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Friedrich Spee

    25. Februar 1591 – 9. August 1635
    Fragmente aus dem Tagebuch Während Einer Reise in die Levante...
    Friedrich von Spee und die Hexenprozesse seiner Zeit
    Von Glaube, Hoffnung und Liebe
    Mein Herz will ich dir schenken
    Trutz-Nachtigall
    Trutz-Nachtigall oder geistlich-poetisch Lustwäldlein
    • Trutz-Nachtigall oder geistlich-poetisch Lustwäldlein

      Desgleichen noch nie zuvor in deutscher Sprache gesehen

      • 324 Seiten
      • 12 Lesestunden
      5,0(1)Abgeben

      Trutz-Nachtigall oder geistlich-poetisch Lustwäldlein - Desgleichen noch nie zuvor in deutscher Sprache gesehen ist ein unveränderter, hochwertiger Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahr 1672. Hansebooks ist Herausgeber von Literatur zu unterschiedlichen Themengebieten wie Forschung und Wissenschaft, Reisen und Expeditionen, Kochen und Ernährung, Medizin und weiteren Genres. Der Schwerpunkt des Verlages liegt auf dem Erhalt historischer Literatur. Viele Werke historischer Schriftsteller und Wissenschaftler sind heute nur noch als Antiquitäten erhältlich. Hansebooks verlegt diese Bücher neu und trägt damit zum Erhalt selten gewordener Literatur und historischem Wissen auch für die Zukunft bei.

      Trutz-Nachtigall oder geistlich-poetisch Lustwäldlein
    • Friedrich von Spee und die Hexenprozesse seiner Zeit beleuchtet die historischen Hintergründe und die Rolle von Friedrich von Spee während der Hexenverfolgungen im 17. Jahrhundert. Der Autor, ein Jesuitenpriester, setzte sich kritisch mit den damaligen Hexenprozessen auseinander und plädierte für eine humanere Behandlung der Beschuldigten. Diese Ausgabe aus dem Jahr 1898 bietet einen tiefen Einblick in die moralischen und ethischen Fragen, die die Gesellschaft jener Zeit prägten, und reflektiert die Auswirkungen von Aberglauben und Inquisition.

      Friedrich von Spee und die Hexenprozesse seiner Zeit
    • Friedrich Spee: Die geistlichen Lieder Lieder aus Bell' Vedére: Erstdruck in: Bell' Vedére oder Herbipolis Wurtzgärtlein, Würzburg (Johann Volmar) 1621. Lieder aus Psalm 44: Erstdruck in: Psalm 44, Würzburg (Johan Volmar) 1622. Lieder aus »Alte Catholische Geistliche Kyrchengesäng«: Erstdruck in: Alte Catholische Geistliche Kyrchengesäng, Köln (Arnold Quentel) 1621. [»Eh du gehst in dein Bett hinein«]: Erstdruck in: Latte di Gallina, [...], Würzburg (Johann Volmar) 1621. [»O Lilgen schne wei߫]: Erstdruck in: Gesangbuch Brachel, Köln 1625. Geistliche Lieder aus dem Güldenen Tugendbuch: Erstdruck in: Güldenes Tugend-Buch, Köln (Wilhelm Friessem) 1649. Vollständige Neuausgabe mit einer Biographie des Autors. Herausgegeben von Karl-Maria Guth. Berlin 2014. Textgrundlage sind die Ausgaben: Friedrich Spee: Die anonymen geistlichen Lieder vor 1623, Herausgegeben von Michael Härtling und Theo G. M. van Oorschot, Berlin: Erich Schmidt, 1979. Friedrich Spee: Trutznachtigall, Herausgegeben von Gustave Otto Arlt, Halle a.d.S.: Niemeyer, 1936. Friedrich Spee: Sämtliche Schriften, Herausgegeben von Emmy Rosenfeld, Band 2, München: Kösel, 1968. Die Paginierung obiger Ausgaben wird in dieser Neuausgabe als Marginalie zeilengenau mitgeführt. Umschlaggestaltung von Thomas Schultz-Overhage. Gesetzt aus Minion Pro, 11 pt.

      Die geistlichen Lieder
    • Friedrich Spee-Lesebuch. Die 44 Lebensjahre Friedrich Spees (1591 - 1635) fallen in eine unruhige und spannungsgeladene

      Friedrich Spee-Lesebuch
    • Die Suche nach Sanktionsmöglichkeiten für das Phänomen der »Existenzvernichtung« von Kapitalgesellschaften durch ihre Gesellschafter (handelnd in Kollusion mit den Geschäftsleitern) beschäftigt das Gesellschaftsrecht seit Jahrzehnten. In Ermangelung expliziter gesetzlicher Regelungen wurden vielfach rechtsfortbildende Konzepte entwickelt, etwa unter den Stichworten »Durchgriffshaftung« und »qualifiziert-faktischer Konzern«. Die Rechtsprechung des II. BGH-Zivilsenates hat sich nach mehreren Richtungswechseln schließlich im Jahre 2007 im »Trihotel«-Urteil (II ZR 3/04) für eine Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft aus der deliktischen Haftungsnorm des § 826 BGB ausgesprochen. Dabei ist in der gesellschaftsrechtlichen Diskussion jedoch weitgehend unbeachtet geblieben, dass seit der Reform des Wirtschaftsstrafrechts im Jahre 1976 mit den §§ 283 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 Nr. 2 StGB Straftatbestände vorliegen, die die schuldnerseitige Verursachung der Insolvenz explizit erfassen. Über § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB finden diese Straftatbestände auch auf die Vertretungsorgane rechtlich verselbstständigter Verbände umfassende Anwendung. Letzteres hat der 3. BGH-Strafsenat im Jahre 2012 unter Aufgabe der einschränkenden sog. »Interessentheorie« klargestellt (3 StR 118/11).

      Sanktion schuldnerseitiger Insolvenzverursachung durch Vermögensdispositionen unter besonderer Berücksichtigung der §§ 283 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 2 StGB, 823 Abs. 2, 826 BGB