Joachim Hofmann Bücher






Symposien über das rechte politische Handeln und Unterlassen
ein Handbuch für alle, die es angeht
- 296 Seiten
- 11 Lesestunden
Die Symposien in diesem Buch untersuchen die Wechselwirkungen zwischen Geschichte und Politik, indem sie die Frage aufwerfen, welche Muster in der Geschichte erkennbar sind und was wir daraus lernen können. Sie beleuchten sowohl das Wissen über die Vergangenheit als auch die Grenzen dieses Wissens und reflektieren darüber, wie historische Erkenntnisse in der politischen Praxis angewendet werden können. Diese Verbindung von Theorie und Praxis bietet eine wertvolle Anleitung für die politische Arbeit und zeigt, wie geschichtliche Zusammenhänge die Gegenwart beeinflussen.
In diesem Werk wird die Wissenschaft der Philosophie – ent-gegen allem nichtssagenden Gerede über ihr Wesen – im klassischen Sinne definiert, d. h. per genus proximum et differentiam specificam. Philosophie ist die Wissenschaft von der allgemeinen Beschaffenheit des Seienden (Ontologie), des Menschen und Menschenlebens (Anthropologie, Ethik) sowie der Erkenntnis (Erkenntnis sensu strictu, Logik, Wissenschaftstheorie). Das große Signum von Philosophie ist: allgemein. Philosophie ist auf das Allgemeine spezialisiert. Ihr kommt mithin ein klar bezeichenbarer Gegenstand zu, so dass Aussagen wie die, dass sie über keinen spezifischen Gegen-stand verfüge oder dass sie eine Fragewissenschaft sei, die nie ans Ende komme, als unsinnig abgewiesen werden müssen. Solche Aussagen verkennen, dass die Wissenschaften ihre Gegenstände durch Aspektierung (und nicht durch Parzellierung) gewinnen. Der von der Philosophie angelegte Aspekt an die von ihr behandelten Sachgebiete jedenfalls ist: allgemein.
Die Frage nach der Geltung des Verbots der Reformatio in peius in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist so alt wie das Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit selbst. Dies liegt darin begründet, daß dieses Gesetz wie auch die Spezialgesetze zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit - im Gegensatz zu den anderen Verfahrensordnungen - über die Geltung dieses Verbots keine Regelungen enthalten. Die vorliegende Studie analysiert zunächst die Verfahrensgrundsätze des Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozesses, um die Zusammenhänge für das Verbot herauszuarbeiten. Danach wird geprüft, inwieweit diese Zusammenhänge auch für die Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Geltung beanspruchen können. Schließlich wird untersucht, ob besondere Wesensmerkmale der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere die großen Möglichkeiten zur Abänderung einer Entscheidung, der Übernahme entgegen stehen.