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Bookbot

Peter Bringewat

    1. Jänner 1946
    Die Bildung der Gesamtstrafe
    Strafvollstreckung
    Tod eines Kindes
    Sozialpädagogische Familienhilfe und strafrechtliche Risiken
    Grundbegriffe des Strafrechts
    Klausuren schreiben leicht gemacht
    • Dieses Buch richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Es liefert zur besseren Einschätzung der strafrechtlichen Aspekte bei der beruflich ausgeübten Kinder- und Jugendhilfearbeit umfassende Grundinformationen über den Zusammenhang von Kinder- und Jugendhilfe auf der einen und strafrechtlichen Haftungsrisiken auf der anderen Seite. Dabei wird ausführlich und erstmals die strafrechtliche Garanten- und Fahrlässigkeitsproblematik im Kooperations- und Überschneidungsbereich der öffentlichen und privaten Kinder- und Jugendhilfe erörtert und erläutert. Neben allen bei kommunalen Jugendämtern und Trägern der freien Jugendhilfe in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wendet sich dieses Buch auch an Richter, Staats- und Rechtsanwälte sowie an alle, die mit der strafrechtlichen Haftungsproblematik in der Kinder- und Jugendhilfe befasst sind.

      Sozialpädagogische Familienhilfe und strafrechtliche Risiken
    • Die Strafvollstreckung i.S.d. 449 ff. StPO hat fur die Strafrechtspflege besondere Der Respekt vor den strafrechtlich geschutzten Grundwerten des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die Akzeptanz des Strafrechts und das Vertrauen in seine Funktionstuchtigkeit werden maageblich davon bestimmt, daa und wie strafrichterliche Entscheidungen vollstreckt werden.Obwohl es sich bei der Strafvollstreckung um einen eigenen Bereich des Strafprozearechts handelt, ist den 449 ff. StPO im Schrifttum bislang keine gesonderte Aufmerksamkeit zuteil geworden. Dem tragt der Autor durch eine umfassende Kommentierung des Strafvollstreckungsrechts Rechnung.Der Kommentar versteht sich als Arbeitshilfe und wendet sich an Strafrichter, an die Staatsanwaltschaft, an die Rechtspfleger der Vollstreckungsbehorde, den Vollzugsstab in den Justizvollzugsanstalten, an die Bewahrungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Strafvollzug und nicht zuletzt an den Strafverteidiger.Durchgangig ist der Kommentar unter Verarbeitung ausgewahlter Literatur und Rechtsprechung und unter vorsichtiger Fortentwicklung des Strafvollsteckungsrechts auf seine Verwendbarkeit in der strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidungspraxis ausgerichtet.

      Strafvollstreckung
    • Die Bildung der Gesamtstrafe

      • 293 Seiten
      • 11 Lesestunden

      Frontmatter -- Einleitung -- A Die Grundlagen der Gesamtstrafenbildung -- Β Die Bildung der Gesamtstrafe -- C Die nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe -- D Das Nachtragsverfahren -- Sachregister -- Backmatter

      Die Bildung der Gesamtstrafe
    • Die 3. Auflage der „Grundbegriffe des Strafrechts“ wurde vollständig überarbeitet. Die bisherigen Kapitel über die Legitimation staatlicher Strafe und über deren Sinn und Zweck sind gekürzt und zusammengefügt worden. Durchgängig sind Literatur- und Rechtsprechungsnachweise aktualisiert worden. Im Übrigen ist die Grundkonzeption unverändert geblieben: Auch die Neuauflage der „Grundbegriffe“ versteht sich als Lern- und Lesebuch und wendet sich nicht nur an Studierende aller juristischen Studiengänge an Universitäten und Hochschulen, sondern auch an Studierende anderer Studiengänge mit strafrechtlichem Bezug.

      Grundbegriffe des Strafrechts
    • Das Werk vermittelt Grundfertigkeiten für die Bearbeitung und Lösung von Rechtsfällen. Adressiert ist das Lehrbuch in erster Linie an Studenten, die sich in ihrem Studium bis hin zum Examen stets aufs Neue mit der Anfertigung juristischer Klausuren und Hausarbeiten auseinandersetzen müssen. Der erste, allgemeine Teil behandelt Probleme bei der Erfassung der juristischen Aufgabenstellung, die Arbeit am und mit dem Sachverhalt, die juristische Subsumtionstechnik sowie Fragen der sprachlichen und „äußeren“ Form von Hausarbeiten und Klausuren. In einem zweiten Teil geht es aufbauend auf der im ersten Teil entwickelten Methodik um den zutreffenden und logischen Aufbau der juristischen Fallbearbeitung.

      Methodik der juristischen Fallbearbeitung