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Bookbot

Christian Starck

    9. Jänner 1937
    Der demokratische Verfassungsstaat
    Die Vereinbarkeit des apothekenrechtlichen Fremd- und Mehrbetriebsverbotes mit den verfassungsrechtlichen Grundrechten und dem gemeinschafts-rechtlichen Niederlassungsrecht
    Staat und Individuum im Kultur- und Rechtsvergleich
    Freiheit und Institutionen
    Freiheit und Organisation
    Recht und Willkür
    • Recht und Willkür

      • 168 Seiten
      • 6 Lesestunden
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      Recht und Willkür war das Thema des Akademientages 2012 in Hannover. Die hier abgedruckten Vorträge und das Streitgespräch fächern das Thema in einzelnen Rechtsgebieten und am Beispiel historischer Ereignisse näher auf. Behandelt wird die Ambivalenz des Willkürbegriffs als Machtmissbrauch einerseits und andererseits als Willensfreiheit im Sinne von Kant. Es geht um Revolutionen gegen Willkür mit der Gefahr neuer Willkür, um Rechtsstaat und Unrechtsstaat und um die Gefährdung der Vermögensordnung durch private Spekulation und staatliche Überschuldung. Angesichts neuer Herausforderungen des internationalen Menschenrechtsschutzes werden Ausweitungstendenzen bezüglich der Inhalte, der Adressaten und der Schutzmechanismen beurteilt. In einem Streitgespräch werden humanitäre Interventionen gegen Menschenrechtsverletzungen im großen Stil unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten erörtert.

      Recht und Willkür
    • Christian Starck behandelt das Thema Freiheit und Institutionen auf der Basis des deutschen Rechts, aber auch rechtsvergleichend und historisch aus einer einheitlichen rechtsphilosophischen Perspektive und schließt so an den vor sieben Jahren erschienenen Band Der demokratische Verfassungsstaat an. Das Recht ist von Wertungen bestimmt, die historisch tief in unserer Kultur verankert und in überkommenen Institutionen verfestigt sind. Das Zusammenleben der Menschen verlangt um der Freiheit willen Organisation nicht nur im Sinne der Gewaltenteilung zwischen den obersten Staatsorganen, sondern auch in einer Vielzahl von Institutionen der Selbstverwaltung und des privaten Verbandsrechts. Staatliche Institutionen als besondere Erscheinungsformen rechtlicher Institutionen sind an den Staatszielen und Grundnormen der Verfassung orientiert. So stellen freie Wahlen die wichtigste Ausprägung des Demokratieprinzips dar. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verwirklichen das Rechtsstaatsprinzip. Die staatliche Schule ist neben den Eltern eine unverzichtbare Erziehungs- und Bildungsinstitution, und zwar auch für die Erhaltung des freiheitlichen Staates, der auf verantwortlich handelnde Staatsbürger angewiesen ist. Die Kommunikationsordnung beruht auf dem Prinzip der Freiheit, die gegen Vermachtung der Massenkommunikationsmittel geschützt werden muß.

      Freiheit und Institutionen
    • Die grundlegenden Institute unseres Rechts haben tiefe historische Wurzeln und sind zugleich Ausdruck der kulturellen Situation einer Epoche. Das Recht ist aber nicht nur eine Begleiterscheinung der Kultur, sondern ein höchst produktiver Faktor für die Entwicklung derselben, was besonders am Beispiel der taiwanesischen Verfassungsgerichtsbarkeit deutlich gemacht wird. Die Beiträge dieses Bandes setzen nicht nur die europäischen Rechtsordnungen in Beziehung mit der chinesischen, sondern thematisieren auch die unterschiedlichen kulturellen Grundauffassungen, die die praktische Handhabung des rezipierten Rechts beeinflussen. Aus dem Inhalt: Die Menschenrechte – ein Element der europäischen Kultur und des Rechts o Die Menschenrechtsidee im chinesischen Rechtsdenken o Schuld und Strafe in der chinesischen Rechtskultur o Das Konzept der Gewaltenteilung in seiner verfassungsgeschichtlichen Entwicklung o Die Idee der Gewaltenteilung in China o Die Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechtsentwicklung in Taiwan (1949–1999) im Vergleich mit Deutschland o Das Verhältnis von Staat und Religion in China – in Europa und Nordamerika.

      Staat und Individuum im Kultur- und Rechtsvergleich
    • Die Rangordnung der Gesetze ist eine durchgehende Strukturerscheinung des Rechts. Durch Rangordnung der Gesetze wird Macht begrenzt. Insbesondere die durch den Vorrang der Verfassung bewirkte Machtbegrenzung der einfachen Parlamentsmehrheit stabilisiert das Recht und setzt seiner Dynamisierung Grenzen. Rangordnung der Gesetze ermöglicht eine Schichtung selbständiger Träger öffentlicher Aufgaben mit Rechtsetzungsautonomie und zugleich dosierte Rechtseinheit durch Verteilung der Gesetzgebungsmaterien. Aus der Systematik einzelner Gesetze und aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetze resultieren differenzierte Rangordnungen unter den einzelnen Normen, die im Wege der systematischen Auslegung erfaßt werden können.

      Rangordnung der Gesetze
    • InhaltsverzeichnisFrontmatter -- Inhalt -- Jahrestagung 1991 -- Erster Beratungsgegenstand: Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit -- Zweiter Beratungsgegenstand: Eigentum, Sozialbindung und Enteignung bei der Nutzung von Boden und Umwelt -- Verzeichnis der Redner -- Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer -- Satzung der Vereinigung

      Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit
    • Rechtsvereinheitlichung durch Gesetze

      Bedingungen, Ziele, Methoden; 5. Symposion der Kommission »Die Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart« am 26. und 27. April 1991

      Rechtsvereinheitlichung durch Gesetze