Die Gefängnisse sind überwiegend mit Angehörigen der sogenannten Unterschicht belegt. Liegt dies daran, daß sie in überdurchschnittlichem Maße kriminell werden, oder daran, daß das Strafrecht selektiv nur diese Populationsgruppe kriminalisiert?Um diese Frage beantworten zu können, baut die Verfasserin zunächst den bisherigen Diskurs der Kritischen Kriminologie zu einer systematischen Strafrechtssoziologie aus. Es zeigt sich, daß das Strafrecht durch die »Verwaltung« der zu Kriminellen Erklärten zur Reproduktion der bestehenden vertikalen Differenzierung der Gesellschaft beiträgt. Die »skandalöse« Kriminalisierungsthese, derzufolge sich das Urteil ausschließlich an der Person des Angeklagten orientiert, belegt die Verfasserin sowohl theoretisch wie empirisch. Diese eindrucksvolle Bestimmung des Verhältnisses von Strafrecht und Gesellschaft richtet sich insbesondere an Rechtssoziologen, Kriminologen, Soziologen sowie Politikwissenschaftler.Gerlinda Smaus ist Privatdozentin an der Universität des Saarlandes und durch zahlreiche Veröffentlichungen zu rechtssoziologischen und kriminologischen Fragestellungen hervorgetreten. U.a. ist sie Mitherausgeberin des 1997 bei Nomos erschienenen Bandes »Konstruktion der Wirklichkeit durch Kriminalität und Strafe«.
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Inhaltsverzeichnis 1. Theoretischer Bezugsrahmen der Untersuchung. 1.1. „Öffentliche Meinung“ über das Strafrecht und Kriminalität als Definitions- und Legitimationsprozesse. 1.2. Interpretatives Paradigma. 1.3. Das Konzept der Alltagssprache. 1.4. Problembewußtsein „Kriminalität“. 1.5. Hypothesen. 1.6. Methode der Datensammlung und die Stichprobe. 2. Funktion des Problembewußtseins Kriminalität für die Persönlichkeitsstruktur. 2.1. Konsum der Berichterstattung im Fernsehen und in der Presse. 2.2. Funktionen der Berichterstattung. 3. Die status-quo-erhaltende Funktion des Strafrechts. 3.1. Das Bild des Strafrechts in der öffentlichen Meinung. 3.2. Erfahrung mit Organen sozialer Kontrolle. 3.3. Ein Exkurs — Die Beziehung zwischen Moral und Rechtskonformität. 3.4. Definition der Kriminalität in der Alltagssprache. 4. Die identifikationsstiftende Funktion des Strafrechts. 4.1. Sinn der Strafe. 4.2. Gewünschte Bestrafung. 4.3. Anzeigebereitschaft. 4.4. Einstellung zu Strafentlassenen. 4.5. Einschätzung der Rückfallgefahr. 4.6. Soziale Distanz. 5. Problembewußtsein Kriminalität, öffentliche Meinung und Legitimationsprozesse. 5.1. Einschätzung der Kriminalitätsentwicklung. 5.2. Einschätzung der Viktimisierungschance. 5.3. Bewertung des Problems „Kriminalität“. 5.4. Koalitionsgebot mit staatlichen Organen. 6. Problembewußtsein Kriminalität und Legitimierung des S
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, welche Anforderungen seitens des Systems an einen Kulturarbeiter in der CSSR gestellt werden. Durch teilnehmende Beobachtung wird Einblick darin vermittelt, wie die allgemeinen Normen durch die Bezugsgruppen und die Umwelt modifiziert werden und wie die Rolle schliesslich bewältigt wird. Die Rollenanalyse führt zu allgemeinen Aussagen über das ganze System der Kulturarbeit mit seiner Struktur und seinen Funktionen.