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Bookbot

Eckart Klein

    6. April 1943
    Menschenrechte
    Die Rolle des Bundesrates und der Länder im Prozeß der deutschen Einheit
    Verfassungsprozeßrecht
    Rassische Diskriminierung - Erscheinungsformen und Bekämpfungsmöglichkeiten
    Menschenrechtsschutz durch Gewohnheitsrecht
    Völkerrecht
    • Die 6., umfassend neu bearbeitete, hochaktuelle Auflage des Lehrbuchs stellt das gesamte Völkerrecht dar, einschließlich der Bezüge zum Verfassungs- und Europarecht. Behandelt werden neben den Grundlagen (Entwicklung; Rechtsquellen; Völkerrechtsubjekte) die Menschenrechte, das Recht der Internationalen Organisationen, das der Staatenverantwortlichkeit, der Umwelt und der Wirtschaft sowie das humanitäre Völkerrecht.

      Völkerrecht
    • Der vorliegende Band dokumentiert die Referate und Diskussionen anläßlich der Tagung „Menschenrechtsschutz durch Gewohnheitsrecht“ am 27. und 28 September 2002 in Potsdam. Rechtswissenschaftler aus Deutschland und Österreich erörtern Fragen, die sich unter anderem mit der Entstehung völkergewohnheitsrechtlicher Bindungen, dem Verhältnis gewohnheitsrechtlich begründeter Menschenrechte zu Menschenrechtsverträgen und der Frage der Durchsetzung menschenrechtlichen Gewohnheitsrechts sowohl im innerstaatlichen Rahmen als auch auf der internationalen Ebene befassen. Die Stichworte erga omnes und ius cogens führen zu der Debatte darüber, ob es eine Normenhierarchie im Bereich der Menschenrechte gibt. Insgesamt zeigt sich, daß der wichtige auf Verträgen gründende internationale Menschenrechtsschutz der Ergänzung durch gewohnheitsrechtlich begründeten Menschenrechtsschutz bedarf.

      Menschenrechtsschutz durch Gewohnheitsrecht
    • Vor dem Hintergrund der Weltkonferenz der Vereinten Nationen zum Thema Rassismus in Südafrika (2001) und angesichts der tatsächlichen Vorkommnisse in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland, gerade aber auch im Land Brandenburg, nahm sich das MenschenRechtsZentrum im Jahr 2000 des Themas an, um eine Bestandsaufnahme der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland vorzunehmen, mögliche Defizite auszumachen und Handlungsalternativen aufzuzeigen. Die interdisziplinär besetzte Tagung hat sich dem Generalthema in drei Abteilungen mit jeweils mehreren Referaten genähert. Zunächst wurden in einem einleitenden Themenblock allgemeine Fragestellungen behandelt, bevor im zweiten Teil Erscheinungsformen rassischer Diskriminierung näher dargestellt wurden und sich der abschließende dritte Teil den verschiedenen Bekämpfungsmöglichkeiten widmete.

      Rassische Diskriminierung - Erscheinungsformen und Bekämpfungsmöglichkeiten
    • Die Neuauflage: Die systematische Darstellung erörtert Gegenstand, Zweck und Voraussetzungen der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, so vor allem der Verfassungsbeschwerde, der Normenkontrolle und der kontradiktorischen Streitigkeiten. Besonderer Wert wird dabei auf die für alle Verfahren geltenden prozessualen Grundsätze gelegt.

      Verfassungsprozeßrecht
    • Vertreter des Auswärtigen Amtes, der Wissenschaft und von Menschenrechtsorganisationen erörterten, ob stille Diplomatie oder Publizität einen effektiveren Schutz der Menschenrechte ermöglicht. Drei Referate (Wolfram Karl, Wolfgang Gerz, Heiner Bielefeldt) werden von zahlreichen Statements (u. a. Ignatz Bubis, Knut Ipsen, Werner Lottje) ergänzt. Die zweite Arbeitssitzung beschäftigte sich mit den wechselseitigen Erwartungen an Menschenrechtsorganisationen und Wissenschaft. Bestehende Kommunikationsdefizite sollten erkannt und Vorschläge für einen verbesserten Dialog formuliert werden. Zwei Statements (Klaus Hüfner, Manfred Mohr) steckten die unterschiedlichen Positionen ab. Beide Abschnitte werden durch einleitende Überlegungen (Eckart Klein) und Zusammenfassungen der Diskussion (Norman Weiß) komplettiert.

      Stille Diplomatie oder Publizität?
    • Experten aus dem In- und Ausland diskutierten im Dezember 1994 über die Mandate verschiedener Menschenrechtskommissare". Die Referate erläutern die Mandate des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen, des Hochkommissars für nationale Minderheiten der OSZE und des Kommissars des Rates der Ostseestaaten für demokratische Institutionen und Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Die Aktivitäten der Kommissare werden vorgestellt und die Bedeutung von Deeskalation und Prävention an den Beispielen des Ruanda-Konflikts und der Situation in den Baltischen Staaten erläutert. Das Buch bietet die Möglichkeit des Vergleichs dreier Modelle und erläutert den Prozeß, der der Schaffung dieser Institution im Bereich der Vereinten Nationen vorausgegangen ist. Es wendet sich an Praktiker und Wissenschaftler aller Disziplinen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen.

      The institution of a commissioner for human rights and minorities and the prevention of human rights violations
    • Mit diesem Band werden Referate veröffentlicht, die am 24. und 25. September 1992 in Berlin im Rahmen des 12. Symposiums der Fachgruppe Rechtswissenschaft der Gesellschaft für Deutschlandforschung zum Thema „Verfassungsentwicklung in Deutschland nach der Wiedervereinigung“ gehalten wurden. Die fünf neuen Bundesländer mussten neue Verfassungen erlassen, wodurch die Gesamtzahl in Deutschland auf 17 stieg. Das Grundgesetz wurde durch die Wiedervereinigung wesentlich beeinflusst, was sich in den Änderungen der Präambel und des Art. 146 widerspiegelt. Der Einigungsvertrag und weitere Entwicklungen werfen die Frage auf, ob zusätzliche Verfassungsänderungen notwendig sind oder ob es sich um einen Prozess der Verfassunggebung handelt. Zudem ist die Bedeutung von Staat und Verfassung in einem enger zusammenwachsenden Europa von zentraler Relevanz. Eine entscheidende Frage für den Fortbestand des Föderalismus in Deutschland ist, ob es gelingt, die Länder als eigenständige politische Einheiten zu erhalten, insbesondere im Kontext der europäischen Einigung. Die „Überlegungen zu einer Neuregelung der Finanzverfassung“ thematisieren die Sicherung der Bundesstaatlichkeit. Weitere Schwerpunkte sind die kontroverse „Staatszieldebatte“ und die umstrittene Frage der Elemente direkter Demokratie im Grundgesetz. Abschließend werden der Aufbau und das Funktionieren von Justiz und Verwaltung in den neuen Bundesländern behandelt, essentielle Vorausse

      Verfassungsentwicklung in Deutschland nach der Wiedervereinigung