Zivilprozessgesetze 5
Kommentar – 5. Teilband: EuEheKindVO 2019, EuUVO
5. Band: Internationales Zivilprozessrecht. 5. Teilband: EuEheKindVO 2019, EuUVO.






Kommentar – 5. Teilband: EuEheKindVO 2019, EuUVO
5. Band: Internationales Zivilprozessrecht. 5. Teilband: EuEheKindVO 2019, EuUVO.
Band III/1 setzt die Neuauflage des „Fasching/Konecny“ fort. Band III der 2. Auflage wurde in der 3. Auflage aus Umfanggründen geteilt in III/1 (§§ 226–389 ZPO) und III/2 (§§ 390–460 ZPO). 13 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band III der Vorauflage wurden eingearbeitet. Somit ist Band III/1 wieder auf dem neuesten Stand. Zahlreiche – vielfach tiefgreifende – Novellen der ZPO seit Erscheinen der Vorauflage wurden in den vorliegenden Band eingearbeitet. Hervorzuheben sind: ZVN 2009 und 2015,2. GewaltschutzG, BudgetbegleitG 2009 und 2011, BerufsrechtsänderungsG 2016
3. Auflage
Band III/2 setzt die Neuauflage des „Fasching/Konecny“ fort. Band III der 2. Auflage wurde in der 3. Auflage aus Umfanggründen geteilt in III/1 (§§ 226–389 ZPO) und III/2 (§§ 390–460 ZPO). 14 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band III der Vorauflage wurden in den nun vorliegenden Teilband III/2 eingearbeitet. Somit ist er wieder auf dem neuesten Stand. Zahlreiche – vielfach tiefgreifende – Novellen der ZPO seit Erscheinen der Vorauflage wurden berücksichtigt. Hervorzuheben sind: ZVN 2004 und 2009,2. GewaltschutzG, BudgetbegleitG 2009 und 2011, FamRÄG 2009
Band II/3 setzt die Neuauflage des „Fasching/Konecny“ fort. Band II/2 der 2. Auflage wurde aus Umfanggründen geteilt in II/2 (§§ 74–122 ZPO und ZustG) und II/3 (§§ 123–225 ZPO). Band II/3 erscheint im Dezember 2015, Band II/2 folgt voraussichtlich im Mai 2016.12 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band II/2 der Vorauflage wurden eingearbeitet. Somit ist Band II/3 wieder auf dem neuesten Stand. Zahlreiche – vielfach tiefgreifende – Novellen der ZPO seit Erscheinen der Vorauflage wurden in den vorliegenden Band eingearbeitet. Hervorzuheben sind: ZVN 2004,2. GewaltschutzG, BudgetbegleitG 2009 und 2011, GB-Nov 2012 undBGBl I 2015/94. Inhalt von Band II/3: §§ 123–225 ZPO
3. Auflage - 1. Teilband: EGZPO, §§ 1-73b ZPO
Band II/1 setzt die Neuauflage des „Fasching/Konecny“ fort.12 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band II/1 der Vorauflage wurden eingearbeitet. Somit ist dieser Band wieder auf dem neuesten Stand. Zahlreiche – vielfach tiefgreifende – Novellen der ZPO seit Erscheinen der Vorauflage wurden in den vorliegenden Band eingearbeitet. Hervorzuheben sind: Außerstreitreform, ZVN 2004 und 2009,2. GewaltschutzG, BudgetbegleitG 2009 und 2011, Kinderbeistand-G. Inhalt von Band II/1: EinleitungEGZPO§§ 1–73b ZPO
EuGVVO, EuBVO, EuVTVO, §§ 39, 39a JN, §§ 63 bis 73, 283, 291a bis 291c ZPO - 2. Auflage
KurzbeschreibungDieses Werk (Band 1 - 5 + Ergänzungsband Zustellgesetze) ist auch online erhältlich. Preis ab 248,88 €/Jahr (exkl. USt). Nähere Informationen und Bestellung unter Tel.: +43 1 531 61 655 bzw rdb@manz. at
Der neue Teilband IV/2 enthält die §§ 577–618 ZPO, also das neue Schiedsverfahren. Die ausführliche Kommentierung berücksichtigt – die §§ 577 bis 618 ZPO idF des SchiedsRÄG 2006 – das UNCITRAL-ModellG – die Schiedsregelungen ausgewählter nationaler Rechtsordnungen (Deutschland, Frankreich, Schweiz) – die wichtigsten institutionellen Schiedsordnungen sowie – das Europäische Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Mit 23 Anhängen und ausführlichem Sachregister! Dieser Teilband ist nicht nur als Teil des kompletten „Fasching“-Kommentars, sondern auch separat erhältlich! Ein völlig neuer Band V zum Europäischen Zivilprozessrecht ist für 2008 geplant.
EGJN, JN samt EuGVÜ/LGVÜ
KurzbeschreibungDieses Werk (Band 1 - 5 + Ergänzungsband Zustellgesetze) ist auch online erhältlich. Preis ab 248,88 €/Jahr (exkl. USt). Nähere Informationen und Bestellung unter Tel.: +43 1 531 61 655 bzw rdb@manz. at
Verfassungsmäßige Gerichtsorganisation