Mit der „Muskelhypothek“ zum eigenen Traumhaus Ein eigenes Haus besitzen, das steht auf der Wunschliste der Bundesbürger ganz oben. Ein Eigenheim schafft Sicherheit, und die eingesparte Miete kann man zur Zukunftssicherung einsetzen. Aber ein Hausbau ist nicht billig – der finanzielle Kraftakt einer sechsstelligen Investition scheint für viele unerschwinglich. Dabei gibt es eine pfiffige Lösung: Eigenleistungen. Wenn der Häuslebauer selber mit anpackt, spart er kräftig Baukosten und kann sich sein Eigenheim zudem individuell gestalten. Diese so genannte „Muskelhypothek“ hat schon für viele das Unmögliche möglich gemacht. Was man als Bauherr bei diesem Vorhaben von der Planung bis zum letzten Nagel beachten muss und wie man dabei teure Fehler vermeidet, erläutert jetzt ein neuer Ratgeber aus dem Bonner Fachverlag interna: „Mit Eigenleistungen am Bau Geld sparen“ von Jan Keller: Welche Eigenleistungen kommen überhaupt in Betracht? Was kann man selber machen – wo geht’s nicht ohne fachmännische Hilfe? Wie versichert der Bauherr sich und seine Bauhelfer richtig? Wie vermeidet er Pannen, Ärger und unnötige Kosten? Alle Informationen und Tipps, die Immobilien-Experte Jan Keller dem Leser in diesem Buch gibt, sind praxisbewährt und erfolgserprobt. Der Leser findet hier manchen Insidertipp, den auch Immobilienprofis noch nicht kennen. Mit praktischen Arbeitshilfen alles im Griff Man merkt, dass der Autor aus der Praxis kommt: Mit den erfolgsbewährten Checklisten, Arbeitshilfen und Übersichten in diesem Buch kann jeder Bauherr, der mit anpacken will, schnell und sicher entscheiden – und vor allem Kosten sparen und Fallstricke vermeiden. Denn das ist das Ziel dieses Ratgebers: den Häuslebauer vor unnötigen Geldausgaben und Verzögerungen beim Bau seines Traumhauses zu schützen. Und dafür ist das Buch ein unverzichtbarer Begleiter.
Jan Keller Reihenfolge der Bücher
Jan Keller (* 23. Januar 1955 in Frýdek-Místek) ist ein tschechischer Soziologe und Politiker. Er ist Professor an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava. Von 2014 bis 2019 war er Mitglied des Europäischen Parlaments.







- 2014
- 2014
Die Leute von Seldwyla
- 228 Seiten
- 8 Lesestunden
Der gerissene Kater Spiegel, der den Hexenmeister über den Tisch zieht; der schmollende Tagedieb Pankraz, den eine Begegnung mit einem Löwen und einem eitlen Frauenzimmer zum Manne macht; drei rivalisierende Gesellen, die an dem gierigen Verlangen nach einer reichen Jungfer reihum zugrunde gehen: Das sind die Leute von Seldwyla. Anhand ihrer Lebensbilder schildert Gottfried Keller die Engstirnigkeit, Beschränktheit und Zerrüttung, die hinter dem scheinbaren Idyll eines Dorfes schlummern. Tragikomisch und grotesk satirisch - "Die Leute von Seldwyla" ist eine Perle des poetischen Realismus.
- 2013
Neue soziale Risiken und soziale Arbeit in der Transformationsgesellschaft
- 239 Seiten
- 9 Lesestunden
In den Transformationsgesellschaften Osteuropas bilden sich neue soziale Risiken aus, die bislang nicht vorhanden waren. Wo eine Sozialpolitik in den westlichen Gesellschaften eine Antwort auf diese Risiken fand, müssen in den osteuropäischen Gesellschaften neue Antworten von Sozialpolitik und Sozialer Arbeit erst noch gefunden werden. Es geht um die Reformen des Sozialstaates und um das Überleben der öffentlichen Systeme der sozialen Sicherung sowie um Auswirkungen der so gut wie in allen Ländern Europas stattfindenden Bestrebungen, diese abzubauen oder gar zu privatisieren. Die neuen sozialen Risiken führen auch zum Thema der Gesamtorientierung der Politik, und zwar angesichts dessen, dass diejenigen auf dem politischen Parkett häufig eine eingeschränkte Vorstellung der Opfer der neuen sozialen Risiken haben. Und nicht zuletzt geht es um die Möglichkeiten und Grenzen der Sozialarbeit.
- 1999
Das Rechtsinstitut des service public ist prägend für das französische Verwaltungsrecht und ermöglicht es, die staatliche gemeinwohlorientierte Wirtschaftstätigkeit in einen rechtlichen Rahmen einzuordnen. Der service public kann zur Auslegung von Art. 86 Abs. 2 EGV und zur Bestimmung eines europäischen service public-Begriffs herangezogen werden. Durch den so ausgelegten Art. 86 Abs. 2 EGV besteht die Möglichkeit der Befreiung von den Vorschriften des Vertrages bei Vorliegen eines europäischen service public. Die Befreiung hängt davon ab, wie die Mitgliedstaaten eine gemeinwohlorientierte Aufgabe definiert haben und inwieweit eine Befreiung zu ihrer Erfüllung erforderlich ist. Verschiedene vertragsimmanente Schranken des EGV verhindern dabei eine willkürliche Umgehung und Außerkraftsetzung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten.