Fünf Jahrzehnte nachdem Düsenflugzeuge zu regulären Transatlantikverbindungen starteten, markiert der Bau der neuen, 345 m langen QUEEN MARY 2 für 2620 Passagiere eine neue Ära für das luxuriöse Reisen auf See. Gäste der Ersten Klasse können zwischen 71 und 209 m2 großem Penthouse oder zweistöckiger Suite wählen. Golf- und Tennisplätze, ein 500 m langer Jogging-Rundkurs auf dem Promenadendeck, Fitness- und Wellnessbereiche, zehn Restaurants, zwanzig Bars und Lounges mit Wintergarten und Wasserfall, Kinos, Ballsäle, Planetarium sowie die weltgrößte Schiffsbibliothek ? Superlative in Konzeption und Ausstattung für den Komfort gewohnten Kreuzfahrtgast. Die QUEEN MARY 2 markiert damit in allen Bereichen der Passagierschifffahrt die absolute Spitze. Dazu zählen auch eine große Besatzung mit 1254 Mitgliedern und die 157 000 PS der Schiffsmaschinen im Bauch des 72 m hohen Liners, die für den geräusch- und vibrationsarmen Antrieb sorgen. Autor und Fotografen begleiteten Bau und Stapellauf des neuen Flaggschiffs der Kreuzfahrtflotte in Saint-Nazaire vom ersten Tag an. Die Dokumentation schildert die eindrucksvolle Geschichte von Entstehung und Bau dieses Luxusliners. Dazu lassen faszinierende Fotos und Berichte eine Reise in die Karibik in diesem großformatigen Text-/Bildband miterleben.
Christoph Engel Bücher






Behavioral law hat sich von punktuellen Hinterfragungen innerhalb der ökonomischen Analyse zum Fundament einer Annahmenlehre für die gesamte Rechtswissenschaft entwickelt. Damit Theorie und Praxis rechtlicher Steuerung an den Wissensbestand anknüpfen können, muss man empirisches Schrifttum für juristische Zwecke erschließen. Doch auch das Recht selbst ist aus dem Blickwinkel des Denkens und Handelns von Individuen neu zu befragen. Dabei gibt es weit mehr zu entdecken als seine Konzepte vom psychischen Realbereich: Am Ende geht es um das Funktionieren einer aus menschlichen Urteilen und Entscheidungen zusammengesetzten staatlichen Praxis. Der Band widmet sich diesen Aufgaben exemplarisch für die Kernfächer des öffentlichen Rechts als "allgemeinen Teil" der rechtlichen Verhaltenssteuerung in Deutschland. Er arbeitet systematisch den Theorienkanon der verhaltenswissenschaftlichen Analyse auf, erschließt Verbindungen innerhalb des Rechtsstoffs und fragt nach neuen Möglichkeiten dogmatischer Konstruktion und Strukturierung.
Walter Messerli, gelernter Zimmermann, wandte sich 1933 dem Handel mit alten Auto-Ersatzteilen zu. Auf dem elterlichen Hof im schweizerischen Kaufdorf bei Belp begann er, alte Autos auszuschlachten und mit den gewonnenen Teilen zu handeln. Die leeren Karossen der verwerteten Automobile ließ der Autoliebhaber einfach stehen. Im Jahre 1975 übernahm sein Sohn Franz Messerli den elterlichen Handel mit Ersatzteilen und führte ihn fort. Pläne, aus dem vom Vater angelegten Autopark ein Freilichtmuseum zu machen, scheiterten. Und so liegen sie noch heute da: Karosserien von Autos aus den 1930er-Jahren, viele aus den 40er- bis 60er-Jahren und noch einige aus den 1970ern. Aus dem Autopark ist im Lauf der Zeit ein Autofriedhof geworden. Leider wird die Messerli Autoverwertung GmbH, wie sie über die Grenzen der Schweiz hinaus bekannt ist, bald Geschichte sein: Das Gelände der Firma muss geräumt und saniert werden, Franz Messerli gibt deshalb den Abbruchbetrieb auf. Für ein Autobuch ungewöhnlich, spielt Technik in diesem Fall keine Rolle. Dieser Bildband dokumentiert vielmehr die einzigartige Sammlung des Franz Messerli. Das Areal mit den verwitterten, bemoosten und zum Teil überwucherten Fahrzeugen verströmt eine ganz eigene Atmosphäre, die die Fantasie des Betrachters anregt. Was könnte dieses Auto erlebt haben? Wer mag sein Besitzer gewesen sein? Wird man in ein paar Jahrzehnten überhaupt noch Auto fahren? Weist der Autofriedhof in die Vergangenheit oder in die Zukunft? Ein charmanter Bildband, der zum Nachdenken über die Ästhetik der Vergänglichkeit und über die Vergänglichkeit automobiler Ästhetik anregt. Die Fotografen Christoph Engel und Knut Gielen arbeiten seit zehn Jahren gemeinsam für renommierte Zeitschriften und Unternehmenspublikationen. Im Autofriedhof von Franz Messerli ist es ihnen meisterhaft gelungen, die Gegensätze von Licht und Schatten, Widerstandsfähigkeit und Vergänglichkeit, Technik und Natur einzufangen.
Als die QUEEN ELIZABETH 2, die QUEEN MARY 2 und die QUEEN VICTORIA am 13. Januar 2008 am selben Tag in New York eintrafen, war dies selbst in der 168-jährigen Geschichte der Cunard Line ein Novum und Meilenstein. Erstmals lagen drei „Königinnen der Meere“ in der Historie der Reederei in einem Hafen. Das Buch beschreibt ausführlich die wechselvolle und faszinierende Geschichte der drei Luxusliner und ihrer Vorgängerinnen. Reich illustriert durch beeindruckende, teilweise großformatige Bilder der Hamburger Fotografen Christoph Engel und Knut Gielen, die bereits zu dem erfolgreichen Band zur QUEEN MARY 2 entscheidend beigetragen haben, vermittelt das Buch einen Überblick über alles, was der interessierte Leser über die Queens des Atlantiks wissen möchte. Der Leser erlebt in einer Mischung aus Sachbuch und Reportage lebendig und chronologisch, wie aus der Vision von Samuel Cunard, einen festen und garantierten Fahrplan zwischen Alter und Neuer Welt zu schaffen, die berühmteste Reederei der Welt wurde: Cunard Line. Der Autor bietet Einblicke in Entstehung, Ausstattung und die Jungfernsaison der QUEEN VICTORIA, beleuchtet die ersten Dienstjahre der QUEEN MARY 2, u. a. mit ihren triumphalen Besuchen in Hamburg, und schreibt die letzten Kapitel in der Geschichte der QUEEN ELIZABETH 2, die im Herbst 2008 aus dem aktiven Dienst ausscheidet und in Dubai als Hotelschiff vor Anker geht. Das Buch besticht durch die packend und abwechslungsreich geschriebenen Reportagen, die auch Porträts der an Bord arbeitenden Menschen einschließen und detailgenaues Wissen anschaulich machen. Ingo Thiel ist seit dem Jahre 2000 als Pressesprecher für die Niederlassung der Cunard Line in Hamburg tätig, die für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig ist. Während zahlreicher Pressereisen lernte er die Schiffe sowie Service und Philosophie der Cunard Line kennen und lieben.
Wissen - Nichtwissen - unsicheres Wissen
- 404 Seiten
- 15 Lesestunden
Jede Generation muss ihren Thukydides neu lesen, sagen die Historiker. Beim Nachdenken über die Grenzen des individuellen und sozialen Wissens ist das nicht anders. Die Menge des Gewussten wächst zwar von Generation zu Generation. Aber gerade deshalb wird das sokratische »Ich weiß, dass ich nichts weiß« auch immer plausibler. Die Gegenstände des Unsicheren ändern sich. Die Unsicherheit über das Verhalten anderer Menschen verdrängt oder überlagert die (vielleicht) wachsende Sicherheit über Elemente der Natur. Die sozialen Wahrnehmung von Unsicherheit ist oft wichtiger als ihr wissenschaftlich bestimmbarer realer Kern. Der wachsende Reichtum wissenschaftlicher Konzeptionen und Methoden bietet neue Sprachen für die Rede über Unsicherheit an. All das wird in den Verhaltens-, Sozial- und Rechtswissenschaften disziplinär verhandelt und verarbeitet. Dieser Band versucht, in doppelter Hinsicht weiter zu gehen. Er versammelt disziplinäre Perspektiven aus acht Fächern. Sechs Kommentatoren versuchen, je vier fremde Perspektiven aus der Sicht ihres eigenen Fachs zu integrieren.
Physische Netze sind traditionelle wettbewerbsrechtliche Ausnahmebereiche. Mittlerweile hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass der zugangsresistente Kern der natürlichen Monopole viel kleiner ist. § 19 IV Nr. 4 GWB gibt Dritten einen Anspruch auf Zugang zu diesem Kern. Praktisch funktioniert diese Lösung bislang allerdings nicht. Das ist nicht verwunderlich. Die Netzbetreiber werden ja gezwungen, ihre eigenen Konkurrenten auf den nachgelagerten Märkten zu fördern. Umgekehrt können diese Konkurrenten am meisten Gewinn machen, wenn sie die Vorleistung mit staatlicher Hilfe zu billig erhalten. Der Staat muss diesen Konflikt bewältigen und sämtliche Details dieses Vertragsverhältnisses regeln. Der Übergang zur ex ante Regulierung wäre die schlechteste Lösung. Beim verhandelten Netzzugang besteht wenigstens die Chance, dass sich die Parteien teilweise einigen. Erleichterung könnte die Einschaltung branchennaher Schiedsrichter verschaffen. Steuerungstechnisch ist auch die korporatistische Lösung elegant, zu der die Energieversorger gefunden haben. Sie ist allerdings mit erheblichen Kosten für Rechtsstaat und Demokratie verbunden. Der Band entwickelt Kriterien zum Vergleich der Lösungen und denkt die vorhandenen Ansätze fort.
Die in regelmäßigen Abständen erscheinenden „Berichte zur Lage des Eigentums“ thematisieren die Problem- und Erkenntnisfelder im Umfeld des Privateigentums in all seinen relevanten Bezügen, aus allen wissenschaftlichen Forschungsrichtungen sowie in nationaler, europäischer und globaler Perspektive. Im vorliegenden ersten Bericht stehen juristische Fragestellungen im Vordergrund. Am Beginn indes steht eine eigentumstheoretische Analyse zur sozialen Funktion des Eigentums von Christoph Engel. Otto Depenheuer skizziert, analysiert und kommentiert die für das nationale Eigentumsrecht grundlegende Rechtsprechungsentwicklung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 GG. Thomas von Danwitz gibt einen umfassenden Überblick über den internationalen Eigentumsschutz in Europa und auf der Ebene der Welthandelsorganisation.
Hans F. Zacher hat den Begriff der Gemeinschaftsgüter geprägt. Er bestimmt den Forschungsgegenstand einer neuen Institution der Max-Planck-Gesellschaft. Dieser Band eröffnet die Schriftenreihe der Projektgruppe. Man kann den Begriff dabei auf zwei Arten verstehen: auf eine gleichsam ontologische und auf eine heuristische. Die ontologische Deutung sucht nach Eigenschaften, die Güter von den privaten Gütern so sehr unterscheiden, daß sie eine eigene Klasse bilden. Die heuristische Deutung versteht den Begriff als Forschungsprogramm. Er fordert zur vergleichenden Suche nach Institutionen für Güter auf, mit denen die Märkte nicht ohne weiteres zurecht kommen. Beide Deutungen verbieten ein Vorgehen ganz aus der Binnenperspektive des Rechts. Die Rechtswissenschaft muß sich vielmehr der Hilfe ihrer Nachbarwissenschaften bedienen: der Ökonomie, der politischen Wissenschaften, der Sozialpsychologie, der Geschichtswissenschaft und der Philosophie. Dieser Band geht den methodischen Voraussetzungen einer Integration dieser Wissenschaften in das Recht nach. Er macht zugleich deutlich, welche Art von Einsichten das Recht von diesen Begegnungen für die Institutionenwahl zu erwarten hat.