CSSR. Seit seiner Umsiedlung 1980 stellvertretender Direktor des Wilhelm-Lehmbruck-Museums in Duisburg. Zuletzt Professor am osteuropäischen Kulturzentrum in Köln. Erscheint Frühjahr 1995. In 31 Essays durchstreift der Autor die Kunstszene Mittel-, vor allem jedoch Osteuropas der letzten hundert Jahre. Mit einem Vorwort von Werner Hofmann. Aus dem Inhalt: „Ostkunst“: ein gesamtphänomenologisches Modell – Sowjetutopien 1917-1927 – Malewitschs Früh- oder Spätwerk? – Konstruktivismus in Deutschland – Das Beispiel Bartóks und die europäische bildende Kunst um 1930 – Vier Kapitel der ost- und mitteleuropäischen Kunstgeschichte des Lichts – Polnische Kunst – Kwiatkowski-Blum – Wer hat Angst vor Moholy-Nagy ? – Erdély Miklós – Jirí Kolár – Slowakei – Eine jugoslawische Variante der „Soz-Art“ – Mestrovic – Bulgarien als Osteuropas Zellkern – Vadim Sidur – Eduard Stejnberg – Vladimir Jankilevskij – Ilja Kabakov – Ivan Tschujkov – Viktor Pivovarov – Boris Smertin – Ansätze einer postmodernen Kunstauffassung

      Zwischen Ostkunst und Westkunst
    • 1991

      Anläßlich der Eröffnungsausstellung des Aachener Ludwig Forums für internationale Kunst, die unter dem Thema „Ostkunst – Westkunst“ stand, wurde Anfang Juli 1991 ein Symposium zum gleichen Gegenstand durchgeführt. Die dort von den Experten gehaltenen 23 Vorträge werden in dieser Sammlung in schriftlicher Form vorgelegt und müssen als erste genaue Standortbestimmung der zeitgenössischen Kunst Osteuropas verstanden werden. Aus dem Inhalt: Thomas Strauss (Köln): Ost-West – besondere Gesetze der Kunstentwicklung?; Peter Wittlich (Prag): Jugendstil, die Ausgangsbasis aktueller Probleme; Lajos Németh (Budapest): Das Tätigkeitsfeld der nationalen Moderne am Beispiel Ungarn; Dimitrij Sarabjanow (Moskau): Fauvismus – Expressionismus – Neoprimitivismus; Aleksandar Flaker (Zagreb-Wien): Die Fragen der Infragestellung – Südslawen und die Avantgarde; Wolfgang Pehnt (Köln): Prager Kubismus in Architektur und Design; Eduard Beaucamp (Frankfurt/M.): Thesen zur DDR-Kunst; Jewgenij Barabanow (Moskau): Die ästhetische Provokation der Soz-Art; Nawojka Cie, liøska (Polnische Botschaft Bonn): Was kommt nach der roten und weiß-roten Flagge?; Dieter Ronte (Hannover): Mitteleuropa als Brückenkopf; Eva Körner (Budapest): Die Avantgarde-Deutung – ein historischer Vergleich; Waldemar Baraniewski (Warschau): Der Sozialistische Realismus als Kunstprogramm; Wassili Rakitin (Frankfurt/M.-Moskau): Die Ikone Malewitsch.

      Westkunst - Ostkunst