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Bookbot

Rudolf Lange

    2. April 1914 – 17. April 2007
    Kurt Lehmann
    Übungs- und Lesebuch zum Studium der japanischen Schrift 1
    Internationales Verkehrsrecht
    Landpachtrecht
    Zuckmayer
    Auf Goethes Spuren in Italien
    • Die Höfeordnung sorgt dafür, dass landwirtschaftliche Betriebe bei der Erbfolge nicht zersplittert werden. Der Hof soll geschlossen an einen Erben übergehen, der in der Lage ist, ihn zu bewirtschaften. Die übrigen Erben erhalten Abfindungen, die auf dem steuerrechtlich ermittelten Hofeswert basieren. Dieser renommierte Kommentar bietet Praktikern im Höferecht verständliche Erläuterungen, solide Lösungsvorschläge und praxiserprobte Entscheidungshilfen. Er kommentiert umfassend die Höfeordnung für Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Höfeverfahrensordnung. Weitere relevante Vorschriften werden ebenfalls berücksichtigt. Die Autoren analysieren Rechtsfragen, setzen Denkanreize und geben konkrete Handlungsanregungen. Ihre Erfahrungen aus Gericht, Anwaltschaft und Notariat garantieren eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den Themen. Die 11. Auflage bringt den Kommentar auf den Rechtsstand Anfang 2015 und bietet eine umfassende Überarbeitung, die auf einer detaillierten Auswertung der Gesetzesänderungen und der aktuellen Rechtsprechung basiert. Prof. Dr. Christian Lüdtke-Handjery, der langjährige Herausgeber, wird von Prof. Dr. Ulrich von Jeinsen, einem Experten im Höferecht, abgelöst. Unterstützung erhalten sie von erfahrenen Autoren wie Dr. Franz-Josef Brinkmann und Jens Haarstrich. Die Zielgruppe umfasst Richter, Rechtsanwälte, Notare, Mitarbeiter in Landwirtschaftsbehörden sowie Agrarr

      Höfeordnung für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein