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Bookbot

Bernd Schünemann

    1. November 1944
    Strafrechtssystem und Betrug
    Unverzichtbare Gesetzgebungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und der Verschwendung öffentlicher Mittel
    Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolges
    Bernd Schünemann: Gesammelte Werke / Rechtsfindung im Rechtsstaat und Dogmatik als ihr Fundament
    Strafprozessrecht und Strafprozessreform
    Die Urteilsabsprachen als viertes Paradigma des Strafverfahrens
    • 2024

      Die Strafrechtspflege, wie die Zufügung der über die meisten Epochen der Geschichte äußerst grausamen staatlichen Kriminalstrafe euphemistisch genannt wird, vollzog sich ungefähr bis zum Jahr 1800 in zwei aus heutiger Sicht gleichermaßen unerträglichen Formen: zunächst dem Gottesurteils- und später dem Folterprozess. Im neunzehnten Jahrhundert setzte sich als 3. Paradigma der auf der umfassenden und ausschließlichen Beweisaufnahme in der öffentlichen und mündlichen Hauptverhandlung beruhende reformierte Strafprozess durch. Seit einigen Jahrzehnten wird, zunächst unter Missachtung des Gesetzes und 2009 notdürftig legalisiert, ein völlig neues (das 4.) Paradigma praktiziert, bei dem die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung durch ein dem Angeklagten nicht wie früher durch physische Folter, sondern durch das Angebot einer Strafmilderung entlocktes Geständnis ersetzt wird. In Bd. 4 der Gesammelten Werke werden nicht nur das vollständige Gutachten des Verfassers zum Deutschen Juristentag über die Absprachen im Strafprozess, sondern auch die komplette von ihm durchgeführte, den Schleier über die zuvor ängstlich gehüteten Geheimnisse der illegalen Absprachen lüftende Repräsentativumfrage unter deutschen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern erstmals veröffentlicht. Ferner werden die rechtsstaatlichen Defizite der gegenwärtigen Praxis schonungslos analysiert und die Bedingungen eines dem Niveau des reformierten Strafprozesses entsprechenden Abspracheverfahrens entwickelt.

      Die Urteilsabsprachen als viertes Paradigma des Strafverfahrens
    • 2020

      Nachdem die von der Strafprozessordnung geschaffene Struktur am Beispiel der Revision einer dogmatischen und einer verfassungsrechtlichen Analyse unterzogen worden ist, werden für alle Verfahrensrollen die grundlegenden Veränderungen kritisch untersucht, die teils vom Gesetzgeber, teils von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgenommen worden sind und nur durch eine grundlegend neue Gesamtstruktur wieder ins Lot gebracht werden können.

      Strafprozessrecht und Strafprozessreform
    • 2020

      Der Täterbegriff bildet nicht nur das Zentrum der Verbrechenslehre, sondern auch das Scharnier zum Rechtsgüterschutz. Dieses Werk arbeitet eindrucksvoll die Tatherrschaft bei Begehungsdelikten bzw. die Herrschaft über eine Gefahrenquelle oder über die Hilflosigkeit des Rechtsguts bei unechten Unterlassungsdelikten als Herrschaft über den Grund des Erfolges und somit als das hierfür notwendige Fundament heraus.

      Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolges
    • 2019

      Ob und inwieweit die Rechtsfindung durch den Richter in einer rechtsstaatlich-gewaltenteilenden Demokratie in rationaler, d.h. intersubjektive Richtigkeit beanspruchender Form oder nur als Camouflage von Machtausübung möglich ist, wird im 1. Teil auf sprachanalytischer Grundlage durch eine Unterscheidung unterschiedlicher Stufen der Gesetzesbindung expliziert und im 2. Teil an Hand der Leistungen der Strafrechtsdogmatik weiter ausgeführt.

      Bernd Schünemann: Gesammelte Werke / Rechtsfindung im Rechtsstaat und Dogmatik als ihr Fundament
    • 2017

      Leipziger Praxiskommentar Untreue - § 266 StGB

      Überarbeitete und ergänzte Sonderausgabe

      • 248 Seiten
      • 9 Lesestunden

      Die Untreue (§ 266 StGB) hat sich zum wichtigsten und umstrittensten Delikt des gesamten Wirtschaftsstrafrechts entwickelt. Durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Auslegungsprobleme eher vermehrt als vermindert worden. Die Rechtsprechung der verschiedenen Strafsenate des Bundesgerichtshofes differiert untereinander erheblich, was für die Praxis deshalb besonders heikel ist, weil der spezifische Strafgrund der Untreue durch blankettartige Verweisungen unklar wird und zunehmend ein lediglich formal rechtswidriges oder gar nur unmoralisches Verhalten der Rechtsprechung als Ausgangspunkt für einen Vermögensschaden genügt. Der hier angezeigte Praxiskommentar der Untreue ist keine bloße auf den Stand vom 1.1.2017 gebrachte Neubearbeitung der 12. Auflage des Leipziger Kommentars, sondern konzentriert sich auf die die Praxis bedrängenden Probleme, ohne aber deswegen zu einer bloßen Aufzählung höchstrichterlicher Entscheidungen zu degenerieren. Vielmehr verfolgt er in kritischer Auseinandersetzung mit der überbordenden Literatur und Rechtsprechung das Ziel, in der gegenwärtig unübersichtlichen Situation durch eine systematisch geschlossene Darstellung des Untreue-Unrechts Orientierungssicherheit zu schaffen und der Rechtsprechung Anregungen für eine einheitliche Linie in der mit Schlagworten wie der Evidenz nicht wirklich geordneten Kasuistik zu geben.

      Leipziger Praxiskommentar Untreue - § 266 StGB
    • 2013

      Vom Tempel zum Marktplatz

      Wie die Strafjustiz scheinbar die ökonomische Theorie des Rechts in Praxis, government in governance und Souveränität in Kooperation verwandelt hat

      • 40 Seiten
      • 2 Lesestunden

      Die Bayerische Akademie der Wissenschaften mit Sitz in der Münchner Residenz ist eine der ältesten und größten deutschen Wissenschaftsakademien. Als Gelehrtengesellschaft und Forschungseinrichtung widmet sie sich vorwiegend der Grundlagenforschung sowohl im geistes- als auch im naturwissenschaftlichen Fächerspektrum mit einem Schwerpunkt auf langfristigen größeren Forschungsunternehmungen. Die Gemeinschaft der Gelehrten ist in zwei Klassen organisiert, einer philosophisch-historischen und einer mathematisch-naturwissenschaftlichen, die sich regelmäßig treffen. Bei diesen Klassensitzungen stellen einzelne Mitglieder Ergebnisse aus ihren Forschungen vor, die in den Sitzungsberichten veröffentlicht werden.

      Vom Tempel zum Marktplatz
    • 2010

      Das vorliegende Buch bildet den Abschluss der „Andechser Trilogie“, deren vorangegangene Teilbände der sich immer weiter öffnenden Schere des materiellen Strafrechts gewidmet waren, das sich um die riesigen Sozialschäden des „Kasino-Kapitalismus“ kaum zu kümmern scheint, in anderen Bereichen die Pönalisierung aber mittlerweile ins Vorfeld des Vorfeldes ausgedehnt hat. Vorliegend geht es um den weltweit zu beobachtenden Todeskampf des zu den zentralen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts zählenden rechtsstaatlich-liberalen Strafverfahrens. So unbestreitbar das Bedürfnis nach dessen Modernisierung im Gefolge der Modernisierung der Gesellschaft und der sie kennzeichnenden Verbrechensstrukturen ist, so unbestreitbar ist auch die Notwendigkeit, hierbei die rechtsstaatliche Balance zwischen Strafverfolgungsmacht und Subjektstellung des Beschuldigten zu wahren. Desinteresse und Defizite, die in dieser Hinsicht nicht nur, aber vor allem die deutsche Gesetzgebung kennzeichnen, werden in dem Buch analysiert, mit besseren Alternativen konfrontiert und in einen überfälligen Vergleich mit der internationalen, besonders in unserem Nachbarland Österreich stattfindenden Entwicklung gestellt.

      Risse im Fundament, Flammen im Gebälk