Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
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Die TA Lärm konkretisiert die Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche und regelt die Zumutbarkeitsgrenzen sowie das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkungen. Ihre Vorschriften sind für nahezu alle Industrie- und Gewerbebetriebe verbindlich, mit wenigen Ausnahmen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bestimmen das Maß der Rücksichtnahme unter Nachbarn im zivilrechtlichen Nachbarrecht des BGB und im Bauplanungsrecht. Daher ist die TA Lärm in nahezu allen Bereichen von Bedeutung, in denen Lärmschutzfragen relevant sind. Das komplexe Regelwerk wird im Rahmen des Bundesimmissionsschutzrechts ausführlich kommentiert. Die Kommentierung wurde aktualisiert, um neuere Rechtsprechungen zu berücksichtigen, die Themen wie Geräuschkontingentierung, Bewertung von Gemengelagen, Kontrollwerte und die Auswirkungen von Windkraftanlagen behandeln (Stand Januar 2014). Diese aktualisierte Kommentierung wird als Sonderdruck veröffentlicht, um sie für Interessierte in Industrie und Gewerbe, Immissionsschutzbehörden, Kommunalbehörden, Bau- und Planungsämter, Kommunalpolitik, Umweltverbände, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Anwaltskanzleien und Gerichte leichter zugänglich zu machen.
