Professor Dr. Dr. h. c. mult. Hans Zacher begeht am 22. Juni 1998 seinen 70. Geburtstag. Um ihn zu ehren, haben sich zahlreiche Autoren sowie die Herausgeber zu dieser Festschrift zusammengefunden. Im Mittelpunkt des beruflichen und literarischen Schaffens steht Hans Zachers Engagement für „Verfassung, Theorie und Praxis des Sozialstaats“. Daher sind die meisten Beiträge diesem Themenkreis gewidmet.
Franz Ruland Bücher






Der »Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung« ist mit rund 8.000 Seiten der fundierteste Kommentar für die tägliche Praxis zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Kommentierung werden Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt, die zentralen Fragen des Rentenrechts systematisch aufbereitet und - so erforderlich - vertieft. Der aktuelle Infodienst informiert Sie regelmäßig zu den gesetzlichen Neuregelungen, insbesondere über den Sachstand der Rentenreform, aktuelle Rechtsprechung sowie Gesetzesvorhaben. Die Autoren sind Sachkenner aus Rentenversicherungsträgern, Verbänden, Gerichten und Universitäten. Die Darstellungen orientieren sich an den Bedürfnissen der Praxis.
Das Sozialrechtshandbuch – SRH systematisiert und verknüpft die vielfältigen Entwicklungen im Sozialrecht übersichtlich in einem Band. Die aktuelle Neuauflage bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung in allen wichtigen Bereichen des Sozialrechts. Die 6. Auflage berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, die durch strukturelle Veränderungen im Sozialrecht geprägt war. Wichtige Änderungen umfassen unter anderem das 9. SGB II-Änderungsgesetz, das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung, das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz sowie Reformen im Unterhaltsvorschuss. Zudem wurden mehrere SGB IV-Änderungsgesetze und Gesetze zur Stärkung der GKV sowie zur Krankenhausstruktur und -versorgung berücksichtigt. Neu aufgenommen sind auch die Bereiche Soziales EU-Verfassungsrecht, EU-Koordinierungsrecht und Kommunale Sozialpolitik. Die umfangreiche neue Rechtsprechung aller Instanzen, einschließlich des BVerfG und des EuGH, wird umfassend behandelt, insbesondere in den Fällen Brey, Dano, Alimanovic und García-Nieto.
Zum Werk Der Versorgungsausgleich wurde durch das Gesetz zu seiner Strukturreform zum 1.9.2009 völlig neu gestaltet. Der neue Versorgungsausgleich regelt die interne Teilung von in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen der Ehegatten bzw. Lebenspartner nach der Scheidung. Vorteile auf einen Blick - Behandelt die Entscheidungen der Versorgungsträger - Behandelt die Änderungen im Rentenversicherungs- und Steuerrecht - mit prozessrechtlichem Teil Inhalt - Entwicklung des Versorgungsausgleichs bis zur Reform - Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichsrechts - auszugleichende Versorgungsanrechte - Ermittlung der in der Ehezeit erworbenen Anrechte im Wertausgleich - Durchführung des Wertausgleichs - Ausgleichsansprüche nach der Scheidung - Härteregelung - Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich - Anpassung nach Rechtskraft - Abänderung von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleich im gerichtlichen Verfahren - Abgabenrechtliche Folgen des Versorgungsausgleichs - Versorgungsausgleich im Gesamtsystem sozialer Sicherung des geschiedenen Ehegatten Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Familienrichter, Notare, Juristen in Verwaltung und Verbänden.
Alterssicherung und Besteuerung
- 278 Seiten
- 10 Lesestunden
Die wirtschaftliche Absicherung des Alters wird zunehmend wichtiger. Ziel ist es, den Lebensstandard im Ruhestand ähnlich dem Erwerbsleben zu halten. Idealerweise sollte man im Ruhestand etwa 75 Prozent des Erwerbseinkommens zur Verfügung haben. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung werden etwa 30 Prozent des Lebenseinkommens nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bezogen. Bei der Versorgung einer Familie, insbesondere eines Ehepartners, kommt eine durchschnittliche Hinterbliebenenversorgung von fünf Jahren hinzu. Zudem steigt im Alter das Risiko, krank oder pflegebedürftig zu werden, was ebenfalls abgesichert werden muss. Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann den Lebensstandard im Alter nach den vielen Einschnitten der letzten Jahre nicht mehr garantieren; sie muss mit betrieblicher und privater Vorsorge kombiniert werden. Um die Bereitschaft zur ergänzenden Vorsorge zu fördern, wird diese vom Staat großzügig unterstützt. Ein zentraler Aspekt ist die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkommen, da der Lebensstandard aus dem Nettoeinkommen finanziert wird, was auch für Beamte und Freiberufler gilt. Die Planung der Alterssicherung ist jedoch komplex, da verschiedene Rechenbereiche ineinandergreifen, die jeweils schwer zu durchschauen sind.
Verein oder Körperschaft?
- 75 Seiten
- 3 Lesestunden
Die Abhandlung basiert auf einem im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellten Rechtsgutachten des Autors. Er untersucht die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Umwandlung der beiden bisherigen als privatrechtliche Vereine ausgestalteten Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.