Das Werk bietet umfassende Unterstützung für die Erstellung einer rechtswissenschaftlichen Dissertation, beginnend bei der Themenfindung bis hin zur mündlichen Prüfung und Publikation. Es enthält methodische Hinweise, Tipps zur formalen Gestaltung und zum rechtswissenschaftlichen Schreiben. Anhand zahlreicher Beispiele werden häufige Fehler aufgezeigt, während klare Empfehlungen die Leser dazu anregen, ihre Dissertation erfolgreich zu gestalten.
Diethelm Klippel Bücher






Die Festgabe aus Anlaß der Emeritierung und des 65. Geburtstags von Prof. Dr. Dieter Schwab enthält die auch bei dem Symposium aus demselben Anlaß vorgetragenen Beiträge von: Helmut Altner Annäherung eines Biologen: Familienverhältnisse im gesetzesfreien Raum Meo-Micaela Hahne Der 7. Kontinent. Ehe und Familie in Ozeanien Elisabeth Koch Abschied vom senatus consultum Vellaeanum? Das Verschwinden und die Wiederkehr einer Rechtsregel Walter Pintens Ist der Name Schall und Rauch? Bernhard Gajek Von der Schwierigkeit, Nationaldichter zu sein. Ludwig Thomas Beitrag zur bairischen Literatur Reinhard Steiner „Gegen Klimt“. Das verkannte Genie und der Protest der Professoren Heribert Prantl Das einbalsamierte Grundrecht. Gedanken zur Pressefreiheit, zum Verhältnis von Politik und Medien, zu Glanz und Elend des Journalismus Udo Steiner Was Karlsruhe wirklich entscheidet Hans-Jürgen Becker Die Steinerne Brücke zu Regensburg als „Juristische Person“ Diethelm Klippel Juristischer Begriffshimmel und funktionale Rechtswelt. Rudolf von Jhering als Wegbereiter der modernen Rechtswissenschaft Eduard Picker Von Traumen und Träumen der Rechtsgeschicht(l)e(r). Zu Krise, Paralyse und Katharsis einer gebeutelten Wissenschaft Reinhard Zimmermann „Fiat Justitia“! Alfred Thompson Denning, Baron Denning of Whitchurch (1899–1999) und sein Beitrag zur Entwicklung des englischen Privatrechts
Der Band enthält in überarbeiteter Form die dem em. Regensburger Ordinarius für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab in einem Symposium im Oktober 2015 aus Anlass seines 80. Geburtstags gewidmeten Beiträge.
Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert
Eine Bibliographie. 1780 bis 1850
Die auf dem Prinzip der dokumentarischen Autopsie beruhende Bibliographie weist mit dem Ziel der Vollständigkeit ca. 3600 in Deutschland bzw. in deutscher Sprache erschienene Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Naturrechts und der Rechtsphilosophie nach, die zwischen 1780 und 1850 erschienen sind; zusätzlich sind zahlreiche Rezensionen aufgenommen. Die Bibliographie, die neben der systematischen Gliederung durch Sach- und Personenregister erschlossen ist, lässt Schwerpunkte dieses Teilbereichs der Rechtswissenschaft und der Philosophie deutlich werden (u. a. Allgemeines Staatsrecht und Allgemeine Staatslehre, Gesetzgebungstheorie, Menschen- und Bürgerrechte, Strafrecht und Völkerrecht) und zeigt, dass naturrechtlich-rechtsphilosophisches Denken in Deutschland keinesfalls, wie häufig behauptet, um 1800 abstirbt. Sie ermöglicht es der geisteswissenschaftlichen Forschung (insbesondere Rechts- und Verfassungsgeschichte, Philosophiegeschichte und Geschichte der politischen Theorien), den naturrechtlich-rechtsphilosophischen Beitrag zu maßgeblichen Diskursen der Zeit zu erfassen.
Naturrecht und Staat
Politische Funktionen des europäischen Naturrechts (17.-19. Jahrhundert)
- 230 Seiten
- 9 Lesestunden
Der Sammelband stellt die Frage nach dem Verhältnis von Naturrecht und Staat in Europa. Die Beiträge werfen in mehrfacher Hinsicht neues Licht auf die Geschichte der naturrechtlichen Staatslehre: In zeitlicher Hinsicht greift der Band bis in die Scholastik und bis ins 19. Jahrhundert aus. Als Grundlage zu einer vergleichenden Geschichte des Naturrechts werden neben Deutschland und der Habsburgermonarchie England, Frankreich, Italien und Spanien behandelt. Methodisch greifen die Aufsätze Grundsätze der „neuen Ideengeschichte“ auf; insbesondere wird nach den politischen Funktionen des Naturrechts gefragt und nach den Auswirkungen des Naturrechts als „politischer Sprache“ auf Rechtsnormen- und Gesetzgebungstheorie sowie auf die politische und rechtliche Praxis.