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Bookbot

Josef Kolb

    Josef Kolb
    Bois
    Systems in timber engineering
    Systembau mit Holz
    Holzbau mit System
    Geheisserwerb
    Herzog Wilhelm Von Nassau: Gedenkschrift Zum Hundertjährigen Jahrestage Seiner Geburt
    • 2006

      Holzbau mit System

      • 319 Seiten
      • 12 Lesestunden

      Der Holzbau hat sich in den letzten Jahren grundlegend Er hat gegenüber Konkurrenzbaustoffen deutlich an Marktanteilen gewonnen, die Holzbauten sind bedeutend höher und größer geworden, neue Tragsysteme wurden entwickelt.„Holzbau mit System“ geht das Thema auf neue Weise, systematisch, umfassend und gut verständlich an. Neben der Darstellung der Holzbausysteme liefert das Buch detaillierte Informationen zum Baustoff Holz und zu den Rahmenbedingungen seines Einsatzes und beschäftigt sich mit der für das Energiesparen und Gestalten so wichtigen Gebäudehülle sowie den konstruktiv grundlegenden Systemen für Decken und Wände.Anhand von zahlreichen Plänen, schematischen Zeichnungen, Bildern und Grafiken präsentiert die dritte, aktualisierte Auflage dieses Standardwerks den derzeitigen und zukunftsweisenden Stand der Technik im zeitgenössischen Holzbau.

      Holzbau mit System
    • 1997

      Die Ubergabe nach 929 Satz 1 BGB wirft bei der im Warenverkehr ublichen Einschaltung von Zwischenpersonen - besonders im Rahmen mehrgliedriger Verausserungsketten und der damit verbundenen abgekurzten Lieferung - erhebliche rechtsdogmatische Probleme auf. Die Abhandlung befasst sich mit der systematischen Untersuchung der von Lehre und Rechtsprechung fur diese Falle entwickelten Figur des Geheisserwerbs. Wichtigster Ansatzpunkt der Analyse ist die Erarbeitung der Funktionen des Traditionsprinzips. Bestatigungs- und Publizitatsfunktion werden als Massstab an die gesetzlichen Eigentumsubertragungsmodelle, an die Ubergabe unter Einschaltung von Besitzdienern und Besitzmittlern und schliesslich an den Geheisserwerb selbst angelegt. Ziel der Studie ist der Nachweis, dass die haufig nur mit dem starken Verkehrsbedurfnis gerechtfertigte Ubergabe auf Geheiss rechtsdogmatisch in den Ubergabetatbestand eingegliedert werden kann."

      Geheisserwerb
    • 1988