Ernst-Joachim Mestmäcker Bücher






Netzwettbewerb und Netzzugang erweisen sich nach Aufhebung des Staatsmonopols als neue Schlüsselfragen der Telekommunikation. Die Entwicklung neuer Märkte und neuer Dienste vollzieht sich im Spannungsfeld von Regulierung und Wettbewerb auch und gerade auf der Netzebene. Die wichtigsten Gründe für fortdauernde Regulierungen ergeben sich aus dem Monopolcharakter von Netzstrukturen. Gleichzeitig ist es aber das Ziel der europäischen und deutschen Telekommunikationspolitik, chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf allen Märkten und allen Stufen der Telekommunikation zu gewährleisten oder zu schaffen. Deshalb ist der erzwungene Netzzugang nur dort zu rechtfertigen, wo dem Aufbau und Ausbau alternativer Netze unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen. Handelt es sich aber um 'bestreitbare Märkte', so verdient der Wettbewerb Vorrang vor der Vergemeinschaftung einer 'wesentlichen Einrichtung'. Daraus folgt zugleich, daß Vereinbarungen über den Zugang zu Netzen möglichen Wettbewerb, nämlich Netzwettbewerb, beschränken können. Es sind diese Fragen, denen die Untersuchung am Beispiel des Mobilfunks nachgeht.
Wettbewerb in der Privatrechtsgesellschaft
Erweiterte Fassung der 1. Franz-Böhm-Vorlesung am 19. September 2017 in Freiburg
Franz Böhm tritt als Rechtswissenschaftler neben die großen Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken und F. A. von Hayek, denen das Walter Eucken Institut jährliche Gedächtnisvorlesungen widmet. Diese Wissenschaftler erforschten die Prinzipien, welche die Marktwirtschaft als Ordnung für freie und gleiche Bürger in der Demokratie begründen und legitimieren. Ernst-Joachim Mestmäcker erläutert, wie Franz Böhm die Theorie der Wirtschaftsverfassung als eine Gesamtordnung, zu der Wettbewerb und Privatrechtsgesellschaft gehören, begründete. Er zeigt, dass freie gesellschaftliche Ordnungen auf Spielregeln angewiesen sind und dass die wichtigsten Spielregeln der Marktwirtschaft die nicht utilitaristischen Regeln des Privatrechts sind. Durch sie können die Menschen ihre Lebenspläne rechtlich gesichert verwirklichen. Böhms Theorie der Privatrechtsgesellschaft hat diese Grundlage freier Ordnungen neu begründet.