Die nukleare Katastrophe, die durch einen militärischen Angriff auf ein Kernkraftwerk ausgelöst wird, könnte gravierendere Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben als die Tschernobyl-Katastrophe. Um solchen Gefahren entgegenzuwirken, kann das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Regelungen zur Kampfführung in bewaffneten Konflikten, herangezogen werden. Das Völkergewohnheitsrecht, das auch für Staaten wie die USA relevant ist, bietet Schutz für die Zivilbevölkerung während Kampfhandlungen, einschließlich Angriffsverbote zugunsten von Zivilisten und zivilen Objekten sowie Regelungen zur Vermeidung übermäßiger Kollateralschäden. Die Untersuchung beleuchtet die Entstehung und den aktuellen Stand des geltenden Rechts und zeigt, dass es einen signifikanten Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke bietet. Insbesondere Artikel 56 und andere wichtige Bestimmungen des ersten Genfer Zusatzprotokolls von 1977 werden analysiert, wobei sich herausstellt, dass durch die Kombination von Verhältnismäßigkeitsgebot und Umweltschutzregelungen ein umfassender Schutz erreicht wird. Zudem wird der Schutz vor Angriffen auf nahegelegene Ziele thematisiert. Abschließend wird das bisher gescheiterte Bemühen der Genfer Abrüstungskonferenz behandelt, ein erweitertes Verbot militärischer Angriffe auf Kernkraftwerke und Nuklearanlagen zu etablieren.
Christian Zeileissen Bücher

