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Bookbot

Günther Hoffmann

    1. Jänner 1900
    Der Gärtner
    Behinderung
    Recht im Alter
    Der Ausgleichsanspruch der Handelsvertreter
    Das neue Bilanzrichtlinien-Gesetz
    Meldepflichten
    • Viele Jahre sind seit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters vergangen. Lehre, Schrift und Rechtsprechung haben zahlreiche Zweifelsfragen dieser umstrittenen Vorschrift geklärt. Dennoch bleibt das Ausgleichsrecht im praktischen kaufmännischen Leben weitgehend unbekannt. Oft haben die Parteien nur eine vage Vorstellung, dass bei Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses möglicherweise eine „Entschädigung“ zu leisten ist oder gefordert werden kann. Unkenntnis und falsche Beurteilungen führen häufig zu Rechtsstreitigkeiten, die durch vernünftige und sachliche Würdigung hätten vermieden werden können. Prozesse sind in der Regel kein wirtschaftlicher Weg zur Klärung von Ausgleichsansprüchen. Zudem zeigen viele Gerichtsentscheidungen, insbesondere in unteren Instanzen, dass es zu unvorhergesehenen Überraschungen für die Parteien kommen kann. Daher sollten Unternehmer und Handelsvertreter eine gütliche Einigung anstreben und einen vernünftigen Vergleich einem Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang vorziehen. Beide Parteien müssen sich zumindest über die Grundlagen und Grenzen der Bestimmungen des Ausgleichsrechts im Klaren sein. Wenn diese Schrift dazu beitragen kann, die wirtschaftliche Praxis in dieser Hinsicht zu unterstützen, hat sie ihren Zweck erfüllt.

      Der Ausgleichsanspruch der Handelsvertreter