Der siebte Sammelband der Wurzburger Universitatsreden behandelt Voraussetzungen, Sachdienlichkeit und stabilitatspolitische Glaubwurdigkeit der europaischen Einheitswahrung. Schwerpunkte bilden einerseits die Aufgaben der verschiedenen Banken und ihre Geschaftsfelder in der Wahrungsunion, andererseits die Bewertung der kunftigen Europawahrung im Vergleich zu anerkannten Stabilitatswahrungen. Die Themen im einzelnen: - Die Wahrungsunion als Prufstein der Groabanken, der offentlich-rechtlichen Banken sowie des Typus der Universalbank, - die Europawahrung als Ausloserin von Entwicklungen im Kapitalmarkt, Kreditwesenaufsicht und bei Derivaten, - die Konvergenzkriterien des Vertrages von Maastricht, die Aufgaben der nationalen Zentralbanken und der Europaischen Zentralbank in der monetaren Integration, - Finanzausgleich im Unionsvertrag. Der Band wendet sich an Leser aus der gesamten gewerblichen Wirtschaft, an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.
Hugo J. Hahn Bücher






Das Geld im Recht
- 203 Seiten
- 8 Lesestunden
Währungsrecht
- 356 Seiten
- 13 Lesestunden
Das Werk behandelt die rechtlichen Aspekte von Geld und Währung sowie die Struktur der Geldverfassung. Es wurde von Prof. Dr. Hugo J. Hahn initiiert und von Prof. Dr. Ulrich Häde weitergeführt. Zentralbanken, insbesondere die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank, spielen eine entscheidende Rolle für die Währung und deren Stabilität seit der Einführung des Euro in Deutschland. Die Hauptquelle des Währungsrechts ist der AEUV, ergänzt durch EU-Sekundärrecht und nationale Rechtsvorschriften. Das Buch geht auch auf den Vertrag von Lissabon ein, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Die Themen umfassen die Entstehung und Funktion von Geld und Währung, die Entwicklung des deutschen Währungs- und Zentralbankrechts bis 1998, die Aufgaben der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken, Rechtsschutz, Haftung, Außenbeziehungen der ESZB, das Recht des Euro-Bargelds sowie die Währungspolitik. Zudem wird internationales Währungsrecht behandelt. Prof. Dr. Ulrich Häde von der Europa-Universität Viadrina hat das ursprünglich 1990 erschienene Werk umfassend überarbeitet und aktualisiert. Die Zielgruppe umfasst Bankpraktiker, Rechtsanwälte und Studierende in relevanten Fachbereichen.
Seit dem Jahre 1993 stehen die Wurzburger Universitatsreden zum Wahrungsrecht im Zeichen der einheitlichen europaischen Wahrung. Den Schwerpunkt der hier vorgelegten Referate bilden die Konvergenzkriterien als Maastabe der Zulassung der einzelnen Mitglieder der Europaischen Union zum Wahrungsgebiet des Euro. Entsprechend der Zielsetzung der Universitatsreden wendet sich der Band nicht nur an ein akademisches Fachpublikum, sondern insbesondere auch an die interessierte Offentlichkeit. Die Themen im Virtuelles Geld und globaler Herausforderungen fur den Juristen - Voraussetzungen der Einheitswahrung - Wozu braucht Europa eine Wahrungsunion? - Die Eigenstandigkeit der Einheitswahrung - Der Euro in der Tatigkeit der Versicherer - Der Euro im Geld- und Kapitalmarkt - Die Deutsche Bundesbank in der Europaischen Wahrungsunion - Die Einfuhrung des Euro bei den Bankkunden.
Der sechste Sammelband der Wurzburger Universitatsreden umfaat Vortrage von Dr. Hans-Peter Linss, Dr. Wolfgang Roller, Dr. Helmut Geiger, Dr. Ekkehard Storck, Dr. Hans Tietmeyer und Hilmar Kopper aus den Jahren 1989 - 1992, die unter dem Generalthema "Geldwertstabilitat und Staatsschulden" standen. Sie belegen, wie das Anwachsen der Staatsverschuldung zur Vergroaerung der Geldmenge fuhrte und damit die Preisstabilitat minderte. So war gerade die deutsche Einigung Anlaa einer sprunghaften Zunahme der Geldverbindlichkeiten der offentlichen Hande in der Bundesrepublik, die bewirkte, daa Deutschland den Voraussetzungen fur die Teilnahme an der Endstufe der Europaischen Wahrungsunion, also den Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrages, gegenwartig nicht mehr in allen Punkten entspricht. Die nach Ansicht der Verfasser als zeitlich begrenztes Mittel zur Losung auaerordentlicher politischer Aufgaben vertretbare Zunahme entbindet jedoch nicht von der Obliegenheit zum ehestmoglichen Senken des Umfangs kunftiger Neubelastungen und zum Abbau gesetzlicher Ausgabeverpflichtungen der offentlichen Hand.