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Bookbot

Hermann Witte

    1. Jänner 1947
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 2
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 5
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 3
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 6
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
    • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

      Lebensphasen des Unternehmens und betriebliche Funktionen

      • 300 Seiten
      • 11 Lesestunden

      Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, die primär nach den Lebensphasen des Unternehmens und erst sekundär nach den betrieblichen Funktionen gegliedert ist. Das moderne Lehrwerk eignet sich hervorragend als „Begleiter“ durch das Studium und dient bestens zur Vobereitung von einschlägigen Prüfungen und Examina.

      Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
    • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

      • 456 Seiten
      • 16 Lesestunden

      Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, die primär nach den Lebensphasen des Unternehmens und erst sekundär nach den betrieblichen Funktionen gegliedert ist. Das moderne Lehrwerk eignet sich hervorragend als „Begleiter“ durch das Studium und dient bestens zur Vobereitung von einschlägigen Prüfungen und Examina.

      Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
    • Das Buch gilt als kulturell bedeutend und ist ein wichtiger Bestandteil des zivilisatorischen Wissens. Es wurde aus dem Originalartefakt reproduziert, wobei größter Wert auf die Treue zum Original gelegt wurde. Leser finden die ursprünglichen Urheberrechtsvermerke, Bibliotheksstempel und andere Notationen, die die historische Relevanz und den Kontext des Werkes unterstreichen.

      Die Bereicherungsklagen des gemeinen Rechts.
    • Der Nachdruck von 1863 bietet eine detaillierte Analyse des interdictum uti possidetis und dessen Einfluss auf das moderne possessorium ordinarium. Der Autor beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und historischen Kontexte, die die Entwicklung dieser Rechtsfigur geprägt haben. Durch die unveränderte Wiedergabe der Originalausgabe wird die Relevanz und Bedeutung des Themas für das heutige Rechtssystem unterstrichen.

      Das interdictum uti possidetis als Grundlage des heutigen possessorium ordinarium